An der Gemeindeversammlung vom 14. Oktober 2024 wurde der Gegenvorschlag zur Solar-Initiative angenommen. Die Stimmbevölkerung beschloss, dass die Ersatzabgabe in Sursee nur dann als Variante zur Verfügung steht, wenn der Bau der Solaranlage zu einer wirtschaftlichen Unverhältnismässigkeit führt. Zur rechtlichen Verankerung dieser Bestimmung wird nun das Bau- und Zonenreglement (BZR) angepasst, heisst es in einer Medienmitteilung der Stadt Sursee.
Sie lädt die Surseer Bevölkerung ein, Rückmeldungen und Anregungen zu den Anpassungen im BZR einzureichen. Meinungsäusserungen sind bis zum 14. Juli 2025 mit dem Betreff «Gegenvorschlag 2 / 2 Solar-Initiative» per Mail an bauadministration@stadtsursee.ch oder per Post an den Bereich Planung, Centralstrasse 9, 6210 Sursee einzureichen. Nach der Mitwirkung wird die Stadt Sursee die Anpassungen bereinigen.
Die öffentliche Auflage mit der Möglichkeit von Einsprachen innerhalb der gesetzlichen Frist von 30 Tagen erfolgt laut Mitteilung voraussichtlich im Herbst 2025. Vorgesehen ist, dass die Stimmberechtigten im März 2026 über die Umsetzung des Gegenvorschlags zur Solar-Initiative befinden werden können. (zim)
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