Vernehmlassung

Luzerner Gemeinden sollen Gebühren neu nach Zeitaufwand erheben

Die Luzerner Regierung will die Verordnung über den Gebührenbezug der Gemeinden auf 2026 hin anpassen. In vielen Fällen steigen die Gebühren leicht, einige fallen aber auch weg.
Auf die Finanzen der Gemeinden (auf dem Bild Sursee) sollen sich die Anpassungen in der Verordnung nicht auswirken.
Foto: Pius Amrein (19. 3. 2021)

Erhebt die öffentliche Hand Gebühren, dürfen diese «die Kosten der Verwaltung nicht oder nur geringfügig übersteigen». Dies besagt das Kostendeckungsprinzip. Die Höhe einer Gebühr muss zudem das Äquivalenzprinzip berücksichtigen, sich also «in vernünftigen Grenzen halten zum objektiven Wert der Leistung».

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