
Es ist die grosse Frage im Bondo-Prozess: Hätten die Behörden im August 2017 den Bergsturz kommen sehen müssen, der Teile des Bündner Dorfes zerstörte und acht Bergsteigerinnen und Bergsteiger auf einem Wanderweg unter sich begrub? Zwei Tage lang wurden Mitte August vor dem Regionalgericht Maloja in Pontresina Gutachten gewälzt, geologische Finessen diskutiert – und der Schwarze Peter zwischen den fünf Angeklagten hin- und hergeschoben.
Nun hat das Gericht am Freitagmorgen sein Urteil verkündet: Es spricht alle fünf Beschuldigten vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung frei. Angeklagt waren zwei Fachleute des kantonalen Amts für Wald und Naturgefahren sowie der vom Amt beauftragte externe Geologe. Ausserdem der kommunale Naturgefahrenberater und Anna Giacometti als damalige Gemeindepräsidentin von Bregaglia, zu der das Dorf Bondo gehört. Giacometti sitzt heute für die FDP im Nationalrat.
Die Anklage fusste auf einem Gutachten des Geologen Thierry Oppikofer. Demnach habe sich der Bergsturz durch zahlreiche Vorboten abgezeichnet. Unter anderem verwies der Waadtländer auf die Zunahme der Bewegungsraten am Berg und häufigere Stürze in den zwei Wochen vor dem grossen Bergsturz. Die Verteidigung kritisierte diese Ausführungen stark. Sie seien subjektiv und teils faktisch falsch. Gemäss dem damaligen Kenntnisstand sei die Sperrung des Wanderwegs nicht angezeigt gewesen, zumal Warnschilder vor Ort die Wanderer über die potenzielle Gefahr informiert hatten.

Entscheid hat Signalwirkung
Das Urteil wurde auch deshalb mit Spannung erwartet, weil Naturgefahren in vielen Berggemeinden eine grosse Herausforderung darstellen. Mit dem Fortschreiten der Klimaerwärmung und dem Auftauen des Permafrosts dürften Felsstürze künftig noch häufiger werden. Sei es in Blatten VS, Kandersteg BE oder aktuell auch in Randa VS, wo Gletscherabbrüche Siedlungsgebiete bedrohen: Die Behörden müssen die Risiken abschätzen und abwägen, ab welchem Punkt die Schliessung von Wegen oder die Evakuierung von Häusern notwendig ist. Restrisiken lassen sich dabei nie ganz ausschliessen. Zu diesem Schluss scheint nun auch das Regionalgericht von Maloja gekommen zu sein.
Schweizer Gemeindepolitikerinnen und Gemeindepolitiker hatten den Prozess aufmerksam verfolgt. Ein Schuldspruch gegen Giacometti hätte manche vor einem Amt abschrecken können. Gerade in Berggebieten könne der Ausgang von Verfahren, die Haftungsfragen bei Naturkatastrophen betreffen, beeinflussen, «wie viele Personen sich in Zukunft noch für ein Milizamt zur Verfügung stellen», betonte Claudia Kratochvil, die Direktorin des Schweizerischen Gemeindeverbandes, im Vorfeld. Entsprechend gross dürfte nun nach dem Freispruch Giacomettis die Erleichterung sein. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.


