Es ist fast wie bei den legendären drei Äffchen: Sie hörten nichts, sahen nichts, sagten jedenfalls damals nichts – und man könnte anfügen: Die Mitbeschuldigten von Pierin Vincenz und Beat Stocker wussten auch von nichts. So jedenfalls lassen sich die vor dem Zürcher Obergericht am Dienstag vorgetragenen Plädoyers ihrer Rechtsanwälte zusammenfassen.

Der Immobilienentwickler und «Selfmademan» Ferdinand Locher zum Beispiel «überblickte nicht, wer, mit wem, wo und wie aktuell verbunden war», beteuerte sein Anwalt und zitierte aus mehreren Schreiben zwischen Stocker und anderen Beschuldigten. Locher, der wegen eines Velounfalls ein Pflaster auf der Nase trägt, war über den Deal mit der Mietkautionsfirma Eurokaution und wegen eines möglichen Verkaufs des Thuner Fussballstadions mit Stocker, Vincenz und Raiffeisen verbunden, sei aber kein «Insider» gewesen.
«Das ist der Killerbeweis schlechthin»
Auch Investnet-Co-Gründer Andreas Etter hatte bis ins Jahr 2016 keine Kenntnisse von einer allfälligen Beteiligung von Vincenz an der besagten Firma, sagte sein Rechtsanwalt. Grundtenor dessen Plädoyer war ohnehin, dass es vor allem Etters verstorbener Partner Peter Wüst war, der den Takt vorgab. Doch auch der soll laut seinem Anwalt von nichts gewusst haben. Sein Rechtsvertreter zitierte als Beweis ein abgehörtes Telefonat zwischen Vincenz und Stocker, bei dem die beiden explizit verhindern wollten, «als Päckchen in Erscheinung zu treten». Das Fazit des Anwalts zugunsten seines Mandanten: «Das ist der Killerbeweis schlechthin.»

Auch der Genfer Immobilienunternehmer Stéphane Barbier-Mueller, der gemäss «Bilanz»-Schätzung ein Vermögen von 500 bis 600 Millionen Franken besitzt, wusste nicht viel und kannte seine Deutschschweizer Partner kaum. Er war mit Stocker «vielleicht dreimal zusammengekommen» als er mit diesem ins Geschäft rund um die Refinanzierung der Kleinkreditfirma Genève Credit & Leasing (GCL) kam, wie sein Anwalt festhielt. «Er kannte weder die Raiffeisen noch kannte er Pierin Vincenz.» Und er habe auch keine Ahnung von der Raiffeisen-Kreditkartenfirma Aduno gehabt, die dann später GCL übernehmen sollte.

Umstritten ist hier auch die Frage, ob Barbier-Mueller hätte wissen müssen, dass Stocker die ihm zugekommenen Geldbeträge durch den GCL-Verkauf an Aduno nicht für sich hätte behalten dürfen. «Hätte wissen müssen» und «muss gewusst haben» seien aber gerade nicht dasselbe, sagte sein Anwalt. Nur letzteres sei gleichbedeutend mit «hat gewusst». Sein Fazit: «Wer etwas hätte wissen müssen, wusste es tatsächlich gerade nicht, und das ist höchstens Fahrlässigkeit, die für die Annahme von Gehilfenschaft nicht genügt.»
Alle fordern einen vollständigen Freispruch
Das Bezirksgericht hatte Etter mit einer Geldstrafe von 360 Tageseinsätzen, Locher mit 270 Tageseinsätzen und Barbier-Mueller mit 300 Tageseinsätzen bestraft. Das bezeichnete die Staatsanwaltschaft vergangene Woche bei ihrem Plädoyer vor dem Zürcher Obergericht als «zu mild». Sie fordert für Etter und Barbier-Mueller je eine bedingte Freiheitsstrafe von 2 Jahren. Für Locher sind es gar 2 Jahre und 6 Monate, davon 12 Monate bedingt und 18 Monate unbedingt. Die drei Mitbeschuldigten plädieren alle – auch wegen ihres betonten Nichtwissens – auf einen vollständigen Freispruch.
Viel Nichtwissen war auch bei Raiffeisen und deren Kreditkartenfirma Aduno auszumachen, die die Firmen aufkauften und die beide nun in Privatklagen einen Millionenschaden geltend machen. Doch deren Verwaltungsräte und Geschäftsleitungsmitglieder haben sich nicht wirklich darum gekümmert, herauszufinden, wem die Firmen gehörten, die sie kaufen wollten, wie der Anwalt von Stocker am Montag in seinem Plädoyer ausführte. Sie hätten nicht mal nachgefragt, und hätten folglich auch nicht arglistig getäuscht werden können.
Oder wie es das Bundesgericht schon mal formuliert hat: «Wer weiss, dass er nichts weiss, der irrt nicht.»









