19.08.2026, 18:37 Uhr
updateAktualisiert: 19.08.2026, 19:00 Uhr
Daniel Zulauf
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«Man mag die Nichtoffenlegung der Beteiligungen der Beschuldigten bemängeln, man mag deren Verhalten verwerflich finden, aber hier geht es um die Frage, ob das strafbar war.» Das sagte Andreas Blattmann, Rechtsvertreter von Beat Stocker, dem neben Pierin Vincenz zweiten Hauptbeschuldigten.
