Was in den anderen Zentralschweizer gang und gäbe ist, soll auch im Kanton Luzern möglich werden: die Übertragung von Kontrollschildern für Autos und Motorräder unter Konkubinatspartnerinnen und -partnern. Zwischen Verwandten, also Geschwistern oder Eheleuten, und unter eingetragenen Partnerinnen und Partnern, ist dies bereits möglich.
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