Kommentar

Gemeindebehörden im Kanton Luzern sollen ihre Verflechtungen offenlegen müssen

Während die Mitglieder des Luzerner Kantons- und Regierungsrats ihre Interessenbindungen öffentlich machen müssen, soll Transparenz für die Gemeindebehörden freiwillig bleiben. Das ist falsch.
Die Mitglieder des Luzerner Stadtrats und des Stadtparlaments müssen ihre Interessenbindungen bereits öffentlich machen.
Foto: Bild: Nadia Schärli (15. 6. 2023)

Geht es um Transparenz von Behördenmitgliedern, herrscht im Kanton Luzern Wildwuchs. Während Kantons- und Regierungsräte ihre Interessenbindungen offenlegen müssen, ist dies auf Gemeindeebene nicht der Fall. Es gibt denn auch nur wenige, die dem Beispiel des Kantons folgen. Das wollte die Kantonsratsfraktion der SP ändern und verlangte deshalb einheitliche Mindeststandards für alle Gemeinden. Regierung und Parlament unterstützten das Anliegen in seltener Einmütigkeit.

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