Wer im Kanton Luzern bei einem Neubau auf die Installation einer Solaranlage verzichten möchte, muss eine Ersatzabgabe leisten. In Sursee hat die Gemeindeversammlung vor einem Jahr beschlossen, dass diese Abgabe nur dann als Variante zur Verfügung steht, wenn der Bau der Solaranlage zu einer wirtschaftlichen Unverhältnismässigkeit führt.
Das neue Gesetz ist ein Gegenvorschlag zur Solar-Initiative der Grünen Sursee und liegt gemäss einer Mitteilung nun bis am 14. November öffentlich auf. Die Unterlagen sind sowohl auf der Stadtverwaltung als auch unter www.sursee.ch in der Rubrik News einsehbar.
Nach der öffentlichen Auflage und allfälligen Einspracheverhandlungen werde die Stimmbevölkerung über die Bau- und Zonenordnung entscheiden. Gemäss der Mitteilung ist die Gemeindeversammlung für den 25. März 2026 vorgesehen. (jh)
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