19.10.2026, 11:36 Uhr
updateAktualisiert: 19.10.2026, 12:01 Uhr

Zügeln im Kanton Luzern soll ab 2027 mit weniger Bürokratie verbunden sein.
Bild: Symbolbild: Urs Flüeler/Keystone
Zügeln im Kanton Luzern soll ab 2027 mit weniger Bürokratie verbunden sein.
Bild: Symbolbild: Urs Flüeler/Keystone
Der Luzerner Kantonsrat hat die Totalrevision des Gesetzes über die Niederlassung und den Aufenthalt in zweiter Beratung verabschiedet. Damit wird unter anderem ab 2027 die elektronische Hinterlegung des Heimatscheins ermöglicht – physisch muss man diesen damit nicht mehr bei der Gemeinde vorbeibringen. Bereits in der ersten Beratung waren die Anpassungen grundsätzlich unbestritten gewesen.
Für Diskussionen hatte in der September-Session einzig die Verdopplung der maximalen Busse bei Verstössen gegen Melde- und Auskunftspflichten von 1000 auf 2000 Franken gesorgt. In der zweiten Beratung gab es am Montag aber keine Wortmeldungen mehr. In der Schlussabstimmung nahm der Kantonsrat die Vorlage mit 100 zu 0 Stimmen einstimmig an. (sfr)






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