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Neubad Luzern

Feuerwerk-Angriff auf Polizei: Mitte fordert konsequentes Handeln und prüft Vorstösse

In der Silvesternacht wurden Polizeikräfte vor dem Neubad mit Feuerwerk beschossen und verletzt. Nun kündigt die Mitte Luzern Massnahmen gegen derartige Ausschreitungen an.

Am 1. Januar kurz nach Mitternacht schossen Personen vor dem Neubad Luzern mit Feuerwerk auf parkierte Autos und Gebäude, worauf eine Polizeipatrouille ausrückte. Beim Eintreffen vor dem Kulturzentrum wurden die Einsatzkräfte mit Feuerwerk angegriffen. Zwei Polizisten wurden dabei direkt getroffen und verletzt. Als die Polizei die Täterschaft, die ins Neubad flüchtete, verfolgte, wurden sie von zahlreichen Personen behindert, von Dritten angegangen und mit Gegenständen beworfen. Eine weitere Polizistin erlitt dabei Verletzungen.

Spuren zeugen von den nächtlichen Ausschreitungen vor dem Neubad.
Bild: Boris Bürgisser
(Luzern, 2. 1. 2026)

«Wer Gewalt gegen Einsatzkräfte ausübt, überschreitet eine rote Linie und schadet dem Vertrauen in staatliche Institutionen nachhaltig»: Nach den Ausschreitungen meldet sich nun die Mitte Kanton Luzern mit einer Medienmitteilung. In dieser schreibt die Partei: «Das Gewaltpotenzial gegenüber Polizistinnen und Polizisten ist ernst und besorgniserregend. Es gefährdet die öffentliche Sicherheit und das Vertrauen in den Rechtsstaat.» Um dieser Gewalt entgegenzutreten, würden mehrere Vorstösse geprüft.

Konkret fordert die Mitte ein klares, geschlossenes und konsequentes Handeln des Rechtsstaates, wirksame Sanktionen bei Gewalt, verlässliche Rahmenbedingungen für Polizei und Justiz sowie gezielte Präventions- und Deeskalationsarbeit. Dabei verweist die Partei auch auf ihre kantonale Initiative «Gegen Fangewalt», bei der bewusst früh Massnahmen angesetzt würden, schreibt die Mitte.

Fokus auch auf passive Unterstützende der Täterschaft

Weiter werde geprüft, ob der Fokus künftiger Vorstösse auch auf Personen ausgeweitet werden soll, die Angreifende passiv unterstützen – etwa durch fehlende Mitwirkung bei der Personenfahndung. «Ein solches Verhalten kann als faktische Unterstützung rechtswidrigen Handelns verstanden werden und könnte ebenfalls Gegenstand politischer Massnahmen sein», so die Mitte in ihrer Mitteilung. (abr)

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