Die Luzerner Regierung will die Verordnung über den Gebührenbezug der Gemeinden auf 2026 hin anpassen. Diese ist derzeit bis am 17. April in der Vernehmlassung (wir berichteten) . Zur Stellungnahme aufgefordert hat der Regierungsrat unter anderem alle Einwohner- und Korporationsgemeinden, Verbände wie den Gemeindeschreiber- und Geschäftsführerverband und den Verband der Luzerner Gemeinden (VLG), die drei Landeskirchen oder die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden.
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