Erhebt eine Gemeindeverwaltung Gebühren, müssen diese – erstens – die Kosten decken. Zweitens sollen sie das Äquivalenzprinzip berücksichtigen, sich also «in vernünftigen Grenzen halten zum objektiven Wert der Leistung». An diesen Grundsätzen richtet die Regierung ihre überarbeitete und Ende Januar in die Vernehmlassung geschickte Verordnung über den Gebührenbezug der Gemeinden aus. Wichtigste Änderung ist der Wechsel von Pauschalen zu einer Erhebung nach Zeitaufwand.
Was unspektakulär tönt, hat am Dienstag den Kantonsrat beschäftigt. Grund waren zwei vom Parlament am Montag dringlich erklärte Anfragen von Franz Räber (FDP, Emmenbrücke) und Fritz Gerber (SVP, Wiggen). Beide wunderten sich, warum die Parteien nicht zur Vernehmlassung eingeladen wurden, und beide stellten kritische Fragen zum Systemwechsel weg von Pauschalen hin zur Berechnung nach Zeitaufwand.
Regierung spricht von «Versehen»
Einen ersten Erfolg können Räber und Gerber bereits verbuchen: Die Regierung lädt die Parteien doch noch zur Vernehmlassung ein und verlängert deshalb die Frist um drei Monate. Dass man diese zuerst nicht befragt habe, sei «aus Versehen geschehen» und komme künftig nicht mehr vor, weil man «die internen Prozesse angepasst» habe, verspricht die Exekutive in ihrer Antwort auf die Vorstösse. Der nachträgliche Einbezug der Parteien kam in der knapp halbstündigen Diskussion bei allen Fraktionen gut an.
Ob die während der Debatte von Finanzdirektor Reto Wyss vertretene Regierung am vorgeschlagenen Zeitmodell festhält, wird die Auswertung der Stellungnahmen zeigen. Sicher ist nach der Diskussion des letzten Traktandums der Märzsession: Neben der SVP und FDP hält auch die SP den Wechsel von Pauschalen zur Rechnungsstellung nach Zeitaufwand für «kritisch», wie Sprecherin Simone Brunner (Luzern) sagte. (nus)
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