Faire und kostengerechte Gebühren: Dies fordert FDP-Kantonsrat Franz Räber (Emmenbrücke) in einer Motion. Die Verordnung über den Gebührenbezug der Gemeinden solle dahingehend angepasst werden, dass die Gebühren maximal um die Teuerung erhöht werden. Zudem sollen alle Gebühren, die bis anhin mit Pauschalen verrechnet wurden, weiterhin nach dieser Methode berechnet werden.
Räber begründet, dass zwar in den vergangenen Jahrzehnten meist aus guten Gründen unzählige neue Gebühren eingeführt worden seien. Aber: «Da Gebühren äusserst unsozial sind, hat die Belastung für sozial Schwächere überproportional zugenommen.» Eine Trendumkehr sei nicht in Sicht, im Gegenteil.
Kritik an Abrechnung nach Zeitaufwand
Ausgangspunkt ist die geplante Revision der Verordnung über den Gebührenbezug der Gemeinden. Diese wurde 2011 zuletzt überarbeitet und soll der Teuerung von 5,4 Prozent angepasst werden. Der Regierungsrat schlug dazu drei Änderungen vor: eine Anhebung der Gebühren für kleine Dokumente um rund 5 Prozent, eine Erhöhung der Stundenansätze von 60 bis 175 auf neu 60 bis 200 Franken sowie den Wechsel von Pauschalgebühren auf die Abrechnung nach Zeitaufwand.
Die erste Änderung sei unbestritten, da damit lediglich die Teuerung ausgeglichen werde. Kritisch beurteilt Räber jedoch die geplante Erhöhung der Stundensätze um bis zu 14,3 Prozent. Diese übersteige die Teuerung deutlich und sei nicht gerechtfertigt. Er verweist darauf, dass Digitalisierung und neue Technologien Kosten senken sollten, statt als Begründung für höhere Gebühren zu dienen.
Zudem lehnt Räber den Wechsel von Pauschalgebühren zu Gebühren nach Zeitaufwand ab. Dabei drohe eine ungleiche Belastung der Bürgerinnen und Bürger, da Verwaltungsfachleute unterschiedlich viel Zeit für die gleiche Aufgabe benötigen. Es müsse eine effiziente Verwaltung durch interne Optimierung und moderne Informatik möglich sein.
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