Das Bundesgericht hat den Kanton Luzern im November 2024 deutlich zurückgepfiffen: Die Polizei darf nicht wie geplant systematisch Kontrollschilder von fahrenden Fahrzeugen fotografieren und Lenker sowie Mitfahrende erfassen . Das Bundesgericht stellte unter anderem klar, dass der Schwerpunkt der Verkehrsüberwachung bei der Strafverfolgung liege; hier komme dem Kanton jedoch gar keine Gesetzgebungskompetenz zu. Sprich: Wenn, dann wäre der Bund zuständig.
Der Malterser SVP-Kantonsrat Martin Wicki nahm diesen Ball auf – und hat mit einer Motion verlangt, dass die Regierung eine Standesinitiative einreicht. Bundesbern soll die entsprechende rechtliche Grundlage schaffen. Dieselbe Forderung hat bereits die Zürcher SVP-Nationalrätin Barbara Steinemann gestellt. Ihr Vorstoss ist noch hängig. Trotzdem ist es für die Luzerner Regierung opportun, eine Standesinitiative zu verabschieden. Es soll damit unterstrichen werden, «dass die Kantone als Hauptbetroffene klare Verhältnisse und Rechtssicherheit» wünschen. Dieser Ansicht war am Dienstag auch eine Mehrheit des Kantonsrats: Mit 76 gegenüber 26 Stimmen, Letztere von SP und Grünen, wurde die Motion erheblich erklärt. (avd)
Kommentare
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien, die Kommentare werden von uns moderiert.
Zu diesem Thema wurden noch keine Kommentare geschrieben.