Raiffeisen-Prozess, Tag 2

«Etwas angespannt»: Pierin Vincenz gibt sich zugeknöpft

Der einstige Volksbanker hat sich in der Befragung durch das Gericht keine Popularitätspunkte verdient. Der frühere  Raiffeisen-Chef kann sich öfter nicht erinnern, Peinlichkeiten sind «Irrtümer» und manchmal schweigt er einfach.
Der ehemalige Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz muss beim Obergericht antraben.
Bild: Keystone

Am Montag stieg Pierin Vincenz vor dem Obergericht noch wie gewohnt strahlend aus dem schwarzen Kleinwagen seines Anwalts. Doch am Dienstag war das Lächeln verschwunden. Er wirkte zerknirscht, gezeichnet. Er sei «etwas angespannt», antwortete er dann auch auf die Frage des Richters, wie es ihm gehe.

Vincenz zeigte sich in der Befragung durch das Gericht zugeknöpft. Ausgerechnet er, der früher als Raiffeisen-Chef sein Privatleben noch so gerne in den Medien ausbreitete. Er ging mit der «Schweizer Illustrierten» Skifahren und war «mächtig im Schuss». Vincenz war mit allen schnell per Du, tingelte durch die SRF-Studios, war bei Roger Schawinski und Kurt Aeschbacher und wanderte mit der «Schweizer Illustrierten» auch durch die Rheinschlucht. Er war der gute Banker, der Volksbanker – für die Medien und die Öffentlichkeit.

Diese Zeiten sind vorbei. Ausser der Information, dass er nun im Tessin wohne, wollte er keine weiteren Fragen zu seinen «persönlichen Verhältnissen» beantworten. «Die Publizität um meine Person ist so gross geworden, dass ich mich und mein Umfeld schützen muss», erklärte er dem Gericht. Im Lauf der Befragung wurde immer offensichtlicher: Das Strafverfahren, das seit zehn Jahren andauert, sowie die vor vier Jahren vom Bezirksgericht ausgesprochene unbedingte Gefängnisstrafe haben an seinen Kräften gezehrt. Nach rund eineinhalb Stunden und vielen Fragen um die berühmt-berüchtigte Spesenreiterei des einstigen Top-Bankers bat Vincenz um eine Pause.

«Die Bank will mich fertig machen»

100 Besuche von 18 Etablissements im Schweizer Rotlichtmilieu zwischen 2008 und 2015 sind aktenkundig. 120 Mal zückte der ehemalige Raiffeisen-Chef die Kreditkarte seiner Bank und bezahlte Auslagen im Wert von rund 198'000 Franken. Vincenz bestreitet die Summe nicht, betont aber, wie schon vor vier Jahren, die Ausgaben hätten allesamt in einem «geschäftlichen Zusammenhang» gestanden. Es sei lange her, er könne sich nicht mehr an alle Einzelheiten erinnern. Aber sein Verhalten sei bei Raiffeisen üblich gewesen. Die Bank bestreitet das heftig. Sie ist als private Nebenklägerin am Prozess beteiligt und verlangt Schadenersatz.

Aber selbst der einst übermächtige Vincenz muss zugeben, dass er Grenzen überschritten hat: Die Renovation eines Hotelzimmers im Zürcher Park Hyatt nach einem Eifersuchtsdrama habe er 2014 «irrtümlich» mit der Raiffeisen-Firmenkarte bezahlt. Ebenso wie eine Ferienreise mit der Tochter. Zurückbezahlt an Raiffeisen hat er die besagten Ausgaben aber bis heute nicht.

Einige Fragen des Richters konnte er nicht beantworten, weil ihm Raiffeisen und die Staatsanwaltschaft den Zugriff auf seine alten Mails und seine frühere Geschäftsagenda verwehrten. «Die Bank will mich fertig machen. Sie führt einen Prozess, der sie mehr als 50 Millionen Franken kostet», schimpft Vincenz. Der Betrag ist höher als die Gewinne und übrigen Vorteile, welche sich die Beschuldigten nach Auffassung der Staatsanwaltschaft unrechtmässig zugeschanzt haben.

Gewinnbeteiligung oder Darlehen?

Dann will das Gericht wissen, was mit den diversen Firmendeals war, die Vincenz gemeinsam mit seinem früheren Geschäftspartner Beat Stocker getätigt haben soll. Das von der Staatsanwaltschaft dargelegte Geschäftsmuster gleicht sich in mehreren Fällen: Vincenz als Raiffeisen-Chef und Stocker als dessen Partner beteiligten sich heimlich an Firmen, die später auf die eine oder andere Art von Raiffeisen übernommen wurden. Die daraus entstandenen Gewinne wurden danach aufgeteilt.

Für die Staatsanwaltschaft und für das Bezirksgericht war dieses Geschäftsmuster ein klarer Fall von gewerbsmässigem Betrug. Doch was in der ersten Instanz als erwiesen angesehen wurde, kann die zweite Instanz auch anders beurteilen. Um die mutmasslichen Haupttäter hinter Gitter zu bringen, wie es die Staatsanwaltschaft will, muss sie ihnen ein raffiniertes, durchtriebenes Vorgehen nachweisen, mit dem sie sich auf betrügerische Weise bereichern konnten. Das ist alles andere als einfach, zumal Vincenz und Stocker in keiner der von der Anklage genannten Firmen das alleinige Sagen hatten.

Hinweise gibt es dennoch: Beim Bezahlungsdienstleister Commtrain, der später im grösseren Mitbewerber Aduno und letztlich in der Viseca respektive in der Raiffeisen-Gruppe aufging, räumt Vincenz ein, eine Beteiligung klandestin gehalten zu haben. Er nannte die Nichtoffenlegung gegenüber seinen Arbeitgebern eine «Unterlassung». In anderen Fällen bestreitet Vincenz zum jeweils entscheidenden Zeitpunkt, eine Beteiligung besessen zu haben. Dementsprechend will er auch nichts verdient haben. Betrügerische Geschäfte hätte es demnach keine gegeben.

Aber Geld floss dennoch: Zum Beispiel die 2,9 Millionen Franken, die Vincenz im Juni 2015 unmittelbar nach dem Verkauf der Beteiligungsfirma Investnet an Raiffeisen aus einem Konto von Beat Stocker bei der Bank Julius Bär zugeflossen waren. Er sei nicht an Investnet beteiligt gewesen, habe das Geld von Stocker als Darlehen erhalten, für den Kauf seines luxuriösen Alterssitzes in Morcote am Luganersee. Das Darlehen entspricht genau der Hälfte des Profits, den Stocker aus dem Verkauf von Investnet erhalten hatte. Purer Zufall?

Die Geschäftsfreunde haben sich entfremdet

Die Staatsanwaltschaft findet Hinweise auf eine «Unterbeteiligung» von Vincenz. Stocker bestreitet eine solche ebenso wie Vincenz. Aber warum will Stocker, dass der mit den Investnet-Gründern Peter Wüst und Andreas Etter vereinbarte Treuhandvertrag mit Aktienbeteiligung vor dem Raiffeisen-Verwaltungsrat geheim gehalten wird? «Ja, diese Geheimhaltungsgeschichten sind ein wenig meine schwache Seite», räumte Stocker am Dienstag ein, als ihn der Richter dazu befragte. Etter und Stocker gaben gemäss den Akten der Staatsanwaltschaft an, die Geheimhaltung sei vereinbart worden, um «ein Gerede» bei Raiffeisen zu verhindern. Das sei nicht das Motiv gewesen, sagte Stocker, ohne eine wirklich überzeugende andere Erklärung zu präsentieren.

Ja, die Interessenskonflikte. Sie waren nie der erste Gedanke Stockers, der sich selbst als überaus kreativen Unternehmer darstellt, der damals vor allem nach Lösungen gesucht und kaum Probleme gesehen habe, was heute anders sei. Die klandestine Beteiligung an Commtrain war gemäss Stocker nie der Versuch, einen künftigen Gewinn mit Vincenz zu verbergen. Auch hier blieb unklar, was denn sonst der Zweck der Geheimhaltung gewesen sein soll.

Erstaunlich, wie sich Stocker und Vincenz im Lauf der Jahre entfremdet haben. Stocker erzählt dem Gericht, wie ihn Vincenz einmal gefragt habe, ob er mit ihm eine Firma gründen wolle. Stocker wollte nicht. «Das ist etwas schwierig mit Dir», habe er Vincenz gesagt und gemeint, dass dieser mit Geld nicht umgehen könne.

Für den ehemaligen Top-Banker mögen solche Aussagen demütigend sein, doch vielleicht sind sie im Prozess auch ganz nützlich. Schliesslich möchten Stocker wie Vincenz die Erzählung stützen, dass es bei den Geldflüssen zwischen ihnen nie um die Verteilung von unrechtmässig erwirtschafteten Gewinnen ging. Ihrer Ansicht nach handelt es sich eben um Darlehen und die Finanzierung eines Lebensstils, den sich der eine so gar nicht leisten konnte.

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