Kantonsrat

Auch im Kanton Luzern sollen Kontrollschilder künftig einfacher übertragen werden können

Im Kanton Luzern können Kontrollschilder unter Konkubinatspartnerinnen und -partnern nicht übertragen werden. Nun geht die Regierung auf Druck aus dem Kantonsrat über die Bücher.
Kontrollschilder sind im Kanton Luzern grundsätzlich nicht übertragbar.
Foto: Symbolbild: Bruno Kissling

Was in den anderen Zentralschweizer gang und gäbe ist, soll auch im Kanton Luzern möglich werden: die Übertragung von Kontrollschildern für Autos und Motorräder unter Konkubinatspartnerinnen und -partnern. Zwischen Verwandten, also Geschwistern oder Eheleuten, und unter eingetragenen Partnerinnen und Partnern, ist dies bereits möglich.

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