Der Luzerner Kantonsrat hat die redaktionelle Anpassung des Gesetzes über die Tierseuchenkasse in zweiter Beratung verabschiedet. Mit der Revision werden unter anderem veraltete Begriffe ersetzt und geschlechtergerechte Formulierungen eingeführt.
So werden beispielsweise neu etwa «Tierbesitzer» als «Tierhalterinnen und Tierhalter» bezeichnet und «Staat» durch «Kanton» ersetzt. In der zweiten Beratung gab es keine Anträge, die rein formellen Anpassungen waren unbestritten. In der Schlussabstimmung stimmte der Kantonsrat der Vorlage mit 99 zu 1 Stimmen zu. Das angepasste Gesetz soll Anfang 2027 in Kraft treten. (sfr)

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