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Reform

Luzerner Finanzausgleich: Kanton und VLG starten Projekt

Ziel ist es, den aktuellen Finanzausgleich zu analysieren und mit anderen Kantonen zu vergleichen. Bis 2027 sollen konkrete Reformvorschläge vorliegen.

Der Kanton Luzern und der Verband der Luzerner Gemeinden (VLG) gehen die Totalrevision des Finanzausgleichs an. Ausgangspunkt bildet ein Postulat von SVP-Kantonsrat Guido Müller (Ebikon) im Namen der Kommission für Wirtschaft und Abgaben. Diesen Vorstoss hat das Parlament im Dezember 2024 für erheblich erklärt. Bereits im Rahmen der Debatte zur Teilrevision des Finanzausgleichsgesetzes im Jahr 2024 war eine Überarbeitung in den Fokus gerückt. Die Luzerner Bevölkerung hat dieser im Mai des letzten Jahres klar mit 87 Prozent zugestimmt. Der Finanzausgleich wird damit schlanker und für die Gemeinden fairer.

Inzwischen haben sowohl der Regierungsrat als auch der VLG-Vorstand den Projektauftrag verabschiedet, heisst es in einer Mitteilung vom Freitag. Ziel des Projekts sei es, den bestehenden innerkantonalen Finanzausgleich zwischen dem Kanton und den Gemeinden vertieft zu analysieren – insbesondere hinsichtlich seiner Wirkungen, Anreize und langfristigen Tragfähigkeit. Auch sollen die Finanzausgleichssysteme anderer Kantone unter die Lupe genommen werden. Der Kanton und der VLG wollen dadurch bewährte Modelle und mögliche Verbesserungsansätze identifizieren. Zu guter Letzt werden die konkreten Reformvorschläge ausgearbeitet und die erarbeiteten Vorschläge in den politischen Prozess überführt.

Finanzausgleich soll ab 2030 wirken

Finanzdirektor Reto Wyss betont in der Mitteilung die Wichtigkeit des gemeinsamen Projekts: «Mit der Totalrevision schaffen wir die Grundlage für einen Finanzausgleich, der auch langfristig ausgewogen, transparent und tragfähig ist. Dem Regierungsrat ist es ein Anliegen, dass wir das System gemeinsam mit den Gemeinden weiterentwickeln.» Auch VLG-Präsidentin Sibylle Boos-Braun sagt: «Für die Luzerner Gemeinden ist ein fairer und verlässlicher Finanzausgleich zentral. Die ergebnisoffene Überprüfung bietet die Chance, das System gezielt weiterzuentwickeln und den unterschiedlichen Bedürfnissen der Gemeinden und dem Kanton gerecht zu werden.»

Bis Ende 2027 sollen dem Regierungsrat konkrete Reformvorschläge unterbreitet werden. Nach einer Vernehmlassung werden diese Vorschläge für die Totalrevision des Finanzausgleichsgesetzes im Kantonsrat behandelt. Ziel ist es, dass der neue Finanzausgleich ab dem Jahr 2030 wirkt. (fmü)

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