
Neun Tage nach dem Gondelabsturz am Titlis gibt die Nidwaldner Staatsanwaltschaft erste Details zur Untersuchung bekannt. Sie hat gegen zwei Mitarbeiter der Titlisbahnen ein Strafverfahren wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung und der Störung des öffentlichen Verkehrs eröffnet.
Im Zentrum des Verfahrens steht die Frage: Haben die zwei Mitarbeiter ihre Sorgfaltspflicht verletzt? Seit dem Unfall hat die Staatsanwaltschaft umfassende Beweiserhebungen vorgenommen. Es wurden Spuren gesichert, technische und betriebliche Unterlagen ausgewertet sowie meteorologische Daten analysiert. Zudem fanden erste Einvernahmen von Beteiligten und Zeugen statt. Aufgrund der bisherigen Ergebnisse besteht der hinreichende Tatverdacht, dass beim Betrieb der Anlage unter den herrschenden meteorologischen Bedingungen Sorgfaltspflichten verletzt worden sein könnten. Zum Zeitpunkt des Unfalls herrschte starker Wind.
Insbesondere werde geprüft, ob sicherheitsrelevante Vorgaben und Abläufe ausreichend beachtet worden seien. Die Untersuchung richtet sich gegen einen technischen Leiter sowie einen weiteren Mitarbeiter der Titlis-Bergbahnen. «Ob die Mitarbeiter den Betrieb vor dem Unfall hätten einstellen müssen, ist nun Teil der Untersuchung», sagt der Nidwaldner Oberstaatsanwalt, André Wolf, auf Anfrage. Er betont, dass für alle Beteiligten die Unschuldsvermutung gelte. Die beiden Titlis-Mitarbeiter wurden informiert und bereits ein erstes Mal einvernommen.
Technische Analysen sind noch nicht abgeschlossen
Die Staatsanwaltschaft Nidwalden führt die Untersuchung «in engem Austausch» mit der Schweizerischen Sicherheitsuntersuchungsstelle (Sust) durch. Auch Spezialisten der Polizei würden beigezogen, so Wolf. Um die Abläufe und Entscheidungsprozesse lückenlos zu klären, würden nun zusätzliche Beweise erhoben und Einvernahmen durchgeführt. Oberstaatsanwalt Wolf sagt: «Auch die technischen und meteorologischen Analysen dauern noch an.» Eine Prognose, wie lange die Untersuchung dauern wird, macht er nicht. «Das wäre nicht seriös.» Sobald neue wesentliche Erkenntnisse vorliegen, werde die Öffentlichkeit wieder informiert.
Der Unfall, der sich am 18. März 2026 im Gebiet Trübsee-Stand ereignete, hatte schwere Folgen. Nach bisherigen Erkenntnissen kollidierte die Kabine der Gondelbahn «Titlis Xpress» mit einem Masten sowie einem Teil der Rollenbatterie. In der Folge löste sich die Klemme vom Förderseil, worauf die Gondel in unwegsamem Gelände abstürzte. Eine 61-jährige Frau aus der Region kam dabei ums Leben. Weitere Personen wurden nicht verletzt.








Kommentare
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien, die Kommentare werden von uns moderiert.
Zu diesem Thema wurden noch keine Kommentare geschrieben.