Raiffeisen-Prozess, Ticker

Bis zum Urteil wird es «Wochen dauern»

Der Raiffeisen-Prozess vor dem Obergericht gegen den Ex-Topbanker Pierin Vincenz, seinen Geschäftspartner Beat Stocker sowie weitere Beschuldigte ist fertig. «Schweiz heute» hat ihn mitverfolgt – und für Sie zum Nachlesen im Ticker festgehalten.

16:25 Uhr

Mittwoch, 19. August

Der Prozess ist fertig: «Unsere Schicksalsgemeinschaft findet hier ein Ende»

Der vorsitzende Richter Christian Prinz resümiert zum Ende des Prozesses: «Unsere Schicksalsgemeinschaft findet hier ein Ende.» Er dankt den vielen Parteien für ihre Disziplin und das respektvolle Verhalten während des Prozesses. «Es würde hüben und drüben mit harten Bandagen gekämpft. Aber die Grenze des Respekts wurde nie überschritten.» Das sei in einem Strafprozess keine Selbstverständlichkeit.

Wie geht es nun weiter? «Wir werden uns zuerst mit den noch offenen Vorfragen beschäftigen und eine Reihe von Beweisanträgen beurteilen müssen», sagt der Richter. «Erst dann können wir mit der Urteilsberatung beginnen.» Bis das Urteil gefällt sei, werde es «Wochen dauern».

Damit endet unsere Berichterstattung aus dem Obergericht. Das Urteil lesen Sie dann wieder auf «Schweiz heute».

15:30 Uhr

Mittwoch, 19. August

Nun kommen die Schlussworte

Das letzte Wort gehört den Beschuldigten. Und Pierin Vincenz macht von seinem Recht Gebrauch. «Ich bin mir durchaus bewusst, dass ich auch ein paar Sachen hätte besser machen können», sagt er. Aber er habe immer die Interessen der beiden Gesellschaften Raiffeisen und Aduno vor Augen gehabt und sie nie, nie schädigen wollen. «Darum ersuche ich um einen Freispruch.» Mehr wollte er nicht sagen.

Nach Vincenz darf auch Beat Stocker nochmals äussern. Er erhält das letzte Wort vom Richter zugesprochen: «Ich bin mir nicht sicher, ob ich etwas sagen soll», die einen würden ihm dazu raten, die anderen nicht. Er redet dann doch und sogar ziemlich viel: Landshut, der Verteidiger von Barbier-Mueller, «hat mich in seinem Plädoyer 211 Mal erwähnt. Ja, ich habe sehr viel für Aduno gearbeiet und dabei auch viele Spuren hinterlassen.» Diese würden nun auf unterschiedliche Weise interpretiert. «Wenn ich etwas falsch gemacht habe – und ich habe 1000 Dinge falsch gemacht –, dann war es selbstverständlich, dass ich hätte informieren sollen», sagt er und meint damit die Schattenbeteiligungen, über die er Aduno-Verwaltungsrat in Unkenntnis liess. «Damit habe ich einen Verdacht geschaffen, über den ich mich grün und blau ärgere.» Aber er habe nie in der Absicht gehandelt, Aduno finanziell zu schädigen.

Stocker will dem Gericht auch glaubhaft machen, dass es ihm nie ums Geld gegangen sei. Er habe 2018 mit seiner Ehefrau handschriftlich das Testament verfasst, das von der Staatsanwaltschaft dann beschlagnahmt wurde. Dort sei der Plan festgehalten, eine Stiftung zu schaffen, mit der sich Stocker bedanken wollte für das, was er alles erhalten hätte. Die Stiftung habe bislang nicht realisiert werden können, weil Stocker aufgrund des laufenden Strafverfahrens keine Bank dafür habe finden können.

Auch Investnet-Mitgründer Andreas Etter plädiert auf unschuldig. Das Strafverfahren begleite ihn seit 8,5 Jahren. Er sei in dieser Zeit zum Schluss gelangt: «Ich habe sowohl als Geschäftsführer als auch als Aktionär von Investnet korrekt gearbeitet.» Investnet habe «erhebliche Werte» geschaffen, die zum grossen Teil Raiffeisen zugutegekommen seien. Etter betont, niemanden geschädigt oder getäuscht zu haben. «Ich bin unschuldig und bitte um einen vollständigen Freispruch.»

14:00 Uhr

Mittwoch, 19. August

Es geht weiter in die nächste Runde

Nach der Mittagspause geht es nun weiter mit den Repliken der Verteidigung auf die Repliken der Anklage und der Privatkläger. Lorenz Erni, der Anwalt von Pierin Vincenz, ergreift das Wort. Man habe in diesem Saal in den vergangenen Tagen viel geredet, sagt Erni. «Vielleicht zu viel», woran er selbst auch beteiligt war, wie er einräumt. Nun wolle er sich kurz fassen. Er geht unter anderem nochmals auf das Thema der Darlehen bei Investnet ein.

Erni versucht analog zu seinem ersten Plädoyer zu widerlegen, dass Aduno durch die Übernahme von Commtrain ein Schaden entstanden sei. Aduno habe für den Kaufpreis von Commtrain ein gleichwertiges Unternehmen erhalten. Daran habe auch die geheime Beteiligung nichts geändert. «Ohne Schaden kein Betrug», sagt Erni. «So simpel ist es.»

Danach ergreift auch Andreas Blattmann, der Anwalt von Beat Stocker, das Wort. Er verwendet die Metapher von Prokrustes’ Bett. Der mythologischen Erzählung nach lockte der Räuber Prokrustes Reisende in sein Haus und passte sie gewaltsam an die Länge seines Bettes an: Zu grossen Gästen stutzte er die Beine, zu kleine streckte er gewaltsam. Diese Methode wendet nun gemäss Blattmann auch die Staatsanwaltschaft an. Sie zwänge alle Fakten in ihre Anklage rein und achte dabei nicht auf die effektiven Gegebenheiten der Beschuldigten.

Neue Bundesgerichtsentscheide, die die Staatsanwaltschaft als Grundlage zur rechtlichen Herleitung des Betrugsvorwurfes verwende, würden diesem Zweck nicht dienen, sagt Blattmann. «Man mag die Nichtoffenlegung der Beteiligungen der Beschuldigten bemängeln, man mag deren Verhalten verwerflich finden, aber hier geht es um die Frage, ob das strafbar war. Das war es nicht.»

Zu guter Letzt erneuert Blattmann seine Freispruchforderung. Dann tritt auch noch Nathan Landshut kurz auf, der Rechtsanwalt vom Mitbeschuldigten Stéphane Barbier-Mueller.

Der Richter schickt alle nochmals kurz in die Pause – bis 15.20 Uhr.

11:15 Uhr

Mittwoch, 19. August

Jetzt spricht der Anwalt von Vincenz’ Ex-Frau

Nun kommt auch noch der Anwalt von Nadja Ceregato, der Exfrau von Vincenz, zu Wort. Es geht darum, ob das Pensionskassenvermögen von 2 Millionen Franken, das Vincenz ausbezahlt worden war, und der Erlös aus dem Verkauf der Liegenschaft in Niederteufen AR gesperrt bleiben sollen. Raiffeisen beharrt auf der Sperrung, Ceregato fordert die Freigabe, damit die Vermögensteilung gemäss Scheidungsurteil vollzogen werden kann. Mit anderen Worten: Jetzt streiten sich die Parteien um das Geld von Vincenz.

Damit endet der Vormittag am Obergericht. Es geht nach der Mittagspause um 14.00 Uhr weiter.

09:39 Uhr

Mittwoch, 19. August

Es geht weiter mit den Privatklägern

Nun ist die Kreditkartenfirma Viseca (ehemals Aduno) mit ihrer Replik an der Reihe. Sie will ihren Millionenforderungen Nachdruck verleihen. Ihr Anwalt betont erneut, dass Vincenz und Stocker bei den viel kritisierten und hoch umstrittenen Firmendeals kein Interesse daran gehabt hätten, «den Kaufpreis möglichst gering zu halten».

Als zweite Privatklägerin ist die Bank Raiffeisen an der Reihe. Sie widerspricht den Darstellungen von Stocker und Vincenz, wonach es sich im Fall Investnet bei den Geldflüssen um Darlehen gehandelt habe. Der Rechtsvertreter von Raiffeisen zitiert dazu abgehörte Telefongespräche zwischen Stocker und Vincenz, die geeignet sind, seine Darstellung zu stützen.

Raiffeisen zitiert auch eine Korrespondenz von Investnet-Mitgründer Peter Wüst, die beweisen soll, dass Stocker gar nie als operativer Partner von Investnet vorgesehen war.

08:51 Uhr

Mittwoch, 19. August

Die Staatsanwaltschaft kontert

Am Freitag, Montag und Dienstag konnten die Strafverteidiger ihre Argumente präsentieren, wieso ihre Mandanten unschuldig seien. Nun können Chefankläger Marc Jean-Richard-dit-Bressel und sein Team nochmals das Wort ergreifen und kontern. Und das macht die Staatsanwaltschaft jetzt auch. Die Argumentation der Verteidigung sei «dreist und schlicht falsch», heisst es von Seiten der Ankläger.

Dann geht Jean-Richard-dit-Bressel wieder auf das «Darlehen» von Beat Stocker an Pierin Vincenz ein, das für den Kauf der Luxusvilla im Tessin vorgesehen war, wie die Verteidiger festhielten. Die Staatsanwaltschaft hingegen sagt, dass es sich hier um Zahlungen aus den Firmendeals handelt. «Der Darlehensvertrag war nur ein Tarnmittel für die am Geldfluss beteiligten Banken», sagt der Chefankläger.

Zur Widerlegung der Gewinnherausgabepflicht, die durch das von der Anklage verwendete Retrozessionsprinzip begründet wird, zitiere die Verteidigung Bundesgerichtsurteile, die nicht relevant seien, sagt Jean-Richard-dit-Bressel weiter. Die «polemische und pauschale» Kritik am Urteil der Vorinstanz sei «eine Missachtung derer Leistung». Die Vorinstanz habe sich akribisch mit den Beweisen auseinandergesetzt und ihre Rolle vorbildlich wahrgenommen.

Nach der Replik der Staatsanwaltschaft gibt es eine kurze Pause bis 9.30 Uhr.

07:23 Uhr

Mittwoch, 19. August

Letzter Prozesstag?

Das Obergericht hatte sich vorbereitet und dem grössten Wirtschaftsprozess seit der Swissair-Pleite viel Zeit reserviert: zwei Wochen plus zwei Reservewochen. Doch letztlich ging alles viel schneller, so dass etliche Prozessteilnehmer davon ausgehen, dass heute Abend Schluss ist.

Nach dem Plädoyer-Marathon, der mit der Staatsanwaltschaft einsetzte und gestern mit jenem eines Beschuldigten endete, ist nun Zeit für die Repliken. Den Anfang macht wieder die Staatsanwaltschaft, danach folgen die Privatkläger Aduno und Raiffeisen. Die Strafverteidiger dürften sich danach kurz fassen, so dass heute wohl noch Zeit bleibt für die Schlussworte der Beschuldigten.

16:47 Uhr

Dienstag, 18. August

Die Suche nach einer Refinanzierungsquelle

Landshut fährt mit seinem Plädoyer fort. Nun geht es darum, dass Stocker eine Refinanzierungslösung für die GCL findet – und im Gegenzug Barbier-Mueller Stocker bei GCL «wirtschaftlich zu einem hälftigen Partner macht». Zum Zeitpunkt, als die Refinanzierungsvereinbarung abgeschlossen worden sei, sei Barbier-Mueller «mit Beat Stocker vielleicht dreimal zusammengekommen», sagt der Anwalt. «Er kannte weder die Raiffeisen noch kannte er Pierin Vincenz.» Und er hatte auch keine Ahnung von der Raiffeisen-Firma Aduno, die später GCL übernehmen sollte.

Raiffeisen hat letztlich die Refinanzierung übernommen, die dazu notwendigen Bemühungen von Stocker «waren von alles entscheidender Bedeutung». Daraus habe sich das früher vereinbarte Anrecht von Stocker auf eine hälftige Partnerschaft ergeben. Die Übernahme durch Aduno habe damit nichts zu tun, sagt der Anwalt. Das sei eine Bedingung von Raiffeisen gewesen für die Refinanzierung. «Dadurch entstand eine neue Situation.»

Umstritten ist hier die Frage, ob Barbier-Mueller hätte wissen müssen, dass Stocker die ihm zugekommenen Geldbeträge nicht für sich hätte behalten dürfen. «Hätte wissen müssen» und «muss gewusst haben» seien aber gerade nicht dasselbe, sagt der Anwalt. Nur letzteres sei gleichbedeutend mit «hat gewusst». Sein Fazit: «Wer etwas hätte wissen müssen, wusste es tatsächlich gerade nicht, und das ist höchstens Fahrlässigkeit, die für die Annahme von Gehilfenschaft nicht genügt.»

Damit endet der 7. Prozesstag. Nun kommen die Repliken. Den Anfang macht die Staatsanwaltschaft. Die Verhandlung geht am Mittwoch um 8 Uhr weiter.

15:20 Uhr

Dienstag, 18. August

Der Streit um die Retrozessionen

Landshut kritisiert die Staatsanwaltschaft scharf – und insbesondere deren Versuch, ihre Anklage mit dem Retrozessionsprinzip zu untermauern. Es sei ein «Ausdruck von blosser Verzweiflung».

Das Retrozessionsprinzip beschreibt, ein Transaktionsmuster, bei dem der Verkäufer eines Vermögenswertes einen Mittler, der sich in einer Schlüsselstellung beim Käufer befindet, auf klandestine Weise dafür bezahlt, dass er dem Geschäft zum Abschluss verhilft. Der für den Käufer entstandene Schaden ergibt sich in etwa aus der Höhe der bezahlten Retrozessionen.

Landshut gibt der Staatsanwaltschaft auch sonst nur schlechte Noten. Er wirft ihr «dogmatische Fehlerhaftigkeit» sowie die Verbreitung von «ökonomischem Nonsens» vor.

Barbier-Mueller hat zwar der Raiffeisen-Kreditkartenfirma Aduno nicht mitgeteilt, dass Stocker bei GCL involviert war. Aber, betont der Anwalt: Eine Gehilfenschaft durch Unterlassung setze eine Garantenstellung und Garantenpflicht voraus, doch das sei bei Barbier-Mueller nicht der Fall gewesen. «Ohne Verletzung einer Garantenpflicht kann das untätig bleiben keine Strafbarkeit nach sich ziehen», sagt Landshut. Mit anderen Worten: Das Einhalten des Schweigeversprechens vom 4. Juli 2011 «kann keine strafbare Gehilfenschaft sein».

Das Bezirksgericht erachtete laut Landshut den Umstand als grundlegendes Versäumnis, dass die Aduno «im Rahmen der gesamten Transaktion weder eine rechtliche noch eine wirtschaftliche Due Diligence» erstellt habe, in deren Rahmen sie etwas über die wahren Besitz- und Berechtigungsverhältnisse betreffend die Aktien der GCL hätte erfahren können.

Der Richter ordnet nochmals eine kleine Pause bis 16.45 Uhr an.

15:06 Uhr

Dienstag, 18. August

Es geht weiter mit Stéphane Barbier-Mueller

Nach der Pause ist nun die Anwaltsdelegation von Stéphane Barbier-Mueller am Zug. Ans Rednerpult tritt Rechtsanwalt Nathan Landshut und fordert, sein Mandant sei vollumfänglich freizusprechen. Barbier-Mueller ist über zwei Firmendeals mit Raiffeisen, Stocker und Vincenz verbunden: über die Kleinkreditfirma Genève Crédit & Leasing (GCL) und über die Mietkautionsfirma Eurokaution. Bei beiden Firmen hat sich die Raiffeisen-Gruppe direkt oder indirekt engagiert.

14:43 Uhr

Dienstag, 18. August

Kurze Pause

Wernli ist mit seinem Plädoyer fertig. Der vorsitzende Richter ordnet wieder eine kurze Pause an. Es geht um 15.05 Uhr weiter.

13:01 Uhr

Dienstag, 18. August

«Er überblickte nicht, wer, mit wem, wo und wie verbunden war»

Als Nächstes tritt Jürg Wernli, der Anwalt von Ferdinand Locher, nach vorne. Sein Mandant war «nur» zweimal mit Stocker und Vincenz involviert – einmal über die Firma Eurokaution und einmal über die Thuner Fussballarena. Alle anderen Geschäfte und Vorwürfe hätten nichts mit seinem Mandanten zu tun, betont Wernli.

Locher sei ein Unternehmer, ein Selfmademan, der sich darauf spezialisiert habe, Immobilien zu entwickeln, zu halten und zu veräussern. So umschreibt Wernli seinen Mandanten, der seit Prozessbeginn immer mit einem Pflaster auf der Nase auftritt, weil er gemäss «Blick» einen Velounfall hatte.

Der Anwalt beteuert , Locher habe letztlich nicht viel gewusst von den ganzen Geschäften rund um Raiffeisen, Vincenz und Stocker. Das leitet er etwa anhand eines Schreibens von Stocker an Stéphane Barbier-Mueller her: «Ferdinand Locher war also kein ‹Insider›. Er überblickte nicht, wer, mit wem, wo und wie aktuell verbunden war.»

Wernlis Widersacher sehen das freilich anders. Sie zitieren gerne ein Mail von Locher, in dem er über die Beteiligungsgesellschaft von Stocker schreibt, dass Vincenz ein stiller Teilhaber sei. «Den sollte man nicht hochgehen lassen.» Auch aus diesem E-Mail könne man nicht auf eine «Insiderposition» von Locher schliessen, sagt der Anwalt. Vielmehr sei die Formulierung «nicht hochgehen lassen» doch gleichbedeutend mit «helfen». Es sei darum gegangen, Vincenz zu helfen, damit dieser keinen Reputationsschaden erleide wegen des demolierten Hotelzimmers im Zürcher Park Hyatt.

Auch Wernli verlangt für seinen Mandanten einen Freispruch und Genugtuung.

11:29 Uhr

Dienstag, 18. August

Mittagspause

Nach dem Plädoyer von Etters Anwalt schickt der vorsitzende Richter alle in die Mittagspause. Es geht um 13.00 Uhr weiter.

10:03 Uhr

Dienstag, 18. August

Es geht weiter mit dem Fall Investnet

Es geht um 10.00 Uhr weiter mit dem Plädoyer für den zweiten Investnet-Gründer Etter. Auch Rechtsanwalt Cornel Borbély fordert, wie alle anderen Verteidiger der beschuldigten Akteure, sein Mandant sei vollumfänglich freizusprechen. Immer wieder kritisiert der Anwalt die Anklage und das Urteil der Vorinstanz, also des Bezirksgerichts.

Etter und sein verstorbener Mitstreiter haben ihre Firma Investnet in Etappen zuerst teilweise an Beat Stocker und später mit ihm zusammen an Raiffeisen verkauft. Etter hatte bis ins Jahr 2016 keine Kenntnisse von einer allfälligen Beteiligung von Vincenz, betont der Rechtsanwalt. Auch sei Etter davon ausgegangen, dass Stocker keinerlei Entscheidkompetenzen bei Raiffeisen gehabt habe.

Grundsätzlich wurden gemäss den Ausführungen des Anwalts bei Investnet die Entscheide nicht von Etter, sondern oft nur von seinem verstorbenen Partner gefällt respektive vorbereitet. Auch war Etter demnach selten involviert.

09:28 Uhr

Dienstag, 18. August

Kurze Pause

Der Richter ordnet eine kurze Pause an. Es geht um 10.00 Uhr weiter mit dem Plädoyer für den zweiten Investnet-Gründer Etter.

08:01 Uhr

Dienstag, 18. August

Beim ersten Plädoyer geht es um die blockierten Vermögen

Der vorsitzende Richter Christian Prinz gibt den Plan für den heutigen Tag durch – und ermahnt alle Zuschauenden wieder einmal, dass am Obergericht für Bild und Ton ein striktes Aufnahmeverbot gilt. Wer sich nicht daran hält, fliegt raus.

Den Beginn macht Fatih Aslantas, der Anwalt des verstorbenen Investnet-Co-Gründers. Danach folgen die Anwälte der übrigen Mitbeschuldigten Andreas Etter, Ferdinand Locher und Stéphane Barbier-Mueller. Der Richter will mit allen Plädoyers heute durchkommen.

Es gehe darum, «dass die Unschuld meines Klienten klar festgehalten wird, da das Verfahren gegen ihn eingestellt wird», sagt Aslantas. Doch der Sachverhalt werde im Urteil «über weite Strecken» so abgehandelt, «als ob mein Mandant schuldig gewesen wäre». Er werde vom Bezirksgericht nicht als an der Straftat unbeteiligter Dritter oder als Direktbegünstigter dargestellt, sondern als in strafbarer Weise Tatbeteiligter.

«Es ist erstaunlich, wie ein Gericht sich über klare Normen hinwegsetzen kann», sagt der Anwalt und übt entsprechend harte Kritik am Bezirksgericht. Das will Aslantas jetzt korrigieren.

Zudem verlangt der Rechtsanwalt des Verstorbenen, dass «sämtliche Vermögensbeschlagnahmungen sowie Grundbuchsperren» aufgehoben werden sollen – und dass die entsprechenden Vermögenswerte der Tochter und Alleinerbin respektive den Drittberechtigten herauszugeben seien. «Es ist ein Skandal, dass diese legalen Vermögenswerte den Begünstigten seit Jahren verwehrt werden.»

Zudem betont Aslantas immer wieder, dass sein verstorbener Mandant nicht gewusst habe, dass Vincenz über Stocker an der Firma Investnet beteiligt gewesen sein sollte. Dafür verweist er unter anderem auf ein abgehörtes Telefonat zwischen Vincenz und Stocker, bei dem sie explizit verhindern wollten, «als Päckchen in Erscheinung zu treten». Das Fazit von Aslantas zugunsten seines Mandanten: «Das ist der Killerbeweis schlechthin.» Dann fügt er an: «Entschuldigen Sie den Begriff, aber er ist zutreffend.»

07:41 Uhr

Dienstag, 18. August

Plädoyers der Mitbeschuldigten

Heute geht es um 8 Uhr mit den Plädoyers weiter. Die Anwälte der Mitbeschuldigten dürften sich jedoch kürzer fassen als jene der beiden Hauptangeklagten Pierin Vincenz und Beat Stocker.

17:25Uhr

Montag, 17. August

Stripclubs und Business-Appartement

Zu guter Letzt kommt Blattmann auch auf die Spesen aus Stripclubs zu sprechen. Diese fallen bei Stocker deutlich tiefer aus als bei Vincenz. Er belastete die Firmenkreditkarte in den Jahren 2008 bis 2011 nur an 9 Abenden in 4 verschiedenen Clubs. Die Ausgaben beliefen sich auf total 16'635 Franken. Stocker war allerdings nie allein dort, weshalb die Vorinstanz einen geschäftlichen Zweck anerkannte.

Dennoch verurteilte sie Stocker. Denn gemäss Bezirksgericht waren die Ausgaben überhöht. Bei einem sorgfältigen Umgang mit dem Gesellschaftsvermögen hätte eine Limite von 1000 Franken pro Abend genügt. Das Bezirksgericht habe diese Limite «willkürlich» festgelegt. Es erfinde eine Limite und verurteile ihn nachher, weil Stocker sie überschritten habe.

Und dann geht es auch noch um die Miete für das Business-Appartement, das Aduno für Stocker in Zürich bezahlt hat – auch dann noch, als Stocker gar nicht mehr dort wohnte. Stocker habe hier «als geschuldet geglaubte Ansprüche» geltend gemacht, sagt Blattmann. Deshalb habe er sich nicht bereichert.

Damit endet der 6. Prozesstag. Es geht am Dienstag um 8 Uhr weiter.

16:15 Uhr

Montag, 17. August

Es geht weiter

Nun kommt Blattmann zum Deal rund um die Kleinkreditfirma Genève Credit & Leasing (GCL). Es geht darum, dass Stocker eine Refinanzierungslösung für die GCL finden sollte. Gelinge ihm das, dann sollte Stocker mit 50 Prozent an GCL belohnt werden, so hielt es GCL-Aktionär Stéphane Barbier-Mueller fest.

Stocker habe sich bei GCL im Rahmen seiner selbständigen Erwerbstätigkeit engagiert. Das habe mit seiner Funktion als Verwaltungsratsmitglied der Aduno in keinem funktionalen Zusammenhang gestanden, sagt Blattmann. Sprich: Stocker habe keine «Geschäftsführerstellung» gehabt bei Aduno, folglich konnte er diese auch nicht missbraucht haben. «Eine Verurteilung wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung fällt von vornherein ausser Betracht.»

Auch stellt Blattmann fest, dass es beim GCL-Deal keinen herausgabepflichtigen Schaden gegeben habe.

15:24 Uhr

Montag, 17. August

«Stocker wollte operativ mitarbeiten»

Anwalt Blattmann geht nach der Pause auf den Investnet-Deal ein: Er zitiert zig Schreiben, die belegen sollen, dass Stocker operativ mitarbeiten wollte und sein Netzwerk und Ressourcen bereitstellen wollte im Fall Investnet. «Herr Stocker sollte und wollte operativ mitarbeiten», sagt Blattmann.

Stocker bezahlte laut Blattmann «belegtermassen» einen korrekten Marktpreis und erbrachte eine angemessene Gegenleistung für seinen Investnet-Anteil. «Bei dieser Ausgangslage kann definitiv nicht mehr von einer Bestechungskonstellation gesprochen werden.»

Weiter geht es um die Frage, wie viel Einfluss Stocker innerhalb von Raiffeisen gehabt habe. Die von der Vorinstanz unterstellte Geschäftsführerstellung basiert laut Blattmann auf der Aussage von Vincenz, wonach Stocker die Befugnis gehabt habe, in einer «Brainstorming-Phase» Gespräche mit Dritten zu führen. «Aus dieser Befugnis leitet die Vorinstanz ab, Herr Stocker sei faktischer Bereichsleiter gewesen», sagt Blattmann. Diese «willkürliche Beweiswürdigung» werde nicht überzeugender, durch die Aussage, Stocker habe «innerhalb des Unternehmens» als Hauptverantwortlicher für die Private-Equity-Strategie fungiert.

Stocker war laut Blattmann ein externer Strategieberater.

14:54 Uhr

Montag, 17. August

Kleine Pause

Es geht um 15.15 Uhr weiter.

14:15 Uhr

Montag, 17. August

Stocker-Anwalt fährt fort mit seiner Kritik an der Vorinstanz

Massiv ist die Kritik des Stocker-Anwalts am Bezirksgericht. Es sei unkritisch der Anklage gefolgt, statt sich auf die Akten zu stützen. Die «Schattenbeteiligung» von Pierin Vincenz an den verschiedenen Firmen sei «aktenwidrig». Bei den Millionenbeträgen, die zwischen Stocker und Vincenz verschoben wurden, handle es sich um Darlehen.

13:32 Uhr

Montag, 17. August

Stocker-Anwalt: «Wer weiss, dass er nichts weiss, der irrt nicht.»

Der Anwalt von Stocker fährt fort mit seinem Plädoyer. Er konzentriert sich nun auf den Umstand, dass Stocker seine Firmenbeteiligungen nicht offengelegt habe – namentlich gegenüber Aduno respektive Viseca.

Dabei wehrt sich Blattmann auch gegen die Millionenansprüche, welche die Aduno respektive Viseca nun gegenüber Stocker geltend macht. Er erklärt, dass Private Equity mit Verlustrisiken einhergehe, mögliche Gewinne seien also die Belohnung für das eingegangene Risiko. Aduno respektive Viseca seien keine Risiken eingegangen und könnten folglich auch keine Gewinne geltend machen.

Auch streitet Bachmann die von der Staatsanwaltschaft unterstellte «Arglist» ab. Schliesslich hätte sich der Aduno-Verwaltungsrat nicht darum gekümmert, herauszufinden, wem die Firma gehört, die er kaufen will. Er habe nicht mal nachgefragt. Blattmann zitiert das Bundesgericht, das in diesem Zusammenhang einst festgehalten hat: «Wer weiss, dass er nichts weiss, der irrt nicht.»

10:32 Uhr

Montag, 17. August

Jetzt geht es um die einzelnen Deals und Stockers Unternehmertum

Zuerst geht es um die Firma Commtrain, an der Stocker und Vincenz beteiligt gewesen waren, dies aber nicht offen deklariert hatten. Blattmann erklärt, wieso die Aduno respektive Viseca ein Geschäftsinteresse am Commtrain-Kauf hatte. Er lag im «grössten, strategischen Interesse» von Aduno respektive Viseca, sagt der Anwalt. Das habe nichts mit «angeblichen Eigeninteressen» von Vincenz und Stocker zu tun gehabt.

Danach geht es um die Mietkautionsfirma Eurokaution vom Mitangeklagten Ferdinand Locher, an der Stocker mit seiner Beteiligungsgesellschaft 25 Prozent hielt. Die Aktionäre hätten grosse Zukunftspläne gewälzt. Es sei nie das Ziel gewesen, Eurokaution an Aduno zu verkaufen, betont Blattmann. Das sei klassisches Unternehmertum von Stocker gewesen.

Blattmann spricht bei Commtrain und Eurokaution immer wieder von einem privaten Private-Equity-Investment von Stocker. Vincenz kommt in dieser Lesart gar nicht vor. Untermauert wird diese Argumentationslinie etwa durch Stockers ständige Einmischung in die operative Geschäftsführung bei Eurokaution. Es ist von wöchentlichen Arbeitsmeetings die Rede.

Die Staatsanwaltschaft hatte bei ihrem Plädoyer in der vergangenen Woche hingegen aus einem Schreiben von 2014 zitiert, in dem Stocker die Eurokaution als «a piece of sh...», also «ein Stück Sch...», beschrieben haben soll.

Der Anwalt beendet den Block zu den Firmendeals, der Richter spricht von einer «Punktlandung» und schickt alle in die Mittagspause. Es geht um 13.30 Uhr weiter.

09:59 Uhr

Montag, 17. August

«Falsch im Sachverhalt, falsch im Recht»

Stockers Anwalt hat ein Plädoyer von rund 6 Stunden angekündigt. Er spricht im schnellen Stakkato und kritisiert die Arbeit der Staatsanwaltschaft sowie das Urteil der Erstinstanz scharf, er spricht gar von einem Fehlurteil. «Falsch im Sachverhalt, falsch im Recht und im Widerspruch zu Gesetz, Lehre und Rechtsprechung.» Das Urteil sei getrieben von moralischen Vorstellungen.

Nichts hält Blattmann von der Idee der Staatsanwaltschaft, die umstrittenen Firmendeals, für die es auch Provisionen gegeben haben soll, mit dem Retrozessionsprinzip zu erklären. Das Prinzip beschreibt ein Transaktionsmuster, bei dem der Verkäufer eines Vermögenswertes oder einer Dienstleistung einen Mittler, der sich in einer Schlüsselstellung beim Käufer befindet, auf klandestine Weise dafür bezahlt, dass er dem Geschäft zum Abschluss verhilft. Der für den Käufer entstandene Schaden ergibt sich in etwa aus der Höhe der bezahlten Retrozessionen. Der Betrugsvorwurf ergibt sich aus dem Umstand, dass die Beschuldigten ihre Gewinne nicht herausgerückt und ihre Beteiligungen an den übernommenen Firmen versteckt haben.

Das sei nicht nur falsch, es sei eine «Zwängerei», sagt Blattmann. Zuvor bezeichnete er es schon als «absurd» und «zynisch».

Mehr zum Thema:

09:40 Uhr

Montag, 17. August

Jetzt spricht der Anwalt von Beat Stocker

Als Nächstes tritt Andreas Blattmann, der Anwalt von Beat Stocker, ans Rednerpult. Er fordert einen vollumfänglichen Freispruch für seinen Mandanten sowie eine Genugtuung. «Die Vorwürfe beruhen nicht auf Fakten, sondern auf Spekulationen», sagt Blattmann.

09:10 Uhr

Montag, 17. August

Kurze Pause

Der vorsitzende Richter Prinz rügt die Zuschauer, weil diese zu viel miteinander getuschelt hätten. «Es stört, wir sind hier konzentriert bei der Arbeit.» Nun gibt es eine kurze Pause bis 9.40 Uhr.

08:07 Uhr

Montag, 17. August

Es beginnt mit einem Nebenschauplatz

Als Erstes hält der Anwalt des früheren Kommunikationsberaters von Pierin Vincenz sein Plädoyer. Es geht hier um eine Golfreise nach Dubai, zu der Vincenz den Kommunikationsexperten eingeladen hatte für seine langjährigen Dienste. Im Nachhinein erhielt dieser aber eine Rechnung vom Reisebüro, die er dann an Raiffeisen weiterleitete.

Das Bezirksgericht hatte den Kommunikationsberater freigesprochen, die Staatsanwaltschaft hat dieses Urteil akzeptiert. Anders als die Raiffeisen-Gruppe, die bei diesem Nebenschauplatz nicht locker lassen will. «Das ist unverständlich», sagt der Anwalt des Kommunikationsspezialisten. Insbesondere, da die Bankengruppe gleichzeitig darauf verzichtete, gegen ihren früheren Verwaltungsratspräsidenten Johannes ­Rüegg-Stürm vorzugehen, der die Spesen von Vincenz absegnete.

Der Anwalt macht auch geltend, dass sein Mandant bereit gewesen sei, die besagte Rechnung einvernehmlich zu vergleichen. Raiffeisen habe aber daran kein Interesse gehabt.

Der Anwalt verlangt eine Genugtuung für seinen Mandaten, lässt aber die Höhe dem Gutdünken des Gerichts.

08:00 Uhr

Montag,  17. August

Es geht weiter

Der vorsitzende Richter Christian Prinz begrüsst alle Anwesenden. Der Berufungsprozess geht in die zweite Woche.

Als Erstes gibt er den Zeitplan für die Woche durch: Zuerst geht es mit den Plädoyers der Beschuldigten weiter. Am Mittwoch sollte es dann losgehen mit den zweiten Parteienvorträgen und danach folgen die Schlussvoten.

19:05 Uhr

Freitag, 14. August

Die Woche endet mit Ernis Plädoyer – am Montag geht es weiter

Am Ende seines Plädoyers fordert Erni einen Freispruch für Pierin Vincenz von allen Vorwürfen zu den Firmendeals und den Spesenexzessen.

Danach ist dann Schluss. Der vorsitzende Richter Prinz vertagt die Berufungsverhandlung auf Montag, 8.00 Uhr.

14:54 Uhr

Freitag, 14. August

Nach einer kurzen Pause geht es weiter

Strafverteidiger Lorenz Erni setzt sein Plädoyer fort. Nun geht es um die Firma Investnet. Hier bestreitet Vincenz überhaupt involviert gewesen zu sein. Er sei nicht an Investnet beteiligt gewesen, habe das Geld von Stocker als Darlehen erhalten, für den Kauf seines luxuriösen Alterssitzes in Morcote am Luganersee, sagte er am Dienstag.

Auch Erni spricht jetzt ausführlich über die Villa im Tessin und deren desolaten Zustand, weshalb Renovationen nötig gewesen seien. Deshalb habe Vincenz Geld gebraucht.

Erni erklärt später, warum Vincenz immer wieder auf Darlehen angewiesen war: Er habe mit Wertschriften spekuliert, wofür er sich immer wieder verschuldet habe.

14:02 Uhr

Freitag, 14. August

Lorenz Erni verlangt für Vincenz einen Freispruch

Der bekannte Strafverteidiger Lorenz Erni tritt ans Rednerpult. Er kritisiert die Vorinstanz, die seiner Ansicht nach der Komplexität des Falles nicht gewachsen war, und verlangt einen Freispruch für seinen Mandanten.

Am Vortag hatte Chefankläger Marc Jean-Richard-dit-Bressel im Zusammenhang mit den umstrittenen Firmendeals das Retrozessionen-Prinzip ins Zentrum seiner Argumentation gerückt. Das Prinzip beschreibt, vereinfacht gesagt, ein Transaktionsmuster, bei dem der Verkäufer eines Vermögenswertes oder einer Dienstleistung einen Mittler, der sich in einer Schlüsselstellung beim Käufer befindet, auf klandestine Weise dafür bezahlt, dass er dem Geschäft zum Abschluss verhilft. Erni freilich widerspricht: Er erklärt, dass die Käuferin – die Kreditkartenfirma Aduno – durch den Kauf der Firma Commtrain einen reellen Gegenwert erhalten habe.

Bei der Firma Commtrain gibt Vincenz zu, heimlich beteiligt gewesen zu sein. Dass er das seiner Arbeitgeberin, der Raiffeisen-Gruppe, nicht gemeldet hatte, begründete Vincenz in früheren Aussagen mit seiner Unerfahrenheit. «Als ich dies las, habe ich Schnappatmung bekommen», sagte der vorsitzende Richter Christian Prinz am Dienstag. Oder anders gesagt: Er fand es äusserst unglaubwürdig, dass ein erfahrener Manager und Bankenchef plötzlich als unerfahren gelten will. Erni präzisiert nun, dass es sich um Unerfahrenheit bei Interessenkonflikten gehandelt habe.

13:00Uhr

Freitag, 14. August

Es geht weiter

Der Saal ist vergleichsweise gut gefüllt. So voll waren die Zuschauerränge im Obergericht höchstens noch am ersten Prozesstag. «Ein Plädoyer von Vincenz-Verteidiger Lorenz Erni scheint für Juristen und interessierte Laien ein Erlebnis zu sein», schreibt der «Blick».

11:48 Uhr

Freitag, 14. August

Mittagspause: Danach kommt der Vincenz-Anwalt zu Wort

Das Plädoyer der Raiffeisen-Anwälte ist nach drei Stunden beendet. Der Richter schickt alle in die Mittagspause.

Der Prozess geht um 13 Uhr weiter. Dann wird Lorenz Erni ans Rednerpult treten, der Anwalt von Pierin Vincenz.

10:27 Uhr

Freitag, 14. August

Wann ist eine Privatreise eine Geschäftsreise?

Der Raiffeisen-Anwalt spricht über die mutmasslichen «Schattenbeteiligungen» von Vincenz und Stocker und natürlich auch über den grosszügigen Umgang des früheren Bankchefs mit der Firmenkreditkarte, private Reisen und Flüge per Privatjet. Raiffeisen argumentiert: Geschäftliche Kontakte machen eine private Reise nicht zur Geschäftsreise.

Der Richter ordnet eine kurze Pause an.

07:38 Uhr

Freitag, 14. August

Heute um 8 Uhr geht es mit Raiffeisen weiter

Nachdem der Richter gestern überraschend früh die Verhandlung abgebrochen hat, geht es heute Morgen mit dem Plädoyer der zweiten Privatklägerin, der Raiffeisen-Gruppe, weiter.

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Das Plädoyer der Raiffeisen-Anwälte dürfte bis zur Mittagspause dauern. Wie schon ihre Vorredner von Aduno respektive Viseca dürften auch sie einen Schaden in Millionenhöhe geltend machen und Rückzahlungen von den Beschuldigten fordern, namentlich von Pierin Vincenz und Beat Stocker.

Nach der Mittagspause ist dann der Anwalt von Vincenz an der Reihe, Lorenz Erni. Sein Plädoyer dürfte bis 19.00 Uhr dauern.

15:59 Uhr

Donnerstag, 13. August

Nun folgt der Auftritt der Privatkläger: Aduno und Raiffeisen

Nach der Staatsanwaltschaft sind die Privatklägerinnen am Zug. Den Anfang machen die Anwälte der Kreditkartenfirma Viseca, der früheren Aduno. Viseca fordert von Vincenz und Stocker Schadenersatz in Millionenhöhe. Konkret habe die Firma «durch die strafbaren Handlungen der Beschuldigten Vincenz, Stocker, Barbier-Mueller und Locher» einen Gesamtschaden von über 16 Millionen Franken erlitten, sagt der Anwalt von Viseca. Selbstverständlich will die Firma ihr Geld zurück.

Damit endet der 4. Prozesstag. Am Morgen hatte der Richter noch damit gedroht, dass er die Verhandlungen bis 19.30 Uhr verlängern wollte. Davon sieht er jetzt ab.

15:16 Uhr

Donnerstag, 13. August

Pause

Das Plädoyer der Staatsanwaltschaft ist beendet. Es gibt eine Pause bis 15.45 Uhr.

14:21 Uhr

Donnerstag, 13. August

Staatsanwaltschaft fordert 6 Jahre Haft

Die Staatsanwaltschaft bleibt hart: Sie fordert weiterhin Freiheitsstrafen von je 6 Jahren für Vincenz und Stocker. Die Vorinstanz hatte die beiden für «nur» 4,5 Jahre verurteilt, wobei beide Abzüge für die «mediale Vorverurteilung» erhalten hätten. Die Staatsanwaltschaft widerspricht vehement: Es habe keine Vorverurteilung gegeben. Die Strafen der Vorinstanz bezeichnet Labhart als «zu milde».

Die Abzüge für die mediale Vorverurteilung hatte nach der Urteilsverkündung auch der Ständerat und Strafrechtsprofessor Daniel Jositsch als «seltsam» bezeichnet. Es sei normal, dass bei Prominenten über ein Strafverfahren berichtet werde. «In der Logik des Gerichts» könnten Prominente so automatisch von einem Strafabschlag profitieren. «Es ist ein Vorteil gegenüber Normalbürgern, die bei der gleichen Straftat das volle Strafmass erhalten», sagte Jositsch damals.

Nur weil über einen Prozess berichtet werde, sei dies keine mediale Vorverurteilung, sagt Labhart. Umso mehr, als die Beschuldigten eigentlich nie wirklich eine solche beanstandet hätten. Zudem hätte Stocker selbst den medialen Auftritt gesucht im Vorfeld des erstinstanzlichen Prozesses. Dabei  geht es namentlich um ein Interview mit der «NZZ am Sonntag» mit dem Titel: «Ich dachte, ou, Stocker, das kommt nicht gut». Der Staatsanwalt bezeichnet das Interview als eine Art «Vorab-Plädoyer».

Für Andreas Etter (Investnet) und Barbier-Mueller (GCL und Eurokaution) fordert die Staatsanwaltschaft je eine bedingte Freiheitsstrafe von 2 Jahren. Für Locher (Eurokaution und Arena Thun) sind es 2 Jahre und 6 Monate, wobei 12 Monate bedingt und 18 Monate unbedingt.

Die Vorinstanz hatte Etter mit einer Geldstrafe von 360 Tageseinsätzen, Locher mit 270 Tageseinsätzen und Barbier-Mueller mit 300 Tageseinsätzen bestraft. Auch das bezeichnet die Staatsanwaltschaft als «zu mild».

13:58 Uhr

Donnerstag, 13. August

Es geht weiter mit Eurokaution: «a piece of sh...»

Nach der Mittagspause geht es nun um den Deal mit Eurokaution. Für die Staatsanwaltschaft tritt erneut Oliver Labhart auf. Beat Stocker habe 2014 dem Mitangeschuldigten Eurokaution-Aktionär Ferdinand Locher geschrieben, dass die Firma keine Zukunft habe. An Barbier-Mueller schrieb Stocker: Locher hätte ihnen «a piece of sh...», also ein Stück Sch..., verkauft.

Weiter geht es um das Fussballstadion in Thun, bei dem Locher, Stocker und auch Vincenz involviert gewesen sind. In einem Chat mit seiner Freundin erklärt Locher, dass er «Pierin» das Stadion verkaufen will. «Er möchte ja 2m auf dem Back Way haben», schreibt Locher dort. Oder wie es die Staatsanwaltschaft interpretiert: Vincenz wolle hierfür 2 Millionen «als versteckte Provision» rückvergütet bekommen.

11:44 Uhr

Donnerstag, 13. August

Jetzt geht es um Investnet

Chefankläger Jean-Richard-dit-Bressel übernimmt wieder das Wort. Immer wieder geht es um die Frage, wer wann gewusst hat, dass Vincenz mit an Bord war.

Nun unterbricht der Richter das Plädoyer des Staatsanwalts für die Mittagspause. Es geht um 14 Uhr weiter.

11:23 Uhr

Donnerstag, 13. August

Der Deal und das Prince-Konzert

Nun geht es um die Frage, seit wann GCL-Aktionär Stéphane Barbier-Mueller wusste, dass die Vereinbarung mit Stocker auch Vincenz umfasste. Sein Ansprechpartner sei Beat Stocker gewesen, sagte Barbier-Mueller am Mittwoch vor Gericht. Vincenz habe er nur anlässlich eines Mittagessens, eines Konzertbesuchs und mehrerer Nachtessen getroffen. Es sei nie ums Geschäft gegangen. Er habe nicht gewusst, dass Vincenz beteiligt gewesen sei.

Das sieht Labhart von der Staatsanwaltschaft anders – schliesslich trafen sich die drei schon 2011 im Zürcher Dolder-Hotel, um das GCL-Geschäft zu besprechen. Auch hat Barbier-Mueller Vincenz im selben Jahr zu einem Prince-Konzert im Zürcher Hallenstadion eingeladen. Dort soll ihm Vincenz die Kreditvergabe «faktisch  schon zugesichert» haben, obwohl die Kreditanfrage innerhalb der Raiffeisen noch gar nicht behandelt worden war, wie Labhart ausführt.

Die Vorinstanz ist bei der Frage, wie stark Vincenz Einfluss genommen hat beim GCL-Deal, der Anklage nicht gefolgt. Nun zitiert Labhart Aussagen des früheren Raiffeisen-Geschäftsleitungsmitglieds Gabriela Brun. «Sonst bei Kreditgeschäften hielt Vincenz sich zurück, bei diesem Geschäft erlebte ich ihn als euphorisch und bekräftigend.» Ihrer Sicht nach stand das Geschäft auf wackeligen Beinen, am Schluss habe es aber Sinn ergeben. «Er, also Vincenz, konnte mich überzeugen.»

10:26 Uhr

Donnerstag, 13. August

Es geht weiter mit den umstrittenen Firmendeals

Chefankläger Jean-Richard-dit-Bressel fährt nahtlos mit seinen Ausführungen fort. Er geht jetzt vor allem auf die Differenzen zwischen der Anklage und dem erstinstanzlichen Urteil in Bezug auf die verschiedenen Firmendeals ein. Beim Commtrain-Komplex war die Differenz vergleichsweise klein.

Mehr Abweichungen gibt es bei GCL. Dafür übernimmt nun Staatsanwalt Oliver Labhart das Wort. Dazu zitiert er ein paralleles Verfahren wegen Steuerhinterziehung gegen Vincenz, bei dem das Bundesgericht den ehemaligen Raiffeisen-Chef mittlerweile zu einer Busse von knapp 1 Million Franken verurteilt hat. Das oberste Gericht folgte der Argumentation der Steuerfahnder des Kantons Appenzell Ausserrhoden, die vermuteten, dass Vincenz rund 3,4 Millionen Franken am Fiskus vorbeigeschleust hatte. Damit stützt das Bundesgericht die Anklage, wie Labhart ausführt. Oder anders gesagt: Die besagten rund 3,4 Millionen Franken waren demnach keine Darlehen, sondern letztlich Einnahmen aus dem GCL-Deal.

09:54 Uhr

Donnerstag, 13. August

Pause bis 10.20 Uhr

Der Chefankläger ist mit seinem ersten Block durch. Es sei ihm eine «Punktlandung» gelungen, sagt der vorsitzende Richter Christian Prinz und ordnet eine Pause an bis 10.20 Uhr.

08:47 Uhr

Donnerstag, 13. August

Jetzt geht es wieder um die Firmendeals - und auch um die Fifa

Jetzt ist Chefankläger Jean-Richard-dit-Bressel an der Reihe. Er spricht über die Firmendeals – also über die Verkäufe der Firmen Commtrain, Investnet, Genève Credit & Leasing (GCL) und Eurokaution an Raiffeisen oder Aduno sowie über den angedachten Verkauf der Arena Thun. Pierin Vincenz und Beat Stocker hätten heimlich Beteiligungen gehalten an diesen Firmen, sagt Jean-Richard-dit-Bressel, sogenannte «Schattenbeteiligungen». Und sie hätten Einfluss genommen auf Aduno oder Raiffeisen, dass diese die besagten Firmen aufkauften.

Jean-Richard-dit-Bressel spricht lange über Retrozessionen, das heisst über Rückvergütungen, und zitiert dabei in seinen Ausführungen zig Bundesgerichtsurteile – auch eines zur Fifa und zum Geschäftsgebaren eines Fifa-Funktionärs. Die Intention des Chefanklägers: Er will aufzeigen, dass die Beschuldigten Vincenz und Stocker eine Fürsorgepflicht gegenüber dem Vermögen ihrer Arbeitgeber Raiffeisen und Aduno hatten, so wie der besagte Fifa-Manager.

08:22 Uhr

Donnerstag, 13. August

Privatreisen und Stripclubbesuche, bezahlt mit der Firmenkreditkarte

Als Erstes tritt Damian Graf von der Staatsanwaltschaft ans Rednerpult. Es geht um die aus der Sicht der Staatsanwaltschaft privat gemachten Reisen nach London, Graz, Marrakesch oder New York, die Pierin Vincenz ganz oder teilweise mit der Firmenkreditkarte beglichen hat. Die Vorinstanz sah hier kein Vergehen, weil ein «Versehen» nicht ausgeschlossen werden könne. Die Staatsanwaltschaft hingegen hält hier an ihrer Anklage fest – schliesslich habe Vincenz seine Geschäftsagenda für diese Zeit gesperrt.

Danach geht es wieder mal um die Besuche von Vincenz in den Stripclubs, die er ebenfalls mit der Firmenkreditkarte beglichen hat. Die Staatsanwaltschaft kann jedoch hier keinen «objektiven Geschäftsbezug» erkennen, wie Graf ausführt.

Verbürgt sind 102 Besuche in 18 verschiedenen Stripclubs, die Vincenz mit der Firmenkreditkarte beglich. Insgesamt beliefen sich die Spesen auf knapp 200'000 Franken. Auch hier ist die Vorinstanz nicht in allen Punkten der Staatsanwaltschaft gefolgt. Diese hält aber weiterhin an all ihren Anklagepunkten fest.

06:50 Uhr

Donnerstag, 13. August

Heute startet der Plädoyer-Marathon

Das Beweisverfahren ist beendet, heute um 8 Uhr beginnt die Zeit des Plädoyers. Den Start machen der Chefankläger Marc Jean-Richard-dit-Bressel und seine Mitstreiter. Die Staatsanwaltschaft hat ein Plädoyer von 6 Stunden angekündigt. Die Staatsanwaltschaft hat wie die Beschuldigten Berufung gegen das erstinstanzlie Urteil eingereicht, denn sie will härtere Strafen für Pierin Vincenz, Beat Stocker und die weiteren Mitbeschuldigten.

Alle richten sich auf einen langen Tag ein. Beat Stocker, der sich schon am Mittwochnachmittag aus gesundheitlichen Gründen hatte dispensieren lassen, fehlt auch heute.

Je nach Verlauf könnte heute auch noch die Privatklägerin Aduno mit ihrem Plädoyer anfangen. Danach ist Raiffeisen dran.

15:03 Uhr

Mittwoch, 12. August

Das Gericht bestimmt, wie es morgen weitergeht

Es geht weiter. Die unbestrittenen Urkunden-Anträge werden zu den Akten aufgenommen, sagt der Richter. Die restlichen Anträge werden «mit Wiedereröffnungsvorbehalt» abgelehnt. Damit kann man nun mit den Plädoyers starten. Es geht morgen um 8 Uhr weiter,

14:01 Uhr

Mittwoch, 12. August

Beat Stocker lässt sich dispensieren

Es geht weiter. Beat Stocker lässt sich aus gesundheitlichen Gründen für die Zeit der Beweisanträge respektive für den heutigen Nachmittag dispensieren.

Nun werden die Parteien aufgefordert, Beweisanträge zu stellen. Der Anwalt von Raiffeisen verlangt, die Steuererklärungen von Vincenz aus dem Kanton Appenzell sowie jene von Stocker aus dem Kanton Bern als Prozessunterlagen aufzunehmen. Lorenz Erni, der Rechtsanwalt von Vincenz, sowie Andreas Blattmann, der Rechtsanwalt von Beat Stocker, beantragen die Ablehnung. Erni ermahnt das Gericht, dass die Beschaffung dieser Steuererklärungen den Prozess um Wochen oder mehr verzögern würde.

Fatih Aslantas, der Rechtsanwalt des verstorbenen Investnet-Co-Gründers, verlangt, dass ein Kontoauszug seines Mandanten in die Prozessunterlagen aufgenommen wird, der Darlehenszahlungen belegen soll.

Cornel Borbély, der Anwalt von Investnet-Co-Gründer Andreas Etter, fordert, dass ein E-Mail-Verkehr zwischen seinem Mandanten und einem Raiffeisen‑Manager in die Akten aufgenommen wird. Damit soll gezeigt werden, dass nicht Etter, sondern Raiffeisen die Bedingungen diktiert habe.

Bernhard Isenring stellt im Namen von Barbier-Mueller eine ganze Reihe von Anträgen. Er verlangt, dass verschiedene Dokumente, ein Gutachten, und zusätzliche Transkriptionen in die Akten aufgenommen werden. Zudem will er, dass dass zusätzliche Zeugen befragt werden sollten.

Die Staatsanwaltschaft akzeptiert grundsätzlich die Aufnahme zusätzlicher Dokumente, die vorhanden sind. Sie sieht aber keinen zusätzlichen Nutzen im Heranziehen neuer Steuererklärungen und lehnt damit wie die Anwälte von Vincenz und Stocker den Antrag der Privatklägerin Raiffeisen ab. Sie stemmt sich auch gegen alle Anträge von Barbier-Mueller.

Nun zieht sich das Gericht zurück. Es geht um 15 Uhr weiter.

12:12 Uhr

Mittwoch, 12. August

Jetzt geht es in die Mittagspause

Damit endet die Befragung der Beschuldigten. Alle fordern einen vollständigen Freispruch. Der Richter ordnet eine Mittagspause bis 14.00 Uhr. Danach folgen die Beweisanträge der Parteien.

10:38 Uhr

Mittwoch, 12. August

Nun wird Stéphane Barbier-Mueller befragt

Der Genfer Stéphane Barbier-Mueller, der nach eigenen Angaben ein Vermögen von «mehr als 100 Millionen» Franken hat, will zuerst an seinem angestammten Platz im Gericht sitzen bleiben, muss aber dann wie alle anderen Beschuldigten auch vor dem Richter Platz nehmen. Eine Ausnahme wurde nur für Beat Stocker gemacht, der im Rollstuhl sitzt. Weil Barbier-Muellers Deutsch nicht ausreicht, werden die Fragen und Antworten von einer Übersetzerin auf Französisch respektive Deutsch wiederholt.

Manchmal mag Barbier-Mueller aber nicht so lange warten und antwortet direkt auf die auf Deutsch gestellte Frage. Das entgeht auch dem Richter nicht: «Sie sprechen besser Deutsch, als Sie mich glauben machen wollen», sagt Christian Prinz.

Das ist insofern relevant, als dasselbe Obergericht im Februar 2024 zunächst das erstinstanzliche Urteil wegen schwerer Verfahrensfehler aufheben und das Verfahren an die Staatsanwaltschaft zurückweisen wollte – ein Entscheid, der später vom Bundesgericht wieder aufgehoben wurde. Diesen ausserordentlichen Schritt begründete das Obergericht damals unter anderem mit der Verletzung des rechtlichen Gehörs für Barbier-Mueller, weil die Anklageschrift nicht auf Französisch übersetzt worden war – und auch die erstinstanzliche Verhandlung ohne französische Übersetzung stattgefunden hatte.

Bei der Befragung geht es nun zuerst um die Transaktion mit der Firma Genève Credit & Leasing (GCL). Sein Ansprechpartner sei Beat Stocker gewesen, sagt Barbier-Mueller. Pierin Vincenz habe er nur anlässlich eines Mittagessens, eines Konzertbesuchs und mehrerer Nachtessen getroffen. Es sei nie ums Geschäft gegangen. Er habe nicht gewusst, dass Vincenz beteiligt gewesen sei.

Er habe Beat Stocker mandatiert, für GCL eine Finanzierung von 160 Millionen Franken in der Deutschschweiz zu suchen. Dieser habe dann Raiffeisen gefunden. Es wurde zuvor festgelegt, dass im Erfolgsfall ein Gewinn hälftig geteilt werde: 50 Prozent für Stocker, 50 Prozent für Barbier-Mueller. Wenn es schlecht ausgegangen wäre, hätte Barbier-Mueller seine Investition verloren, wie er erklärt. Stocker hätte nichts verdient. Und natürlich geht es auch in diesem Fall um die Geheimhaltung – und um die Frage, ob Barbier-Mueller die Beteiligung von Stocker gegenüber Raiffeisen offengelegt habe. Eine Frage, die unbeantwortet bleibt.

Pierin Vincenz hatte noch am Dienstag gesagt, es habe die Idee gegeben, aus der GCL eine «Bad Bank» zu machen. Barbier-Mueller mag sich nicht erinnern, das Thema je ernsthaft mit irgendjemandem besprochen zu haben. «Das war nicht das Geschäft der GCL», diese habe Kredite vergeben.

Fragen der Staatsanwaltschaft und der Privatklägerschaft, also von Raiffeisen und Aduno, will Barbier-Mueller grundsätzlich nicht beantworten. Das ist sein gutes Recht.

Danach geht es um den Fall Eurokaution, in den Barbier-Mueller ebenfalls involviert war. Hier macht er zwei Phasen aus: Zuerst sei es um die Fusion von Eurokaution mit der Westschweizer Firma Smartcaution gegangen. «Hier war ich aktiv dabei», sagt Barbier-Mueller, dessen Bruder ein Mitgründer von Smartcaution war. Mit dabei war damals auch Beat Stocker auf Seite Eurokaution. Die Fusion kam nicht zustande, aber Barbier-Mueller hat sich in der Folge 2013 mit 10 Prozent an Eurokaution beteiligt. Er gibt an, dass er wusste, dass Stocker und Locher ebenfalls dabei waren. Von Vincenz habe er nichts gewusst.

In der zweiten Phase habe er den anderen Eurokaution-Aktionären mitgeteilt, dass es keine gute Firma sei und er kein Interesse mehr an ihr habe. Er hat ihnen aber nach eigenen Angaben mitgeteilt, dass er unterschreiben werde, was sie entscheiden. Ganz nach dem Motto: Hauptsache, er werde seine Anteile los.

Seine Geringschätzung für Lochers Eurokaution wird vor Gericht auch sichtbar, als er diesem einen falschen Vornamen gibt. Er nennt ihn Felix statt Ferdinand Locher.

09:47 Uhr

Mittwoch, 12. August

Es geht weiter mit der Befragung der Beschuldigten

Als Nächstes nimmt Eurokaution-Aktionär Ferdinand Locher auf dem Stuhl vis-à-vis des Richters Platz. «Die letzten Jahre waren nicht einfach», sagt der Beschuldigte, der im Immobiliengeschäft tätig ist.

Vincenz habe ihn mit Stocker zusammengebracht, erzählt Locher. «Er hat nur den Kontakt hergestellt.» Er will – wenigstens zu Beginn – nichts davon gewusst haben, dass Vincenz stiller Teilhaber der Beteiligungsgesellschaft gewesen sei, welche sich an der Eurokaution übernommen habe. Er habe es angenommen, wisse es aber eigentlich heute noch nicht. «Ich habe nie mit Herrn Vincenz darüber gesprochen.»

Locher war auch involviert bei der Prüfung eines allfälligen Verkaufs der Arena Thun. Beat Stocker habe ihn auf einen möglichen Kauf durch Raiffeisen angesprochen. Es wurde dann sogar eine Sorgfaltsprüfung «light» gemacht, doch letztlich kam der Deal nicht zustande. Die spielfreie Zeit im Fussballstadion sei letztlich als zu kurz für die Veranstaltung von anderen Events erachtet worden.

Viele Fragen hat der Richter zu einem SMS-Verlauf zwischen Locher und Stocker, in dem es um eine mögliche Vermittlungskommission geht, falls der Verkauf zustande kommt. Profitieren sollte ein namentlich nicht genannter Mann, der gemäss Staatsanwaltschaft mutmasslich Vincenz ist. Locher will sich nicht erinnern.

Locher antwortet auf die verschiedenen Fragen, auch wenn er sich zum Teil nicht mehr erinnern kann. Als er aber gefragt wird, was er mit dem SMS gemeint habe, der Deal müsse passend gemacht werden wie bei Eurokaution, macht er nicht mehr mit. «Ich beantworte die Frage nicht», sagt er. Damit endet die Befragung von Locher.

09:21 Uhr

Mittwoch, 12. August

Pause

Nach der Befragung von Etter ordnet der vorsitzende Richter eine kurze Pause an bis 9.45 Uhr. Als nächstes will er den Eurokaution-Aktionär Ferdinand Locher befragen.

08:05 Uhr

Mittwoch, 12. August

Der Richter fängt mit der Befragung an

Den Anfang macht Andreas Etter, der Mitgründer der Beratungsfirma Investnet. Der zweite Mitgründer war zu krank für den erstinstanzlichen Prozess und ist mittlerweile verstorben.

2011 begann die Zusammenarbeit der Investnet mit Raiffeisen. Ende Jahr wurde dann eine Aktienbeteiligung von Stocker an Investnet diskutiert, wie Etter ausführt. Stocker wurde in der Folge mittels eines Treuhandvertrags vom Investnet-Berater zum operativ Beteiligten. Das wurde allerdings bewusst nicht offengelegt. Später flossen Millionenbeträge aufs Konto von Stocker, die Summen streitet Etter nicht ab. Hingegen wehrt er sich gegen den Vorwurf, dass er «Geld für Einflussnahme bezahlt» habe. Das habe er «niemals» getan.

Etter betont zudem, dass er «praktisch keinen Kontakt» zu Pierin Vincenz hatte – und diesen eigentlich erst 2015 «kennengelernt» habe. Und er fügt an, dass Vincenz ihm nach den ersten Artikeln auf dem Portal «Inside Paradeplatz» 2016 versichert habe, dass nichts daran wahr sei. Der frühere Raiffeisen-Chef habe damals – wie heute – die Geldflüsse mit Darlehen und dem Kauf einer Villa im Tessin begründet.

06:48 Uhr

Mittwoch, 12. August

Heute werden die weiteren Mitbeschuldigten befragt

Um 8 Uhr geht der Berufungsprozess weiter. Heute befragt der vorsitzende Richter Christian Prinz die weiteren Beschuldigten, namentlich Investnet-Co-Gründer Andreas Etter, Eurokaution-Aktionär Ferdinand Locher sowie GCL-Aktionär Stéphane Barbier-Mueller.

17:46 Uhr

Dienstag, 11. August

Es geht mit Beat Stocker weiter – damit endet der 2. Prozesstag

Jetzt geht es um den Deal rund um die Firma Eurokaution. Auch hier geht es wieder um Interessenskonflikte. Und zuletzt geht es noch um die Arena Thun. Auch hier weist er sämtliche Vorwürfe zurück.

Damit endet der zweite Verhandlungstag. Am Mittwoch um 8.00 Uhr geht es weiter mit den Befragungen der weiteren Beschuldigten.

17:21 Uhr

Dienstag, 11. August

Erneute Pause

Es geht mit der Befragung von Beat Stocker um 17.40 Uhr weiter.

16:47 Uhr

Dienstag, 11. August

«Whatever it takes»

Immer wieder wiederholt Stocker an diesem Nachmittag den Satz «Whatever it takes», den der frühere Chef der Europäischen Zentralbank, Mario Draghi, 2012 geprägt hat. Laut Stockers Ausführungen war das sein Motto, wenn es darum ging, für Aduno und die vielen Firmen das Beste herauszuholen. Das war offensichtlich auch beim Deal rund um die Firma Investnet der Fall.

Stocker versuchte auch zu erklären, wieso es zwei Verträge gibt für die 2,9 Millionen Franken, die er an Vincenz überwiesen hat. Der erste sei der Rahmenvertrag, der zweite sei der Darlehensvertrag. Im Rahmenvertrag sollten alle Geldflüsse inventarisiert werden, die zwischen den beiden fliessen sollten. Doch letztlich wurde der Rahmenvertrag nie wieder aktualisiert, das sei mit Vincenz nicht möglich gewesen.

Vincenz wollte auch mit Stocker eine Firma gründen, wie Ersterer ausführt. Doch Stocker wollte das nicht: «Das ist etwas schwierig mit dir», habe er Vincenz gesagt.

16:25 Uhr

Dienstag, 11. August

Stocker spricht über Vincenz

«Pierin Vincenz hatte Interesse an Geld», das er für ihn transparent erwirtschaften könne, sagt Stocker. Dies vor allem in Hinblick auf anstehenden Rücktritt von Vincenz als Raiffeisen-Chef. Deshalb habe er Vincenz an der GCL beteiligt.

Damit widerspricht Stocker den Aussagen von Pierin Vincenz, der noch am Vormittag gesagt hatte, sich nicht vor 2013 an der GCL beteiligt zu haben.

16:02 Uhr

Dienstag, 11. August

Es geht weiter mit den Firmendeals

Nun geht es um die Firma Genève Credit & Leasing (GCL). Dass er mit deren Verkauf so viel Geld verdient habe, ist in seiner Ausführung letztlich die Belohnung dafür, dass er an die Firma geglaubt habe. Das sei «cool» gewesen.

Stocker war zuerst Aduno-Chef, danach Aduno-Verwaltungsrat und immer auch GCL-Miteigentümer. Stocker behauptet, dass er den Interessenskonflikt nicht gesehen habe, «so ticke ich nicht». Vielmehr betont er immer wieder, wie kompliziert der vielschichtige GCL-Deal war, den er mitaufgegleist hat.

15:46 Uhr

Dienstag, 11. August

Erneute Pause

Beat Stocker, gezeichnet von seiner MS-Krankheit, wünscht eine Pause. Es geht um 16.00 Uhr weiter.

15:21 Uhr

Dienstag, 11. August

Beat Stocker über die Firmendeals

Zuerst geht es auch hier um die Firma Commtrain, an der er beteiligt war, ohne es Aduno zu sagen. Er «musste» später aus Firmenüberlegungen den Commtrain-Verkauf an die Aduno gutheissen, wie Stocker betont. Aus damaliger Sicht sei das eine Win-win-Situation gewesen. Es sei eine «Möglichmachen-Geschichte» gewesen für Aduno. Deshalb sei die Frage nach Interessenskonflikten gar nicht aufgetreten. «Heute weiss ich: Bei Interessenskonflikten Finger weg!»

14:48 Uhr

Dienstag, 11. August

Nun wird Beat Stocker befragt – zuerst zu den Stripclubs

Der Richter fängt mit der Befragung von Beat Stocker an, der mit Vincenz zusammen die umstrittenen Firmendeals gemacht haben soll. Stocker betont zu Beginn, dass er sich «aus innerer Überzeugung» 1992 selbstständig gemacht hat.

Auch Stocker wird vorgeworfen, mit der Firmenkreditkarte Stripclubs besucht zu haben, als er im Sold von Aduno war. Für «Getränke und Speisen», wie Stocker anfügt. Erotische Dienstleistungen habe er nicht bezogen. Weiter erklärt Stocker, dass solche Clubs wichtige Kunden des Bezahldienstleisters Aduno gewesen seien.

Danach geht es um das «Business-Appartement», das Aduno für Stocker in Zürich bezahlt hat – und auch weiterbezahlt hat, als er diese Wohnung gar nicht mehr hatte. Strafrechtliche Verfehlungen sieht er hier keine.

14:32 Uhr

Dienstag, 11. August

Es geht weiter

Der Richter startet mit der Befragung des früheren Kommunikationsberaters von Pierin Vincenz. Er wurde in erster Instanz freigesprochen. Im Zentrum der Anklage steht eine Reise nach Dubai von 2014, zu der er von Vincenz eingeladen worden war.

12:54 Uhr

Dienstag, 11. August

Jetzt geht es in die Mittagspause

Die Befragung von Vincenz ist beendet. Es geht nach der Mittagspause um 14.30 Uhr weiter. Dann wird der ehemalige Kommunikationsberater von Vincenz befragt, der in erster Instanz freigesprochen wurde, sowie Beat Stocker.

12:01 Uhr

Dienstag, 11. August

Es geht weiter mit der Befragung von Vincenz

Nun geht es um die Firma Investnet. Vincenz hat sich 2015 mit 15 Prozent an Investnet beteiligt, wie er ausführt. Er habe das Raiffeisen gegenüber offengelegt. Der Verwaltungsrat habe diese Investition sogar bewilligt. Er weiss aber nach eigenen Angaben nicht mehr, ob er die Beteiligung von Beat Stocker gegenüber Raiffeisen erwähnt habe. «Da kann ich mich nicht mehr erinnern.»

Vincenz bestreitet auch hier, dass er von Stocker Millionen erhalten habe als Erlös aus dem Investnet-Verkauf. Es habe sich hier um ein Darlehen von 2,9 Millionen Franken gehandelt, das Stocker ihm gewährt habe für einen Hauskauf in Morcote TI. Wieso es für diese Summe zwei unterschiedliche Verträge gibt zwischen Vincenz und Stocker, die innert drei Tagen unterschrieben wurden, kann der Beschuldigte nicht beantworten.

Als Nächstes geht es um die Firma Eurokaution. Vincenz sagt, dass er nie an Eurokaution beteiligt war. Vincenz sagt auch, dass er ab 2013 keine Anteile mehr an der gemeinsamen Beteiligungsgesellschaft mit Stocker hielt. Hingegen existieren Dokumente von Stocker, die dem widersprechen.

Zuletzt geht es noch um das Thuner Fussballstation, das er und Stocker gemäss Staatsanwaltschaft haben kaufen wollen. Auch hier bestreitet Vincenz alle Vorwürfe. Auch wenn er einräumt, dass er Interesse an einer Raiffeisen-Arena für Musikveranstaltungen und Events gehabt habe. Aber die Pläne seien nicht weiterverfolgt worden.

11:38 Uhr

Dienstag, 11. August

Pause bis 12 Uhr

Vincenz verlangt eine Pause. Der Richter unterbricht die Befragung. Um 12 Uhr geht es weiter.

11:09 Uhr

Dienstag, 11. August

Jetzt geht es um die Firmendeals

Nach den Fragen rund um die Spesen geht es jetzt um die umstrittenen Firmendeals. Vincenz und der frühere Aduno-Chef Beat Stocker beteiligen sich über verschiedene Gesellschaften an den Unternehmen Commtrain, Investnet, Genève Credit & Leasing (GCL) und Eurokaution. Diese Firmen werden in der Folge an Raiffeisen oder Aduno verkauft. Die Staatsanwaltschaft wirft Vincenz und Stocker vor, ihre Beteiligungen an den besagten Firmen gegenüber Raiffeisen und Aduno verschwiegen und von späteren Verkäufen persönlich profitiert zu haben.

Als Erstes geht es um die Firma Commtrain. Vincenz räumt ein, dass er es «unterlassen» hätte, den von Raiffeisen kontrollierten Bezahldienstleister Aduno über seine Beteiligung an Commtrain zu informieren. Er sei aber davon ausgegangen, dass die Besitzverhältnisse für den Kauf keine Rolle gespielt hätten.

Als Zweites geht es um die GCL. Hier streitet Vincenz alle Vorwürfe ab. Er habe sich erst 2013 via Beat Stocker an GCL beteiligt. Er wollte ursprünglich mit der GCL eine «Bad Bank» gründen, weil es damals in der Schweiz eine solche gebraucht hätte. Das sei eine «private Initiative» gewesen. Doch dann sei eine Transaktionsbank gegründet worden und die GCL-Idee sei deshalb fallengelassen worden.

Der Richter sucht Erklärungen zu den verschiedenen Millionenbeträgen, die von Stocker an Vincenz flossen. Vincenz streitet ab, dass es sich hier teilweise um einen Erlös aus der GCL-Transaktion handle.

11:00 Uhr

Dienstag, 11. August

Umstrittene private Auslagen

Vincenz hat auch Spesen nachträglich von Raiffeisen absegnen lassen, wie etwa Familienferien in Australien. Er begründet dies damit, dass diese Reisen auch geschäftlicher Natur gewesen seien. So will er in Australien eine Schalterhalle besucht haben. Der Richter kann den Umstand, dass ein Besuch einer Schalterhalle eine Privatreise zu einer Geschäftsreise macht, nicht ernst nehmen, wie er sagt. «Sollte das Schule machen, dann würden Schalterhallen eine Renaissance erleben.»

10:44 Uhr

Dienstag, 11. August

Vincenz kritisiert Staatsanwaltschaft

Vincenz kritisiert, dass die Staatsanwaltschaft ihm keinen Zugang zu seinen E-Mails und seiner Agenda gewährt. Auch von Raiffeisen bekommt er keine Einsicht, da die Bank einen Prozess gegen ihn führe – und ihn fertig machen wolle.

10:19 Uhr

Dienstag, 11. August

Nun beginnt die Befragung von Pierin Vincenz

Der frühere Raiffeisen-Chef geht ans Rednerpult. «Etwas angespannt», sagt Vincenz auf die Frage des Richters, wie es ihm gehe. Vincenz sagt, dass er jetzt im Tessin wohne. Er wolle aber keine weiteren Fragen zu seinen «persönlichen Verhältnissen» beantworten.

Zu den Vorwürfen will Vincenz jedoch Stellung nehmen. Als Erstes geht es um die Spesen, konkret um die Kreditkarten, die ihm von Raiffeisen «zur Verfügung gestellt wurden». Vincenz sagt, dass seine Spesen nie von Raiffeisen zurückgewiesen wurden. Konkret soll Vincenz insgesamt 120 Lokale und Etablissements besucht und dort rund 198'000 Franken ausgegeben haben. Er bestreitet die Summe nicht, betont aber, dass diese Ausgaben immer einen «geschäftlichen Zusammenhang» hatten.

Ob bei den Spesen nebst Speisen und Getränken auch erotische Dienste abgerechnet wurden, will Vincenz jetzt nicht mehr ausführen. Es sei lang her, er könne sich nicht mehr an alles erinnern. Sein Verhalten sei aber bei Raiffeisen üblich gewesen.

Befragt wird Vincenz auch zur mittlerweile berüchtigten Hotelnacht im Park Hyatt von 2014, als er und seine damalige Freundin im Streit ein Hotelzimmer verwüstet haben. Er bezahlte den Schaden mit der Raiffeisen-Kreditkarte, was er heute – wie schon bei der Vorinstanz – erneut als einen «Irrtum» bezeichnet. Zurückbezahlt an Raiffeisen hat er die besagten Ausgaben aber bis heute nicht.

Zur Sprache kommen auch die vielen Reisen, die Vincenz auf Spesen gemacht hat. Auch hier gab es einen «Irrtum», wie Vincenz einräumt. Die Reise mit seiner Tochter sei privat gewesen – und fälschlicherweise mit der Firmenkreditkarte beglichen worden. Auch hier hat er bis heute Raiffeisen nichts zurückgezahlt. «Aber Raiffeisen schuldet mir auch noch Geld», sagt Vincenz.

10:02 Uhr

Dienstag, 11. August

Der Richter weist die Anträge der Rechtsanwälte ab

Das Gericht habe keine neuen Argumente gehört, sagt der vorsitzende Richter Christian Prinz. Die Tatbestände seien nicht verjährt, die Beweismittel seien verwertbar – und es gebe keinen Nichtigkeitsgrund, nur weil ein externer Professor hinzugezogen wurde. Die Anklage bleibt damit bestehen.

Der Richter geht auch auf den am Vortag mehrmals zitierten Journalisten Lukas Hässig, den Betreiber des Online-Portals «Inside Paradeplatz», ein, der das Bankgeheimnis verletzt haben soll. Für Hässig gelte die Unschuldsvermutung, sagt Prinz.

07:48 Uhr

Dienstag, 11. August

Heute geht es richtig los

Am ersten Tag des Raiffeisen-Berufungsprozesses ging es um prozedurale Vorfragen. Die Verteidiger monierten die Unvollständigkeit der Verfahrensakten, die Unverwertbarkeit von Beweisen, die Verjährung verschiedener Tatbestände. Und sie kritisierten die Arbeit der Staatsanwaltschaft scharf. Chefankläger Marc Jean-Richard-dit-Bressel hielt in einem fast zweistündigen Vortrag dagegen. Heute beginnt die Befragung der Beschuldigten.

Um 10 Uhr geht es weiter. Zuerst will Gerichtspräsident Christian Prinz die Sicht des Gerichts zu den Vorfragen bekanntgeben. Erfahrungsgemäss werden die diversen Anträge mit dem Vermerk «einstweilig» abgewiesen, damit der Prozess zunächst ohne Verzögerung fortgesetzt werden kann.

18:22 Uhr

Montag, 10. August

Für heute ist jetzt Schluss

Der vorsitzende Richter schliesst die Verhandlung. Es geht neu am Dienstagmorgen, um 10 Uhr, weiter.

18:13 Uhr

Montag, 10. August

Staatsanwalt kontert nochmals

Der Staatsanwalt erinnert daran, dass alle Parteien schon vor früh informiert waren über den Beizug des Professors. Damals habe es keinen Widerspruch gegeben. Er wehrt sich gegen den Vorwurf, dass hier etwas hätte verheimlicht werden sollen.

18:05 Uhr

Montag, 10. August

Die Frage zum umstrittenen Beizug des Professors

Bernhard Isenring, der Anwalt von Barbier-Mueller, kommt nochmals auf den Rechtsprofessor zurück, den die Staatsanwaltschaft fürs Gegenlesen der Anklage angestellt habe. Isenring fordert, dass die Staatsanwaltschaft dessen Anstellung offenlegt.

17:54 Uhr

Montag, 10. August

Anwalt von Vincenz widerspricht

Lorenz Erni, der Anwalt von Vincenz, ergreift nochmals das Wort. «Nur fünf Minuten», verspricht er. Der Richter gibt sich «geschlagen», wie er sagt. Namentlich widerspricht Erni nochmals Staatsanwalt Jean-Richard-dit-Bressel bei der Verjährungsfrage. Er betont, dass bei einem Kaufvertrag eben nicht der Zahlungszeitpunkt ausschlaggebend sei. Danach ergreift auch Stockers Anwalt Blattmann nochmals kurz das Wort.

17:03 Uhr

Montag, 10. August

Nun sind die Privatkläger dran

Nach der Pause sind die Privatkläger an der Reihe, also die Firmen, die einen Schaden beklagen durch die verschiedenen Firmendeals von Vincenz und Stocker. Der Anfang macht der Anwalt des Zahlungsdienstleisters Aduno, der heute unter dem Namen Viseca firmiert. Als zweites folgt der Anwalt der Raiffeisen-Gruppe.

Die Privatkläger wehren sich gegen die Verjährungs-Argumentation der Rechtsanwälte der Beschuldigten.

16:42 Uhr

Montag, 10. August

Erneute kurze Pause

Nach den Ausführungen des Staatsanwalts ordnet der Richter erneut eine Pause an. Um 17 Uhr geht es weiter.

15:14 Uhr

Montag, 10. August

Der Staatsanwalt kontert

Der Staatsanwalt Marc Jean-Richard-dit-Bressel geht nun auf die einzelnen Vorwürfe ein. So betont er etwa, dass der extern herangezogene Rechtsprofessor nur zur «Durchsicht» der Anklage hinzugezogen wurde. Er habe die Anklage nicht mitverfasst. Er sei hingezogen worden, um Fehler zu vermeiden. Das sei im Interesse aller.

Jean-Richard-dit-Bressel ergänzt in diesem Zusammenhang zudem, dass es durchaus üblich und auch erlaubt sei, dass Mitarbeitende der Staatsanwaltschaft Anklagen mitentwerfen oder mitschreiben können. Unterschreiben und erheben könne eine Anklage aber nur die Staatsanwaltschaft. Der Professor habe die Anklage nur gegengelesen und sei dafür als «Hilfskraft» angestellt gewesen.

Zur Rüge der «Unvollständigkeit der Akten» sagt Jean-Richard-dit-Bressel: Diese sei von den Beschuldigten schon x-fach vorgebracht – und immer wieder entkräftet worden.

Und auch auf den Vorwurf der Verjährung geht Jean-Richard-dit-Bressel länger ein. Sein Argument: Der «Täuschungsangriff» beginne erst am Tag, an dem die Gelder für nicht deklarierten Firmen-Beteiligungen auf die Konti von Vincenz und Stocker eingingen. Damit sei der Fall Commtrain, der älteste Firmendeal der beiden Beschuldigten, nicht verjährt.

Auch die verschiedenen Bestechungsvorwürfe rund um Investnet und GCL seien nicht verjährt. Massgebend sei das Datum der Auszahlungen, nicht das Datum allfälliger Abmachungen, sagt der Staatsanwalt.

15:04 Uhr

Montag, 10. August

Es geht weiter: Richter erlaubt Tenü-Erleichterungen

Nach der Mittagspause geht es weiter. Nun darf die Staatsanwaltschaft Stellung nehmen zu den Vorwürfen und den Anträgen der Anwälte auf Verfahrensabbruch. Doch der vorsitzende Richter startet mit einführenden Bemerkungen. Angesichts der steigenden Raumtemperatur erlaubt er «Tenü-Erleichterungen». Sprich: Die Männer dürfen jetzt ihre Kittel ausziehen.

12:18 Uhr

Montag, 10. August

Der Richter schickt alle in die Mittagspause

Der Prozess wird unterbrochen – und geht erst um 15 Uhr weiter. Die Staatsanwaltschaft wollte ursprünglich sogar eine Pause bis 16 Uhr, um ihre Antworten auf die vorgebrachten Vorwürfe vorzubereiten. Doch der Richter entschied, dass die Zeit bis 15 Uhr ausreichen sollte, da ja viele der Vorwürfe nicht neu seien.

11:42 Uhr

Montag, 10. August

Anwalt kritisiert Staatsanwaltschaft

Als letzter Anwalt vor der Mittagspause tritt Bernhard Isenring auf den Plan: Der Anwalt des Genfer Geschäftsmannes Stéphane Barbier-Mueller will das Verfahren ebenfalls einstellen.

Er kritisiert unter anderem den Umstand, dass die Staatsanwaltschaft «klandestin» einen emeritierten Rechtsprofessor zur Beurteilung der Anklage hinzugezogen habe. Es sei zudem bis heute nicht klar, wie der Professor für seine Arbeit von der Staatsanwaltschaft entschädigt wurde. Das hatte schon früher eine Kontroverse ausgelöst. Die Sache ist für die Staatsanwaltschaft heikel, denn sie allein habe als staatliche Behörde die Kompetenz, Strafklage zu erheben, wie Isenring kritisiert. Sie dürfe sich dabei nicht von Dritten beeinflussen lassen.

Das Zürcher Obergericht entschied zwar im Herbst 2024, dass der Arbeitseinsatz des externen Rechtsprofessors als temporäre Mitarbeit in der Staatsanwaltschaft zu sehen sei und deshalb nicht rechtswidrig war. Aber diese Wertung muss vom Bundesgericht noch bestätigt werden.

Barbier-Mueller, der wegen des Deals rund um die Firma Genève Credit & Leasing (GCL) mit Vincenz und Stocker verbunden ist, hat vom Obergericht eine persönliche Übersetzerin zugesprochen bekommen. Sie sitzt neben ihm und übersetzt, falls er Verständnisfragen im auf Hochdeutsch geführten Prozess haben sollte.

11:24 Uhr

Montag, 10. August

Nächster Anwalt will den Verfahrensabbruch

Als Nächstes tritt Jürg Wernli ans Rednerpult, der Anwalt von Ferdinand Locher, der mit Vincenz und Stocker durch den Deal rund um die Eurokaution verbunden war. Auch er sagt, dass die Vorwürfe gegen seinen Mandanten verjährt sind.

10:56 Uhr

Montag, 10. August

Der Reigen der Anwälte, die das Strafverfahren einstellen wollen, geht weiter

Nun ist Cornel Borbély, der Anwalt von Investnet-Co‑Gründer Andreas Etter, an der Reihe. Auch er kritisiert die Anklage der Staatsanwaltschaft und das Urteil des Bezirksgerichts. Und auch er fordert, dass das Strafverfahren eingestellt wird. Die Vorwürfe: Die Verfahrensakten seien unvollständig, vieles unverwertbar und verjährt.

10:04 Uhr

Montag, 10. August

Anwalt des verstorbenen Beschuldigten fordert Einstellung des Verfahrens

Jetzt ist der Anwalt Fatih Aslantas des mittlerweile verstorbenen Investnet-Co‑Gründers an der Reihe. Dieser hatte wegen fortgeschrittener Krankheit am erstinstanzlichen Prozess gar nicht mehr teilnehmen können. Sein Anwalt fordert die vollständige Einstellung des Verfahrens gegen seinen verstorbenen Mandanten.

Wie schon seine Vorredner verweist auch Aslantas darauf, dass letztlich das ganze Verfahren gegen seinen Mandanten und die anderen Beschuldigten auf einer Rechtsverletzung basiere: auf der Bankgeheimnisverletzung durch das Finanzportal «Inside Paradeplatz».

Die Zürcher Staatsanwaltschaft wollte ursprünglich diesen Fall nicht weiterverfolgen, muss nun aber Lukas Hässig, den Betreiber von «Inside Paradeplatz», wegen des Verdachts auf Bankgeheimnisverletzung anklagen. So hat es das Bundesgericht jüngst entschieden.

10:00 Uhr

Montag, 10. August

«Ich kämpfe», sagt Vincenz in der Pause

Journalistenfragen will Vincenz grundsätzlich nicht beantworten, auch zu seinem Privatleben will er nichts sagen. Doch auf die Frage des «Schweiz heute»-Journalisten, wie es ihm denn jetzt gehe, sagte er während der kurzen Pause in einer Runde von Journalisten: «Ich kämpfe.» Es bleibe nichts anderes übrig als «kämpfen, kämpfen, kämpfen».

09:37 Uhr

Montag, 10. August

Pause bis 10 Uhr

Der Richter ordnet eine kurze Pause bis 10 Uhr an.

08:59 Uhr

Montag, 10. August

Anwälte von Vincenz und Stocker fordern die Einstellung des Verfahrens

Erni fordert, dass das Strafverfahren einzustellen sei. Damit schliesst er seine Ausführungen ab. Nun folgt der Auftritt von Andreas Blattmann, dem Anwalt von Beat Stocker. Er fordert, dass die Strafverfahren eingestellt werden sollen. Auch er sagt, dass der Commtrain-Fall bereits beim erstinstanzlichen Prozess verjährt war. Ebenfalls verjährt sind laut Blattmann alle Vorwürfe im Fall rund um den Verkauf der Firma Investnet.

Blattmann beruft sich in seinen Ausführungen auf ein vor kurzem publiziertes Urteil des Bundesgerichts, in dem es sich ausführlich zu den Verjährungsfristen-Regelungen geäussert habe.

08:25 Uhr

Montag, 10. August

Richter erklärt Spielregeln und Zeitplan

Der vorsitzende Richter Christian Prinz erklärt den Ablauf für die nächsten zwei Wochen. Am heutigen Montag geht es zuerst um Vorfragen, der eigentliche Prozess mit der Befragung der Beschuldigten beginnt wohl erst am Dienstag. Den Anfang mit den Vorfragen macht Lorenz Erni, der Anwalt von Pierin Vincenz. Es geht unter anderem um die Frage, ob die Vorwürfe rund um den Kauf der Firma Commtrain verjährt sind.

08:01 Uhr

Montag, 10. August

Der Prozess beginnt – Richter verurteilte schon Brian Keller

Jetzt geht es los. Der vorsitzende Richter Christian Prinz begrüsst die Anwesenden. Er beginnt auf Schweizerdeutsch – und wird gleich zurechtgewiesen, dass er Hochdeutsch sprechen soll.

Prinz, Vizepräsident des Zürcher Obergerichts, führt den Vorsitz über den Prozess. Mediale Bekanntheit erlangte er durch den «Fall Carlos», in dem er den jungen Gewaltstraftäter Brian Keller zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilte, ihn aber nicht verwahrte, wie das die Staatsanwaltschaft gefordert hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Auch einen grossen Fall von Wirtschaftskriminalität hatte Prinz schon vor sich: Im sogenannten Cum-Ex-Komplex beurteilte er Vorwürfe von Bankgeheimnisverletzung und Wirtschaftsspionage.

07:36 Uhr

Montag, 10. August

Vincenz trifft am Obergericht ein

Pierin Vinzenz trifft soeben in einem schwarzen Kleinwagen zusammen mit seinem Verteidiger Lorenz Erni ein. Erneut trägt er die Bally-Tasche, die er schon beim ersten Prozess im Zürcher Volkshaus immer dabei hatte. Gegenüber den wartenden Journalistinnen und Journalisten will er sich nicht äussern. Vincenz früherer Geschäftspartner und Mitangeklagter Beat Stocker ist bereits im Gerichtsgebäude. Beim erstinstanzlichen Prozess im Frühjahr 2022 ging er, der an Multipler Sklerose (MS) erkrankt ist, am Stock. Nun sitzt er im Rollstuhl.

Kurz zuvor war schon der Zürcher Staatsanwalt Marc Jean-Richard-dit-Bressel eingetroffen.

07:00 Uhr

Montag, 10. August

Der schillernde Fall vom Topbanker zum Angeklagten

Er war der gute Banker, bodenständig, dynamisch, einer von uns in der sonst so abgehobenen Manager-Kaste: Pierin Vincenz. Als Raiffeisen-Chef pusht er die Genossenschaftsbank – nach UBS und CS – zum drittgrössten Finanzinstitut im Land und zur Nummer 1 bei den Hypotheken.

Vincenz, so schien es, war ein Banker mit Bodenhaftung. In Tat und Wahrheit hatte er diese Bodenhaftung schon längst verloren. Gemäss Anklageschrift liess er sich nicht nur Hunderttausende von Spesenfranken für Clubs, Reisen und Frauen gutschreiben, sondern steckte mit seinem Mitangeklagten und früheren Geschäftspartner Beat Stocker auch rund 25 Millionen Franken aus intransparenten Firmendeals ein. Die Staatsanwaltschaft beantragt für die beiden deshalb Gefängnisstrafen von je sechs Jahren.

Im Frühjahr 2022 wurden Vincenz und Stocker wurden in der ersten Instanz der qualifizierten, ungetreuen Geschäftsbesorgung, des Betrugs, der Veruntreuung, der Privatbestechung und der Urkundenfälschung für schuldig befunden und zu je viereinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Weil jedoch die Medien nach Ansicht des Gerichts die beiden vorverurteilt hätten, reduzierte dieses die Strafen für Stocker auf vier Jahre und für Vincenz auf drei Jahre und neun Monate.

Verurteilt in erster Instanz wurden auch vier weitere Mitbeschuldigte, freigesprochen wurde einzig der frühere Kommunikationsberater von Vincenz. Für alle Beschuldigten gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.

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