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Luzern

Kontrollschilder werden für diese Bevölkerungsgruppe ebenfalls übertragbar

Wer seit mehreren Jahren im Konkubinat lebt, soll zukünftig das Nummernschild der Partnerin oder des Partners übernehmen können. Der Kantonsrat hiess einen entsprechenden Vorstoss einstimmig gut.
Im Konkubinat lebende Personen sollen zukünftig das Nummernschild des Partners übernehmen können.
Bild: Boris Bürgisser

Im Unterschied zu Personen, die in einer Ehe leben, ist es Luzernerinnen und Luzernern im Konkubinat derzeit nicht möglich, die Kontrollschilder des Partners oder der Partnerin für gemeinsame Fahrzeuge zu übernehmen. In einem Vorstoss verlangte Michèle Albrecht (Mitte, Kriens), dass dies künftig ebenfalls möglich sein soll.

Die Regierung begrüsst den Vorstoss. Eine Gleichbehandlung von Ehepaaren und eingetragenen Partnerschaften stehe im Einklang mit der Entwicklung in anderen Rechtsbereichen, hiess es in der Stellungnahme des Regierungsrats hierzu. Auch der Aufwand würde sich in Grenzen halten, es sei von maximal 50 Fällen pro Jahr auszugehen.

Alle anderen Zentralschweizer Kantone kennen eine entsprechende Regelung schon. Jetzt folgt auch der Kanton Luzern. Das Postulat wurde einstimmig für erheblich erklärt. Der Regierungsrat wird nun die bestehenden Bestimmungen zur Übertragung von Kontrollschildern anpassen. Hierzu wird eine Änderung der Strassenverkehrsverordnung wie auch der Verordnung über den Gebührenbezug des Strassenverkehrsamtes nötig sein.

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