Schweineseuche

Auch Schwyz betroffen: Veterinärdienste räumen Zuchtbetriebe und verbieten Tierverkehr

Um die für Schweine ansteckende Lungenkrankheit Enzootische Pneumonie wirksam bekämpfen zu können, sind einschneidende Massnahmen notwendig. Rund 1500 Schweine und deren Ferkel müssen getötet werden.

In den von der Schweineseuche betroffenen Kantonen müssen die Schweinebestände in insgesamt 20 Zuchtbetrieben vollständig geräumt werden, wie es in einer Mitteilung des Kantons Luzern heisst. Nur mit der Schlachtung respektive Tötung der Tiere könnten die Infektionsketten unterbrochen werden.

«Soweit möglich werden die Tiere geschlachtet. Tiere, bei denen dies nicht möglich ist, werden tierschutzkonform getötet.» Mit diesen Massnahmen würden die Infektionsketten unterbrochen, was unumgänglich sei, um eine weitere Ausbreitung der Krankheit zu verhindern. Eine teilweise Sanierung biete keine ausreichende Sicherheit, dass der Erreger in allen betroffenen Beständen beseitigt werden könne. Trotz der drastischen Massnahmen müsse man allerdings wachsam bleiben. Es könne derzeit nämlich «nicht ausgeschlossen werden, dass auch Betriebe ausserhalb des betroffenen Schweinerings beteiligt sein könnten. Die entsprechenden Abklärungen laufen und nötigenfalls werden die geeigneten Massnahmen eingeleitet.»

Zudem gelten für die betroffenen Mastbetriebe bis auf Weiteres Sperrungen für den Tierverkehr, wie es in der Mitteilung weiter heisst. Zwischen den einzelnen Betrieben dürfen keine Tiere mehr ausgetauscht werden. Damit wolle man verhindern, dass der Erreger, der auch über die Luft übertragen werden kann, in bereits gereinigte und desinfizierte Betriebe eingeschleppt wird.

Diese Massnahmen wurden von den zuständigen Kantonstierärztinnen und Kantonstierärzten gemeinsam mit dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV), dem Betreiber des Schweinerings, den Vertretenden der Schweinebranche und weiteren Fachorganisationen beschlossen. Die Räumung der betroffenen Zuchtbestände soll bis voraussichtlich am 2. Oktober 2026 abgeschlossen sein. Betroffene Tierhalter würden durch den jeweils zuständigen kantonalen Veterinärdienst laufend über die Massnahmen informiert und unterstützt.

Von der Tierseuche sind 20 Zuchtbetriebe in sechs Kantonen sowie 40 Mastbetriebe in 14 Kantonen betroffen. Die Zuchtbetriebe befinden sich in den Kantonen Bern, Luzern, Solothurn, Schwyz, Thurgau und Waadt, die Mastbetriebe in den Kantonen Aargau, Bern, Baselland, Graubünden, Luzern, Neuenburg, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schwyz, Thurgau, Waadt, Wallis und Zug. Im Kanton Luzern wurde der Erreger bislang in elf Zuchtbetrieben nachgewiesen. Insgesamt sind in allen betroffenen Kantonen rund 1500 Zuchtschweine und deren Ferkel von den angeordneten Massnahmen betroffen. Für Menschen ist die Krankheit ungefährlich. (dvm)

Mehr zum Thema:

Mehr zum Thema:

Mehr zum Thema:

Mehr zum Thema:

Mehr zum Thema:

Kommentare (0)