Ticker vom Raiffeisen-Prozess, Tag 1

Der Prozess hat begonnen – Richter verurteilte schon Brian Keller

Der Raiffeisen-Prozess geht in die 2. Runde: Ab Montag, 10. August, verteidigen sich Ex-Banker Pierin Vincenz und drei weitere Beschuldigte gegen den Vorwurf verschiedener Vermögensdelikte. Der Berufungsprozess ist auf zwei Wochen angesetzt. «Schweiz heute» hält Sie hier auf dem Laufenden.

08:25 Uhr

Montag, 10. August

Richter erklärt die Spielregeln und den Zeitplan

Der vorsitzende Richter Christian Prinz erklärt den Ablauf für die nächsten zwei Wochen. Am heutigen Montag geht es zuerst um Vorfragen, der eigentliche Prozess mit der Befragung der Beschuldigten beginnt wohl erst am Dienstag. Den Anfang mit den Vorfragen macht Lorenz Erni, der Anwalt von Pierin Vincenz. Es geht unter anderem um die Frage, ob die Vorwürfe rund um den Kauf der Firma Commtrain verjährt sind.

08:01 Uhr

Montag, 10. August

Der Prozess beginnt – Richter verurteilte schon Brian Keller

Jetzt geht es los. Der vorsitzende Richter Christian Prinz begrüsst die Anwesenden. Er beginnt auf Schweizerdeutsch – und wird gleich zurechtgewiesen, dass er Hochdeutsch sprechen soll.

Prinz, Vizepräsident des Zürcher Obergerichts, führt den Vorsitz über den Prozess. Mediale Bekanntheit erlangte er durch den «Fall Carlos», in dem er den jungen Gewaltstraftäter Brian Keller zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilte, ihn aber nicht verwahrte, wie das die Staatsanwaltschaft gefordert hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Auch einen grossen Fall von Wirtschaftskriminalität hatte Prinz schon vor sich: Im sogenannten Cum-Ex-Komplex beurteilte er Vorwürfe von Bankgeheimnisverletzung und Wirtschaftsspionage.

07:36 Uhr

Montag, 10. August

Vincenz trifft am Obergericht ein

Der ehemalige Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz, Mitte, und Anwalt Lorenz Erni, links, betreten das Zürcher Obergericht anlässlich der Berufungsverhandlung im Raiffeisen-Prozesses am Montag, 10. August 2026.
Bild: Urs Flüeler/Keystone

Pierin Vinzenz trifft soeben in einem schwarzen Kleinwagen zusammen mit seinem Verteidiger Lorenz Erni ein. Erneut trägt er die Bally-Tasche, die er schon beim ersten Prozess im Zürcher Volkshaus immer dabei hatte. Gegenüber den wartenden Journalistinnen und Journalisten will er sich nicht äussern. Vincenz früherer Geschäftspartner und Mitangeklagter Beat Stocker ist bereits im Gerichtsgebäude. Kurz zuvor war schon der Zürcher Staatsanwalt Marc Jean-Richard-dit-Bressel eingetroffen.

07:00 Uhr

Montag, 10. August

Der schillernde Fall vom Topbanker zum Angeklagten

Er war der gute Banker, bodenständig, dynamisch, einer von uns in der sonst so abgehobenen Manager-Kaste: Pierin Vincenz. Als Raiffeisen-Chef pusht er die Genossenschaftsbank – nach UBS und CS – zum drittgrössten Finanzinstitut im Land und zur Nummer 1 bei den Hypotheken.

Vincenz, so schien es, war ein Banker mit Bodenhaftung. In Tat und Wahrheit hatte er diese Bodenhaftung schon längst verloren. Gemäss Anklageschrift liess er sich nicht nur Hunderttausende von Spesenfranken für Clubs, Reisen und Frauen gutschreiben, sondern steckte mit seinem Mitangeklagten und früheren Geschäftspartner Beat Stocker auch rund 25 Millionen Franken aus intransparenten Firmendeals ein. Die Staatsanwaltschaft beantragt für die beiden deshalb Gefängnisstrafen von je sechs Jahren.

Im Frühjahr 2022 wurden Vincenz und Stocker wurden in der ersten Instanz der qualifizierten, ungetreuen Geschäftsbesorgung, des Betrugs, der Veruntreuung, der Privatbestechung und der Urkundenfälschung für schuldig befunden und zu je viereinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Weil jedoch die Medien nach Ansicht des Gerichts die beiden vorverurteilt hätten, reduzierte dieses die Strafen für Stocker auf vier Jahre und für Vincenz auf drei Jahre und neun Monate.

Verurteilt in erster Instanz wurden auch vier weitere Mitbeschuldigte, freigesprochen wurde einzig der frühere Kommunikationsberater von Vincenz. Für alle Beschuldigten gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.

Mehr zum Thema:

Mehr zum Thema:

Mehr zum Thema:

Mehr zum Thema:

Mehr zum Thema:

Mehr zum Thema: