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Obwalden

In Kägiswil wird weitergeflogen – aber vorerst nur noch für ein Jahr

Die Armasuisse gewährt der Flugplatzgenossenschaft Obwalden zwar ein befristetes Baurecht für ein Jahr, stellt aber klar, dass sie währenddessen die Ansiedlung der Rega weiterverfolgt.

Die Flugplatzgenossenschaft Obwalden (FGOW) darf den Flugplatz Kägiswil weiterhin nutzen – jedoch nur für ein weiteres Jahr. Das Bundesamt für Rüstung Armasuisse hat als Grundeigentümer das befristete Baurecht, das Ende dieses Monats abläuft, um ein weiteres Jahr verlängert. Dies schreibt Armasuisse in einer Mitteilung.

Ein weiteres Jahr können die ansässigen privaten Fluggruppen auf dem Flugplatz Kägiswil bleiben.
Bild: Urs Flüeler/Keystone

Das Bundesamt schreibt aber klar, dass sie den Planungsprozess für das Projekt der Schweizerischen Rettungsflugwacht (Rega) weiterverfolgt. Diese möchte ihren Hauptsitz nach Kägiswil verlegen, wie Rega-CEO Ernst Kohler im Juni in einem Interview mit der Obwaldner Zeitung bestätigte.

Im Frühjahr 2025 startete das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) den Planungsprozess für die Umnutzung des ehemaligen Militärflugplatzes Kägiswil in ein Helikopterflugfeld für das Projekt der Rega. Dazu habe ein erstes SIL-Koordinationsgespräch (SIL: Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Luftfahrt) mit den Beteiligten sowie Vertretern von Bund, Kanton und Gemeinde stattgefunden, schreibt die Armasuisse.

Um das Projekt der Rega zu ermöglichen, muss nebst der Anpassung des bestehenden SIL-Objektblatts auch eine Anpassung des SIL-Konzeptteils erfolgen. Die dazu erforderlichen Arbeiten werden fortgeführt. Dabei handelt es sich um einen längeren Planungsprozess. Ist dieser abgeschlossen, werden die betroffenen Stellen von Bund und Kanton angehört und die Bevölkerung in einem Mitwirkungsverfahren einbezogen. Der abschliessende Entscheid erfolge durch den Bundesrat und sei gegen Ende 2026 zu erwarten.

Umnutzung «zum heutigen Zeitpunkt ungewiss»

In der Mitteilung schreibt die Armasuisse klar, dass sie der FGOW «angesichts der absehbaren Zeitdauer des laufenden Planungsprozesses für das Projekt der Rega» nochmals ein Baurecht für ein Jahr eingeräumt habe. Noch nichts steht in der Mitteilung über eine mögliche Parallel-Nutzung von Rega und FGOW.

Die Umnutzung des Flugplatzes in ein Flächenflugfeld, wie es die FGOW plant, beurteilt die Armasuisse als «zum heutigen Zeitpunkt ungewiss». Gemäss dem Bundesverwaltungsgericht sind die Zustimmungen der Landeigentümer im Flugplatzperimeter eine unabdingbare Voraussetzung dafür. Diese konnte die FGOW bisher nicht erbringen. Das Urteil des Bundesgerichts in dieser Frage steht noch aus.

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