Die 120 Mitglieder des Luzerner Kantonsrats müssen transparent machen, wenn sie in Führungs- und Aufsichtsorganen sowie Beiräten und ähnlichen Gremien von Firmen, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des privaten und öffentlichen Rechts tätig sind. Diese Pflicht zur Offenlegung der Interessenbindungen ist im Kantonsratsgesetz verankert und öffentlich einsehbar.
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