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Vorstoss

Luzerner Regierung ist gegen schärfere Transparenzregeln für Kantonsräte

Wer als Kantonsrat an einer Firma mit mindestens zehn Prozent beteiligt ist, soll dies transparent machen. Das verlangt die SP – und beisst damit bei der Regierung auf Granit.
Laut der Luzerner Regierung genügen die geltenden Offenlegungspflichten der Kantonsratsmitglieder.
Bild: Pius Amrein (20. 10. 2025)

Für die Luzerner Regierung braucht es nicht «mehr Transparenz bei den Interessenbindungen der Kantonsratsmitglieder», wie das SP-Kantonsrat Marcel Budmiger in einer Motion forderte. Der Stadtluzerner Politiker und Geschäftsleiter des Luzerner Gewerkschaftsbunds verlangte, es seien künftig auch qualifizierte Beteiligungen an Firmen transparent zu machen. Als qualifizierte Beteiligung gilt ein Anteil von mindestens zehn Prozent am Kapital oder der Stimmen an einer Firma.

Heute müssen Parlamentsangehörige neben ihrer beruflichen Tätigkeit und den Arbeitgeber auch die Tätigkeiten in Führungs- und Aufsichtsorganen von Unternehmungen, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen angeben. Dazu Leitungsfunktionen und dauernde Beratungs- oder Expertentätigkeiten für Interessengruppen und Verbände sowie Mitgliedschaften in Organen und Kommissionen des Bundes, des Kantons und der Gemeinden.

Laut Regierung haben sich diese Regeln bewährt, weshalb die Motion abzulehnen sei. Es sei vor dem Hintergrund der Schwierigkeiten bei der Suche nach Persönlichkeiten für ein Engagement in einem Milizparlament «nicht zweckmässig, die Ausübung des Kantonsratsmandats durch zusätzliche Auflagen und weitergehende Offenlegungspflichten zu erschweren». (nus)

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