
Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Zuger Anwalts abgewiesen, der rund 32'000 Franken Entschädigung für seine Aufwendungen in einem eingestellten Disziplinarverfahren forderte. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichts hervor, welches letzte Woche veröffentlicht worden ist. Über das Urteil haben bereits das Online-Portal Zentralplus und der «Bote der Urschweiz» geschrieben.
Gemäss deren Berichten vertrat der Anwalt eine Partei im umstrittenen Grundstücksverkauf in Oberägeri, um den zahlreiche zivil-, verwaltungs- und strafrechtliche Verfahren auf kantonaler Ebene wie auch vor Bundesgericht laufen. Eine im vergangenen Sommer eingesetzte parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) nimmt ausserdem die Rolle der Regierung im Fall unter die Lupe. Bis jetzt hat die PUK allerdings noch keine Ergebnisse publik gemacht.
Den Ursprung des vorliegenden Urteils bildet eine Anzeige der Zuger Direktion des Innern bei der Aufsichtskommission der Rechtsanwälte des Kantons Zug aus dem Jahr 2024. Der erwähnte Jurist habe sich «in teilweise pflichtwidriger Weise in das Inspektionsverfahren eingemischt, dieses beeinflusst sowie bewusst unwahre Behauptungen und Spekulationen platziert», machte das Notariatsinspektorat geltend.
Die Aufsichtskommission hat das Verfahren in der Folge eingestellt. Dem betroffenen Anwalt wurde aber keine Entschädigung zugesprochen, weshalb er vor Bundesgericht ging. Dort forderte er rund 32’000 Franken und verlangte zudem die Feststellung, die Anzeige der Direktion des Innern sei mutwillig erfolgt.
Das Bundesgericht wies sowohl die Beschwerde als auch die Anträge ab. Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass die Behörde mutwillig gegen den Anwalt vorgegangen sei. Ebenso bestehe kein Anspruch auf eine Entschädigung. (chm)




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