Der Veterinärdienst des Kantons Luzern soll sogenannte Parteirechte erhalten. Der Kantonsrat hat am Montag einen entsprechenden Vorstoss der SP mit 56 gegenüber 47 Stimmen für teilweise erheblich erklärt. Die Behörde könnte künftig bei groben Verstössen gegen das Tierschutzgesetz an Einvernahmen dabei sein und Nachfragen oder Ergänzungsfragen stellen. Ebenso dürfte sie Stellungnahmen einreichen und auf die Verfahren Einfluss nehmen.
Die Regierung stellte in Aussicht, die Gesetzesanpassungen bei einer künftigen Revision zu prüfen. Ähnliche Lösungen gibt es in Bern und Zürich. SP und Grüne verlangten eine raschere Umsetzung, aus bürgerlicher Ratsseite wurden Vorbehalte hinsichtlich Rechtsgleichheit und Fairness geäussert.
Kommentare
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien, die Kommentare werden von uns moderiert.
Zu diesem Thema wurden noch keine Kommentare geschrieben.