
Neun Jahre und ein Tag ist es her, seit vom Piz Cengalo drei Millionen Kubikmeter Fels in die Tiefe stürzten. Sie rissen einen kleinen Gletscher mit, donnerten als Schuttstrom bis Bondo und zerstörten im Bündner Dorf Häuser und Strassen. Auf einem Wanderweg kamen acht Bergsteigerinnen und Bergsteiger zu Tode. Am Montagmorgen begann in Pontresina die juristische Aufarbeitung. Das mediale Interesse ist gross. Das Kongresszentrum Rondo, in dem normalerweise Seminare und Konzerte stattfinden, wurde kurzerhand zum Regionalgericht umfunktioniert.
Warum starben an jenem 23. August 2017 acht Menschen?
Nach dem ersten Knall am Berg um 9.30 Uhr dauerte es rund 18 Minuten, bis die Geröllmassen die 200-Seelen-Gemeinde Bondo erreichten. Alle Bewohnerinnen und Bewohner konnten rechtzeitig in Sicherheit gebracht werden. Auch die Hauptstrasse wurde nach dem Alarm automatisch gesperrt. Für acht Berggängerinnen und Berggänger kam dagegen jede Hilfe zu spät. Sie hatten in der SAC-Hütte Sciora übernachtet und mehr als eine Stunde vor dem Felssturz den Abstieg ins Tal angetreten.
Der Wanderweg, den sie benutzten, wurde stellenweise unter bis zu 20 Meter hohem Geröll verschüttet. Bis heute fehlt vom Paar aus Solothurn sowie von den zwei Personen aus Österreich und vier aus Deutschland jede Spur. Erst im vergangenen Jahr wurde der Aufstieg zur Sciora-Hütte auf einer neuen Route wieder eröffnet.

Weshalb kommt es erst jetzt zum Prozess?
Es ging viel Zeit verloren. Zwei Jahre nach dem Bergsturz wollte die Bündner Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellen. Sie stützte sich dabei unter anderem auf einen Expertenbericht, der zum Schluss kam, dass die Katastrophe für die Behörde nicht vorherzusehen war. Pikant: Am Bericht arbeiteten Vertreter des kantonalen Amts für Naturgefahren mit – jenem Amt, das in Bondo für die Gefahrenbeurteilung mitverantwortlich war. Die Angehörigen der Verstorbenen erwirkten vor Bundesgericht, dass die Staatsanwaltschaft weitere Abklärungen vornehmen musste. Sie gab ein unabhängiges Gutachten in Auftrag – beim Waadtländer Geologen Thierry Oppikofer. Sein Urteil fiel diametral anders aus: Der Bergsturz habe sich «durch zahlreiche Vorboten angekündigt».
Welche Warnzeichen gab es?
Der Piz Cengalo stand seit 2011 unter Beobachtung. 2016 erwartete man, dass es «in den nächsten ein bis 30 Jahren» zu einem Felssturz kommen könne. Ein Jahr darauf schrieb der externe Geologe, der die Situation im Auftrag des Kantons überwachte: Die instabile Masse habe sich vergrössert, der Aufstieg zu den zwei SAC-Hütten Sciora und Sasc Furä sei akut gefährdet. Das Mail, datiert vom 10. August, führte dazu, dass Spezialisten der Gemeinde und des Kantons zwei Tage eine Begehung vor Ort durchführten. Sie stellten an diesem Tag keine erhöhten Sturzaktivitäten fest.
Der Gemeinde Bergaglia, zu der das Dorf Bondo gehört, empfahlen sie, die Warnschilder und Informationen auf der Website zu aktualisieren. Mit diesen Massnahmen könnten die Wege im Val Bondasca jedoch offen bleiben. Die Gemeinde entschied in ihrer Sitzung vom 14. August, dieser Empfehlung zu folgen.
Hätten die Behörden den Felssturz kommen sehen müssen?
Das ist die entscheidende Frage, die das Regionalgericht Maloja beurteilen muss. In ihrer Anklageschrift schreibt die Staatsanwaltschaft, die fünf beschuldigten Personen hätten die Gefahrenlage entgegen ihrer Pflichten falsch eingeschätzt. Es handelt sich um zwei Fachleute des kantonalen Amts für Naturgefahren, den vom Amt beauftragten externen Geologen, den kommunalen Naturgefahrenberater und Anna Giacometti als Gemeindepräsidentin von Bergaglia. Die heutige FDP-Nationalrätin leitete damals den Gemeindeführungsstab.
Was sagen die beschuldigten Fachleute?
«Ich verweise auf die ausführlichen Unterlagen.» «Ich verweigere.» «Ich mache von meinem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch.» Die beschuldigten Experten drückten sich unterschiedlich aus, machten bei der Einvernahme am Montagmorgen aber klar: Sie wollen keine Fragen beantworten. Nur einer erklärte, wieso: Man habe den Strafverfolgungsbehörden bereits sämtliche Unterlagen zur Verfügung gestellt. Diese seien wesentlich zuverlässiger als Erinnerungen nach neun Jahren, erklärte der Naturgefahrenexperte des Kantons, der immer noch in dieser Funktion arbeitet.
Wie verteidigt sich Anna Giacometti?
Sie war die einzige, die Fragen beantwortete. Giacometti betonte, dass sie nie in die Gefahrenbeurteilung involviert gewesen sei. «Meine Aufgabe war es, die Empfehlungen der Experten umzusetzen», sagte sie. Und es habe nie eine Empfehlung gegeben, das Tal zu sperren.
Doch hätte sie als Leiterin des Gemeindeführungsstabes gestützt auf die Gemeindeverfassung im Notfall nicht eine Sperrung der Wanderwege anordnen können, fragt die Richterin? «Ja», antwortete Giacometti. Aber das mache man nur, wenn es Gründe gebe. «Man sperrt nicht einen Wanderweg aus heiterem Himmel», sagte die heutige FDP-Nationalrätin.
Sie bestätigte zwar, Kenntnis von der Einschätzung des Geologen gehabt zu haben, der die Zustiegswege zu den SAC-Hütten als akut gefährdet bezeichnete. Das sei seit mehreren Jahren so gewesen, sagte Giacometti. Dass das Gebiet akut gefährdet sei, sei auch auf Warntafeln geschrieben gewesen. Diese seien für sie persönlich «ausreichend gewesen».
Die Richterin bohrte nach, ob die Sperrung der Wanderwege denn ein Nachteil für die Hütten oder den Tourismus dargestellt hätte. Diese Frage wollte Giacometti nicht beantworten.
Was droht den Beschuldigten?
Die Anklage lautet auf mehrfache fahrlässige Tötung. Im Fall einer Verurteilung wäre eine Haftstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe möglich. Der zuständige Staatsanwalt erklärte in seinem Plädoyer jedoch, er fordere Geldstrafen, weil keine der beschuldigten Personen vorbestraft sei. Das Urteil wird mündlich eröffnet, und zwar frühestens im September. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Warum erhält der Prozess so viel Beachtung?
Felsstürze sind in Berggebieten ein Dauerthema. In Blatten VS wurde das ganze Dorf verschüttet, die Bevölkerung von Brienz GR war wegen drohender Felsstürze über ein Jahr lang evakuiert, und nun geht auch in Kandersteg BE die Angst um. Mit dem auftauenden Permafrost und den schwindenden Gletschern steigt das Gefahrpotenzial weiter. Stets müssen die Behörden eine Abwägung vornehmen: zwischen ihren Sorgfaltspflichten und der Eigenverantwortung der Bergsteiger.
Kommt es im Fall von Bondo zu Schuldsprüchen, könnte das die zuständigen Fachleute dazu verleiten, noch vorsichtiger zu werden und gefährdete Gebiete weiträumiger zu sperren. In Blatten funktionierte das Gefahrenmanagement zwar insofern, als dass im Dorf alle rechtzeitig evakuiert wurden. Jedoch starb ein Schafzüchter in einem Stall, der sich 300 Meter ausserhalb der offiziellen Evakuierungszone befand. Die Walliser Staatsanwaltschaft nahm Ermittlungen auf.
Auch aus Sicht von Gemeindepolitikern ist der Prozess von Interesse. Schliesslich geht es im Fall Giacomettis um die Frage, wie weit Milizpolitiker für die Folgen von Naturkatastrophen verantwortlich gemacht werden können, obwohl sie selbst keine Experten sind.
+++ Update folgt +++

