
Worum geht es im Fall Granit Xhaka überhaupt?
Die Luzerner Staatsanwaltschaft führt ein Strafverfahren gegen Granit Xhaka im Zusammenhang mit einem Covid-Impfzertifikat. Im Zentrum steht der Verdacht, dass das Zertifikat gefälscht und Xhaka sich nicht hat impfen lassen, wie der «Blick» am Freitag zuerst berichtet hatte. Bekannt wurde der Fall durch Ermittlungen gegen eine Luzerner Hausärztin. Bei einer Hausdurchsuchung stiessen die Behörden offenbar auf Unterlagen zu Corona-Impfungen prominenter Personen.
Xhaka weist sämtliche Vorwürfe zurück. Über seinen Sprecher Andreas Bantel erklärte er, er habe sich tatsächlich impfen lassen und werde mit den Behörden uneingeschränkt kooperieren. Auch die Ärztin bestreitet ein Fehlverhalten und erklärt, sie habe Granit Xhaka persönlich geimpft. Entscheidend ist deshalb, zwischen Verdacht und erwiesenen Tatsachen zu unterscheiden: Zurzeit wird ermittelt, ob überhaupt eine Straftat vorliegt. Für Xhaka wie auch für die Ärztin gilt die Unschuldsvermutung.

Warum liess sich Xhaka von einer Luzerner Hausärztin impfen?
Genau diese Frage beschäftigt derzeit viele Beobachter. Zum Zeitpunkt der ersten dokumentierten Impfung (25. Januar 2022, siehe Chronik) spielte Xhaka bei Arsenal in London und hatte dort Zugang zur medizinischen Betreuung eines Spitzenklubs. Weshalb er stattdessen eine Hausärztin in der Schweiz aufsuchte, wirkt auf den ersten Blick ungewöhnlich.
Nach Recherchen der «SonntagsZeitung» gab es allerdings einen persönlichen Bezug. Ein enger Freund Xhakas beschäftigte sich während der Pandemie intensiv mit alternativen Behandlungsmöglichkeiten gegen Covid-19, nachdem ein Elternteil an Krebs gestorben war. Die Luzerner Ärztin hatte damals internationale Aufmerksamkeit erlangt, weil sie das ursprünglich für die Krebsforschung entwickelte Medikament Opaganib bei Covid-19-Patienten einsetzt und von «spektakulären» Erfolgen gesprochen hatte. Fachleute kritisierten dieses Vorgehen scharf, ein wissenschaftlicher Wirksamkeitsnachweis blieb später aus.
Granit Xhaka und die Zertifikatspflicht
Aus sportlicher Sicht benötigte der Schweizer Nati-Captain Granit Xhaka gar nie ein Impfzertifikat. Aber, zumindest in der ersten Jahreshälfte 2022, um zu fliegen. Eine Chronologie der Ereignisse.
Januar 2022
Xhaka wird am 9. Januar zum zweiten Mal nach September 2021 positiv auf Covid-19 getestet. In der Premier League gilt die Covid Policy. Diese verlangt zwar einen Schnelltest vor den Spielen, aber keine Impfzertifikate.
25. Januar 2022
Xhaka lässt sich ein erstes Mal impfen.
17. Februar 2022
Der Schweizer Bundesrat hebt die Covid-Zertifikatspflicht auf, auch für alle Spiele der Nationalmannschaft auf Schweizer Boden.
18. März 2022
Die britische Regierung hebt die Covid-Zertifikatspflicht auf.
24. März 2022
Granit Xhaka bestätigt gegenüber der «SonntagsZeitung», geimpft zu sein. Zu dieser Zeit steht er noch bei Arsenal London unter Vertrag (2016–2023).
26. März 2022
England - Schweiz 2:1 (Testspiel in London)
29. März 2022
Schweiz - Kosovo 1:1 (Testspiel in Zürich)
17. Mai 2022
Die Uefa hebt die Covid-Zertifikatspflicht auf. Diese Bestimmungen gelten europaweit.
27. Oktober 2022
Katar gibt bekannt, dass an der WM 2022 keine Zertifikatspflicht gilt.
11. November 2022
Granit Xhaka lässt sich ein zweites Mal impfen.
20. November 2022
Start der Fussball-WM in Katar. Es gibt keine Zertifikatspflicht.
Ob diese Verbindung tatsächlich der Grund war, weshalb Xhaka die Ärztin auswählte, ist nicht bestätigt. Sie liefert jedoch eine mögliche Erklärung für eine Frage, die sich seit Bekanntwerden des Falls viele gestellt haben.
Eine weitere Verbindung von Granit Xhaka zur Innerschweiz ist sein langjähriger Berater José Noguera. Die Agentur ISCM, von der sich Xhaka betreuen lässt, ist in St. Niklausen im Kanton Luzern domiziliert.
Was spricht für Xhaka – und weshalb wird trotzdem ermittelt?
Sowohl Xhaka als auch die beschuldigte Ärztin erklären, die beiden Impfungen hätten stattgefunden. Die Impfbescheinigung enthält zwei konkrete Impfdaten (25. Januar und 11. November 2022), Angaben zum verwendeten Moderna-Impfstoff sowie eine Identifikationsnummer. Hinzu kommt ein Zahlungsbeleg, wonach die Ärztin den Impfstoff bezogen hatte.
Gleichzeitig liegen mehrere Auffälligkeiten vor. Xhaka spielte damals für Arsenal. Am 6. November gewann sein Team bei Chelsea 1:0. Gemäss den Ermittlungen soll er sich am 8. November in Luzern gegen Covid impfen lassen haben – nur einen Tag später stand er in London bereits wieder gegen Brighton auf dem Platz, am 12. November folgte das Auswärtsspiel bei den Wolverhampton Wanderers. Zwar ist eine Reise in die Schweiz grundsätzlich möglich. Dennoch bleiben Fragen offen: Weshalb liess sich Xhaka nicht in London impfen? Und wusste Arsenal von einer Reise?
Dass er die Reise angetreten ist, könnte Granit Xhaka relativ einfach beweisen, indem er die Flugtickets vorlegt. Allerdings würde das immer noch nicht beweisen, dass er sich dann auch tatsächlich hat impfen lassen.

Welche konkreten Erkenntnisse die Staatsanwaltschaft zu ihrem Verdacht bewogen haben, ist bislang nicht bekannt. Die Behörden haben ihre Beweislage nicht offengelegt. Deshalb lässt sich derzeit weder beurteilen, wie belastend die Indizien sind noch, ob sich der Verdacht erhärten wird.

Wie geht es jetzt weiter – und welche Folgen drohen Xhaka?
Xhaka spielt am Sonntag ab 15.00 Uhr mit Sunderland gegen Manchester City und reist noch am Abend oder am Montag ins Nati-Camp nach Belek in die Türkei. Wie der Fussballverband auf Anfrage von «Schweiz heute» mitteilt, bleibt der Captain trotz des laufenden Verfahrens Teil des Teams, nimmt an den Trainings teil und soll in den vier Spielen der Nations League gegen Nordmazedonien, Schottland und Slowenien zum Einsatz kommen. Am Montagabend wird sich Nati-Boss Pierluigi Tami zum Fall äussern.
Granit Xhaka soll Anfang Oktober von der Luzerner Staatsanwaltschaft einvernommen werden. Einen genauen Termin nennen die Behörden nicht. Die Befragung dürfte zeitlich allerdings mit dem Nations-League-Heimspiel der Schweiz gegen Nordmazedonien am 6. Oktober in Luzern kollidieren. Sieht die Staatsanwaltschaft Hinweise für eine Straftat, wird sie Anklage erheben. Kommt sie hingegen zum Schluss, dass sich der Verdacht nicht erhärten und belegen lässt, wird das Verfahren gegen ihn eingestellt.



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