
«Man mag die Nichtoffenlegung der Beteiligungen der Beschuldigten bemängeln, man mag deren Verhalten verwerflich finden, aber hier geht es um die Frage, ob das strafbar war.» Das sagte Andreas Blattmann, Rechtsvertreter von Beat Stocker, dem neben Pierin Vincenz zweiten Hauptbeschuldigten.
Er brachte am letzten von acht intensiven Tagen am Raiffeisen-Prozess prägnant auf den Punkt, was nun die Aufgabe des Zürcher Obergerichts ist: Wie heimlich darf es zu- und hergehen, wenn angestellte Manager zum eigenen (finanziellen) Vorteil Firmentransaktionen tätigen, für die am Ende die Arbeitgeberin zahlt? Wie grosszügig darf ein Manager mit dem Geld seiner Firma beziehungsweise mit dem Geld anderer Leute umgehen? Wenn er etwa in Restaurants, in schummrigen Etablissements oder auf komfortablen Reisen durch die Welt sich selbst und bisweilen auch Leute seiner ganz privaten Wahl verlustiert? Ist solches Verhalten strafbar und weshalb?
Urteilsverkündung «in Wochen»
Es werde «Wochen» dauern, bis das Gericht diese Frage in einem Urteil beantworten könne, sagte Gerichtspräsident Christian Prinz am Mittwochnachmittag in dem auch mit interessierten Zuschauern gut gefüllten Gerichtssaal. Mit einem «Adieu» verabschiedete er die «Schicksalsgemeinschaft», bestehend aus sieben Beschuldigten, vier Privatklägern und verschiedenen an den strafrechtlich untersuchten Vorgängen unbeteiligten Personen, die dennoch von der richterlichen Vermögenseinziehung der Beschuldigten betroffen sind.
Strafbar oder nicht? Noch einmal gingen am Morgen des letzten Prozesstages die Argumente der Parteien hin und her. Die Staatsanwaltschaft sprach von einem «Überangebot» an belastenden Beweisen, vor allem, was die heimlichen Firmentransaktionen anbelange. Im Wissen darum verlege sich die Verteidigung darauf, eine «grundsätzlich andere Sichtweise» auf die mutmasslich betrügerischen Geschäfte der Beschuldigten zu legen und bloss einzelne Beweisstücke herauszupflücken, um sie zu widerlegen.
«Die pauschale und polemische Kritik» der Verteidigung am Urteil des Bezirksgerichtes, das nur einen Beschuldigten freisprach und Vincenz und Stocker zu Gefängnisstrafen von 4,5 Jahren verurteilte, stelle «eine grobe Missachtung» der Leistung dieses Gerichtes dar, befand Chefankläger Marc Jean-Richard-dit-Bressel.
Die Beschuldigten, die allesamt einen Freispruch forderten, hielten selbstredend heftig dagegen. Blattmanns eingangs erwähnte Frage war natürlich bloss rhetorischer Natur. Das Verhalten der Beschuldigten sei «nicht strafbar», auch wenn sich die Staatsanwaltschaft alle Mühe gegeben habe, die Strafbarkeit mit Hilfe eines selbst konstruierten rechtlichen Schemas zu belegen.
Blattmann verwendet die Metapher von Prokrustes’ Bett. Der mythologischen Erzählung nach lockte der Räuber Prokrustes Reisende in sein Haus und passte sie gewaltsam an die Länge seines Bettes an: Zu grossen Gästen stutzte er die Beine, zu kleine streckte er gewaltsam. Diese Methode wende auch die Staatsanwaltschaft an. Sie zwänge alle Fakten in ihre Anklage rein und achte dabei nicht auf die effektiven Gegebenheiten der Beschuldigten, sagte Blattmann.
«So simpel ist es»
Zuvor hatte schon Lorenz Erni, der Verteidiger von Pierin Vincenz, nochmals in dieselbe Kerbe geschlagen. Es sei in den vergangenen Tagen viel geredet worden in dem Saal, «vielleicht auch zu viel». Er wolle sich deshalb kurz fassen. In der Transaktion Commtrain, der einzigen, in der Vincenz eine unbestreitbare Schattenbeteiligung gehalten hatte, sei Aduno, einer Tochterfirma von Raiffeisen, aus der Übernahme kein Schaden erwachsen. Aduno habe zum Kaufpreis von Commtrain einen gleichwertigen Gegenwert erhalten. «Ohne Schaden kein Betrug», sagte Erni. «So simpel ist es.»
Wie in jedem Strafprozess erhielten auch diesmal die Beschuldigten das letzte Wort. Reue zeigte keiner, dafür ein minimales Mass an Selbstkritik. Vincenz sagte wie schon vor vier Jahren im Bezirksgericht, er hätte nach den vielen Jahren, in denen er für Raiffeisen tätig war, «ein paar Sachen besser machen können». Was genau, liess er offen. Er betonte aber, immer die Interessen der beiden Gesellschaften Raiffeisen und Aduno vor Augen gehabt zu haben. «Ich wollte sie nie, nie schädigen.»
«Wo gehobelt wird, fallen Späne.» Diese Volksweisheit versuchte auch Stocker anklingen zu lassen, indem er zuerst betonte, sehr viel für Aduno gearbeitet und dabei auch «tausend Fehler» gemacht zu haben. «Selbstverständlich hätte ich informieren sollen», sagte er und meinte die Schattenbeteiligungen, über die er den Aduno-Verwaltungsrat in Unkenntnis liess. «Damit habe ich einen Verdacht geschaffen, über den ich mich grün und blau ärgere.» Stocker wollte dem Gericht zudem glaubhaft machen, dass es ihm nie ums Geld gegangen sei und er gerade deshalb die Gründung einer gemeinnützigen Stiftung ins Testament geschrieben habe. Das Gericht wird sich auf härtere Fakten stützen müssen.










