Sie kommt zum Zug, wenn die Moderhinke Schafe befällt oder die Faulbrut Bienenvölker dahinrafft: die Tierseuchenkasse. Aus der Kasse werden unter anderem Tierverluste und Bekämpfungsmassnahmen finanziert. Geht es nach der Formulierung im Gesetz, gingen die Beiträge bis jetzt aber nur an die Tierbesitzer. Mit 101 Stimmen und einer Gegenstimme hiess nun der Luzerner Kantonsrat eine redaktionelle Gesetzesanpassung gut.
Demnach werden die «Tierbesitzer» in «Tierhalterinnen und Tierhalter» umbenannt, der «Staat» in «Kanton» und die «Einnahmen aus der Tierseuchenpolizei» in «Einnahmen aus der tierseuchenpolizeilichen Tätigkeit». Zu den «Einwohnern» gesellen sich nun auch die «Einwohnerinnen». Die Gesetzesanpassung wird Anfang 2027 in Kraft treten. (avd)


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