
Der Mann mit Wohnsitz in der Zentralschweiz hat viele Mandate. Sehr viele. In mehr als 150 Verwaltungsräten sitzt er aktuell, bei 75 weiteren Gesellschaften war er früher Verwaltungsrat. Viele der Unternehmen sind private Holding- oder Investmentfirmen. Wer dahintersteckt, die finanziellen Mittel beisteuert, die potenziellen Gewinne einsteckt? Unbekannt.
Das soll sich bald ändern. Mit der im vergangenen Jahr beschlossenen Revision des Geldwäschereigesetzes und dem neuen Gesetz über die Transparenz von juristischen Personen soll die Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung gestärkt werden. Ab dem 1. Oktober 2026 müssen rund 500'000 Unternehmen den Behörden melden, welche natürlichen Personen mindestens 25 Prozent des Kapitals oder der Stimmen an ihnen halten oder wirtschaftlich berechtigt sind. Im neuen Transparenzregister werden diese Personen mit Namen, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Wohnsitz sowie mit Art und Umfang der ausgeübten Kontrolle eingetragen.
Die neue Regelung stelle eine «grundlegende Neuorientierung» der Geldwäschereibekämpfung dar, sagt Susanne Grau, Expertin für Wirtschaftskriminalistik an der Hochschule Luzern. «Im Fokus stehen neu nicht mehr nur die eigentlichen Finanztransaktionen, sondern vorgelagerte Tätigkeiten wie die Strukturierung, Gründung und Verwaltung von nicht operativen Rechtseinheiten.» Kriminellen soll es erschwert werden, ihre Identität zu verschleiern und Gelder zu waschen, heisst es beim Bundesamt für Justiz. Mit den im Transparenzregister enthaltenen Angaben erhielten die Strafverfolgungsbehörden die notwendigen Informationen, um wirksam gegen Personen vorzugehen, welche das Schweizer Finanzsystem missbrauchen.
Schweiz ist letztes europäisches Land
Ausgenommen von der Regelung sind unter anderem börsenkotierte Unternehmen, Pensionskassen oder öffentliche Unternehmen. «Diese Rechtseinheiten weisen ein sehr niedriges Risikoprofil auf oder sind anderen gesetzlichen Regelungen unterstellt, welche die mit diesem Gesetz angestrebte Transparenz gewährleisten», heisst es dazu vom Bund. Die Eintragung in das Register wäre eine «unnötige oder überflüssige administrative Belastung». Aus demselben Grund wurden im Verlauf des parlamentarischen Prozesses auch Stiftungen und Vereine von der Registerpflicht ausgenommen.

Das sorgt für Kritik. «Gerade bei rechtlichen Strukturen, die besonders anfällig für eine missbräuchliche Verwendung für Geldwäscherei sind», sei eine solche Ausnahme nicht sinnvoll, heisst es bei Transparency International Schweiz. Auch aus diesem Grund bleibe die neue Regelung hinter den Forderungen der Organisation zurück.
Transparency Schweiz setzt sich bereits seit mehreren Jahren für die Einführung eines Transparenzregisters ein. «Die Schweiz war eines der letzten Länder Europas ohne ein solches Instrument», so eine Sprecherin. Gemäss der Nonprofit-Organisation Open Ownership befindet sich die Schweiz aktuell in der Umsetzungsphase – ebenso wie etwa Russland, Saudi-Arabien oder Mali. 104 Länder weltweit verfügen bereits über eine Version des Transparenzregisters.
Dieses geht auch auf die Empfehlungen des zwischenstaatlichen Gremiums «Financial Action Task Force» (FATF) zurück. Dieses hatte 2022, unter anderem als Reaktion auf die in den Panama Papers aufgedeckten Fälle von Steuerhinterziehung, die beteiligten Staaten aufgefordert, die wirtschaftlich Berechtigten an Unternehmen in einem behördlichen Register zu erfassen. Die FATF wird die Umsetzung der Schweizer Behörden voraussichtlich 2027 überprüfen.
Ist das Register genügend öffentlich?
Bei der Expertin Susanne Grau schneidet dieses grundsätzlich gut ab: «Aus wirtschaftskriminalistischer Sicht stellt das Register einen effektiven Schritt für die Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität dar.» In der Praxis werde sich jedoch zeigen müssen, wie stark die Wirkung ausfällt. Diese werde dadurch eingeschränkt, dass das Register sehr eingeschränkt zugänglich sein wird. «Es wäre wünschenswert gewesen, den Berechtigtenkreis zu erweitern, beispielsweise auf die für Accounting, Treuhand und Revision zuständigen Fachverbände.» Die präventive Wirkung der Regelung würde damit gestärkt, so Grau. Auch Transparency Schweiz hatte sich im Vernehmlassungsverfahren dafür eingesetzt, «dass auch Medienschaffende und Nichtregierungsorganisationen mit berechtigtem Interesse Zugang erhalten».

Einsicht in das Transparenzregister erhalten insbesondere Behörden zur Bekämpfung von Finanzkriminalität, der Durchsetzung von Sanktionen oder der Vergabe öffentlicher Aufträge. Einen beschränkten Zugang erhalten zudem Finanzintermediäre wie Banken und Beraterinnen und Berater, «soweit zur Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten erforderlich», so das Bundesamt für Justiz. Eine weitere Öffnung des Transparenzregisters für private Zwecke bringe «keinen erheblichen Mehrwert» und stelle «unter Berücksichtigung des begrenzten öffentlichen Interesses einen unverhältnismässigen Eingriff in das Recht auf Privatsphäre und den Schutz von Personendaten vor Missbrauch dar», heisst es beim Bund auf Anfrage.
Bei der Führung des Transparenzregisters wird auf Selbstdeklaration gesetzt. Kontrolliert wird die formelle Vollständigkeit der Meldung sowie die Identität der Personen durch das Bundesamt für Justiz. Das Generalsekretariat des Finanzdepartements führt zudem Überprüfungen zur Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen durch. Wer vorsätzlich die Meldepflicht verletzt oder gegenüber der Kontrollstelle falsche Angaben macht, muss mit einer Busse von bis zu 500'000 Franken rechnen.
Mehraufwand für Treuhänder
Für die Meldung an das Register ist «das oberste Mitglied des leitenden Organs der meldepflichtigen juristischen Person» verantwortlich, meist also der Verwaltungsratspräsident oder die Verwaltungsratspräsidentin des Unternehmens. Die Meldung, nicht jedoch die Verantwortlichkeit, kann auch an Dritte, etwa an Treuhänder, übertragen werden.
Die neuen Pflichten bedeuten einen Mehraufwand für Treuhandunternehmen. Eine einheitliche Kostenangabe für den zusätzlichen Aufwand lasse sich nicht beziffern, so der Verband TreuhandSuisse. «Bei kleinen, neu erfassten Betrieben kann der relative Fixkostenanteil jedoch erheblich sein, weil einmalige Aufwendungen auf weniger Mandate verteilt werden.» Gewisse Tätigkeiten innerhalb der Treuhandbranche fallen zudem unter das revidierte Geldwäschereigesetz – dies unter anderem bei bestimmten finanziellen Transaktionen, der Gründung und Führung von nicht operativen Rechtseinheiten oder Domizilgewährung von mehr als sechs Monaten. Die neu unterstellten Beraterinnen und Berater müssen sich zur Überwachung ihrer Tätigkeiten einer anerkannten Selbstregulierungsorganisation anschliessen.
Bei bestehenden und neuen Mandaten, die unter das revidierte Gesetz fallen, müssen Treuhänderinnen und Treuhänder auch die wirtschaftlich berechtigten Personen identifizieren sowie Zweck, Struktur und Risiken des konkreten Geschäfts beurteilen. «Fehlen notwendige Angaben oder bleiben wesentliche Risiken ungeklärt, sind zusätzliche Unterlagen einzufordern und das Mandat nötigenfalls abzulehnen oder zu beenden», heisst es beim Verband. «Ergibt sich darüber hinaus ein gesetzlich meldepflichtiger Verdacht, ist eine Meldung an die Meldestelle für Geldwäscherei zu erstatten.»
Für den eingangs erwähnten Mehrfach-Verwaltungsrat dürften die neuen Regeln einfach einzuhalten sein. Er ist – gemäss eigenen Angaben – diplomierter Treuhandexperte.







Kommentare
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien, die Kommentare werden von uns moderiert.
Zu diesem Thema wurden noch keine Kommentare geschrieben.