Wer in Sursee ein Haus baut oder ein Dach saniert, soll künftig grundsätzlich eine Solaranlage installieren müssen. Nur wenn dies wirtschaftlich nicht zumutbar ist, sollen die Bauherren auf die Anlage verzichten dürfen. Diesen Vorschlag des Stadtrates hat das Surseer Stimmvolk an der Gemeindeversammlung am Montagabend grossmehrheitlich angenommen, wie die Stadt mitteilt.
Der Gegenvorschlag ist auf das neue kantonale Energiegesetz abgestimmt. Es sieht vor, dass bei Neubauten mindestens 60 Prozent der Dachfläche mit Solaranlagen bestückt werden müssen. Bei Dachsanierungen sind es 30 Prozent. Wer die Mindestfläche nicht erreicht, muss eine Ersatzabgabe von 1000 Franken pro Kilowatt zahlen. In Sursee soll das Zahlen einer Ersatzabgabe aber nur dann möglich sein, wenn der Bau der Solaranlage wirtschaftlich nicht zumutbar ist.
Angestossen wurde die «Solarpflicht light» von den Grünen. Die Ortspartei lancierte eine Initiative, die Hausbesitzende verpflichten wollte, die Dächer mit Solaranlagen auszustatten. Sie zog ihre Initiative später jedoch zugunsten des Gegenvorschlags zurück. Der Stadtrat habe zentrale Anliegen des Volksbegehrens aufgenommen, begründete die Partei den Schritt.
Nach dem Ja zum Gegenvorschlag muss der Surseer Stadtrat nun die Ortsplanung überarbeiten. Über die revidierte Fassung haben wiederum die Stimmberechtigten zu entscheiden. (cgl/nid)
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