
Abwasser Uri konnte gemäss Mitteilung das Jahr 2025 zwar leicht besser abschliessen als erwartet, jedoch immer noch mit einem Verlust. Der Fehlbetrag beträgt 794'000 Franken, budgetiert war ein Minus von 960'000 Franken. Wie bereits im Vorjahr resultiert der Fehlbetrag im Wesentlichen aus rückläufigen Erträgen bei den Anschlussgebühren. Statt der budgetierten 3,2 Mio. Franken konnten in diesem Bereich rund 2,7 Mio. Franken verbucht werden. Der Ertragsrückgang bei den Anschlussgebühren konnte durch Minderausgaben beim baulichen Unterhalt und dem Unterhalt der technischen Einrichtungen teilweise kompensiert werden. In diesen Bereichen profitierte Abwasser Uri davon, dass im Betriebsjahr 2025 weniger unvorhergesehene Ereignisse die Rechnung belasteten. Auch in fast allen weiteren Ausgabenbereichen konnte durch eine hohe Budgetdisziplin der Aufwand im budgetierten Rahmen oder gar leicht darunter gehalten werden, heisst es weiter.
Erneute Auflösung von Reserven
Der Verwaltungsrat schlägt den Aktionärsgemeinden erneut vor, den Betriebsverlust 2025 mit dem Rechnungsvortrag des Vorjahres zu verrechnen und zusätzlich freie Gewinnreserven aufzulösen. Bereits im Vorjahr wurden 500'000 Franken freie Gewinnreserven aufgelöst – für das Geschäftsjahr 2025 ist gar eine Auflösung von 800'000 Franken notwendig, um den Verlust zu decken. Damit würden die freien Reserven auf 4,8 Millionen Franken sinken. Mit dem prognostizierten Defizit im laufenden Betriebsjahr 2026 von rund 1,2 Millionen Franken werden die freien Reserven weiter «markant» belastet.
Strukturelles Defizit ausgleichen
Der langfristige Finanzplan der Abwasser Uri zeigt auf, dass das strukturelle Defizit von rund einer Million Franken nicht durch weitere Optimierungen und Einsparungen eliminiert werden könne. Die Deckung weiterer Defizite durch die freien Reserven sei mit Blick auf die schwindende Liquidität und die steigende Verschuldung nicht sinnvoll.
Nach den Tarifsenkungen in den Jahren 2012, 2015 und 2016 prüfe der Verwaltungsrat deshalb erstmals seit Beginn der Geschäftstätigkeit im Jahr 2010 eine Gebührenerhöhung auf das Geschäftsjahr 2027. Aktuell werde der Umfang der Tarifmassnahmen geprüft. Dabei gelte es auch, die künftigen, verschärften gesetzlichen Einleitbedingungen der ARA Altdorf zu berücksichtigen, die den Ausbau der Anlage notwendig machen und mit der gleichzeitigen Sanierung der Anlage zusätzliche Investitions- und Betriebskosten zur Folge haben werden. (zvg)


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