Kanton Luzern

Der Heimatschein hat ausgedient

Der Luzerner Kantonsrat hat sich deutlich dafür ausgesprochen, das Gesetz über die Niederlassung und den Aufenthalt zu modernisieren.

Das «Gesetz über die Niederlassung und den Aufenthalt» aus dem Jahr 1948 ist passé. Neu gibt es dafür das «Gesetz über das Einwohnermeldewesen». Dieses ist inhaltlich und sprachlich modernisiert und berücksichtigt auch den elektronischen Datenaustausch. Und: Auf die Hinterlegung des physischen Heimatscheins wird künftig verzichtet.

Zwar konnte schon seit einigen Jahren in der Stadt Luzern und in Gemeinden der Agglomeration der Heimatschein elektronisch hinterlegt werden, in vielen anderen Gemeinden musste dieser aber weiterhin vor Ort hinterlegt werden. Ein Vorreiter ist der Kanton mit dieser Anpassung aber nicht. Bereits heute verzichten mehrere Kantone auf die Hinterlegung eines Heimatscheins. Wer den elektronischen Weg nicht gehen kann, darf auch mit dem totalrevidierten Gesetz weiterhin vor Ort an den Gemeindeschalter gehen.

Im Kantonsrat löste das neue Gesetz am Montag wenig Diskussionen aus. Alle Parteien waren für die Anpassungen, und die entsprechende Botschaft wurde mit 114 zu null Stimmen gutgeheissen. Einzig die Verdopplung der maximalen Bussenhöhe von 1000 auf 2000 Franken für Verstösse gegen Melde- und Auskunftspflichten sorgte für Meinungsverschiedenheiten. (sfr)

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