Per 1. Januar 2026 soll in der Stadt Luzern ein Mindestlohn von 22 Franken pro Stunde gelten. Diesen Fahrplan hat der Stadtrat im Juni bekannt gegeben. Allerdings droht dem Vorhaben nun Ungemach seitens des Kantons. Der Regierungsrat will eine Regelung prüfen, die kommunale Mindestlöhne verunmöglicht, wie er kürzlich in einer Motionsantwort bekannt gegeben hat . Damit soll ein «Flickenteppich», der «erhebliche Wettbewerbsnachteile mit sich bringen könnte», verhindert werden, wie der Regierungsrat schreibt.
Der Vorstoss ist zwar noch nicht überwiesen, dürfte im bürgerlich dominierten Kantonsrat aber gute Chancen haben. Es bleibt jedoch unklar, wie eine kantonale Anti-Mindestlohn-Regelung aussehen und ab wann diese in Kraft gesetzt werden könnte. Der Regierungsrat schreibt, dass er die Entwicklungen auf Bundesebene abwarten will. So seien am Bundesgericht noch Verfahren gegen die Mindestlöhne in den Städten Zürich und Winterthur hängig. Zudem sei «auch der Gemeindeautonomie angemessen Rechnung zu tragen».
Lohnt sich der Aufbau der Kontrollstelle?
Für die Stadt Luzern entsteht damit eine grosse Unsicherheit. Sie muss Ressourcen und Mechanismen aufbauen für die Kontrolle der Einhaltung des Mindestlohns. Den entsprechenden Auftrag hat ihr das Stadtparlament erteilt, indem es eine Juso-Initiative guthiess. Es könnte sich aber schon bald herausstellen, dass die Arbeit für die Katz gewesen ist. Hält der Stadtrat an der Einführung ab 2026 fest, droht das Szenario, dass der Mindestlohn schon nach kurzer Zeit wieder ausser Kraft gesetzt werden muss.
Wie geht der Stadtrat nun vor? «Die aktuelle Planung zur Einführung eines Mindestlohns behält ihre Gültigkeit», schreibt Max Bühler vom Stab der Sozial- und Sicherheitsdirektion auf Anfrage. Doch der Stadtrat beurteile die Situation laufend und verfolge die «politischen und rechtlichen Entwicklungen auf kantonaler und nationaler Ebene aufmerksam». Bühler: «Sobald sich rechtliche Vorgaben auf übergeordneter Ebene konkretisieren, wird der Stadtrat deren Auswirkungen auf die städtische Regelung sorgfältig prüfen und das weitere Vorgehen entsprechend festlegen.» Bei Abweichungen vom bisherigen Fahrplan werde der Stadtrat «transparent informieren».
Die Stellungnahme des Regierungsrats zur Motion kommentiert der Stadtrat inhaltlich nicht. Man nehme diese «zur Kenntnis», schreibt Bühler. Wobei er anfügt, dass der Stadtrat den Entscheid des städtischen Parlaments respektiere und «der Gemeindeautonomie eine hohe Bedeutung» beimesse.
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