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Kantonsrat
Trotz überwiesenem Vorstoss: Luzerner Gemeindebehörden dürfen weiterhin intransparent sein
Der Luzerner Kantonsrat will, dass Amtsträgerinnen und Amtsträger in Gemeinden ihre Interessen offenlegen. Nun hat der Gemeindeverband wie gefordert Mindeststandards erarbeitet – allerdings unverbindliche.
Mitglieder des Luzerner Stadtparlaments – hier an der ersten Sitzung im Rathaus nach drei Jahren Corona-Pause – müssen ihre Interessenbindungen offenlegen.
Wer in einer Luzerner Gemeinde ein Amt ausübt, soll seine Interessenbindungen offenlegen. Und damit die Angaben auch vergleichbar sind, soll die Regierung für kantonsweit einheitliche Mindeststandards sorgen.