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Arbeit

Trotz möglichem kantonalen Verbot: Stadt Luzern hält an Mindestlohn fest

Der Kantonsrat fordert ein Mindestlohn-Verbot. Die Stadt Luzern gibt sich davon unbeeindruckt – vorerst.

2026 wird in der Stadt Luzern der Mindestlohn eingeführt. Daran hält der Stadtrat fest, wie er am Mittwoch mitteilt. Dies, obwohl der Kantonsrat vor wenigen Tagen eine Motion überwiesen hat, die ein kantonales Verbot für kommunale Mindestlöhne fordert. Der Regierungsrat erhält damit den Auftrag, dieses Verbot gesetzlich festzulegen.

«Der Luzerner Stadtrat nimmt diesen Entscheid mit Bedauern zur Kenntnis», heisst es in der Mitteilung. «Allerdings ist noch offen, ob und wann ein Gesetz tatsächlich in Kraft tritt.» Zuvor sind noch eine Vernehmlassung und die Behandlung im Kantonsrat nötig, auch ein Referendum ist denkbar. «Bis zu einem definitiven kantonalen Entscheid gilt weiterhin die aktuelle Rechtslage. Das bedeutet, dass die Einführung und Anwendung eines städtischen Mindestlohns bis auf weiteres zulässig sind», hält der Stadtrat fest.

Mindestlohn entspreche politischem Auftrag

Der Mindestlohn geht auf eine ausformulierte Juso-Initiative zurück, die vom Grossen Stadtrat angenommen worden ist. Ein Referendum dagegen kam nicht zustande. «Wir haben den politischen Auftrag, den Mindestlohn einzuführen», sagt Sozialdirektorin Melanie Setz (SP). «Ich denke nicht, dass es die Bevölkerung goutieren würde, wenn wir abwarten, bis ein kantonales Gesetz da ist. Zumal noch unklar ist, wie dieses genau aussehen wird.»

Auf der anderen Seite entsteht so für betroffene Firmen eine Unsicherheit. Sie müssen den Mindestlohn einführen, wobei unklar ist, wie lange dieser in Kraft bleiben kann. «Die Arbeitgebenden können bei einem allfälligen Verbot des städtischen Mindestlohns selbst entscheiden, ob sie die Löhne wieder herabsetzen wollen oder beibehalten», sagt Setz. «Beim Mindestlohn handelt es sich jedoch um ein sozialpolitisch geeignetes Instrument, um Armut entgegenzuwirken.»

Auch nationale Einschränkung ist möglich

Auch auf nationaler Ebene gibt es übrigens Unsicherheiten. Hier fordert eine Motion, dass kommunale Mindestlöhne nur in Branchen ohne Gesamtarbeitsvertrag (GAV) angewendet werden können. «Für die Stadt Luzern würde damit die Wirkung des Mindestlohns geschwächt, seine Gültigkeit an sich aber nicht infrage gestellt», schreibt der Stadtrat in der Mitteilung.

Wie hoch der Mindestlohn genau sein wird, gibt die Stadt Ende Oktober bekannt. Gemäss Initiativforderung muss dieser mindestens 22 Franken pro Stunde betragen. Da dessen Höhe von der Preis- und Lohnentwicklung abhängt, muss der Wert aber jedes Jahr neu berechnet werden. Überprüft werden soll die Einhaltung des Mindestlohns durch eine externe Kontrollstelle, die über das nötige Know-how verfügt, wie Setz ausführt.

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