
Während sich die Staatsanwaltschaft zum Auftakt des Bondo-Prozesses beim Geologen Albert Heim bedient hatte, zog die Verteidigung am zweiten Tag die Bergsteigerlegende Reinhold Messner heran: «Berge sind weder gerecht noch unfair. Sie sind nur gefährlich», zitierte einer der Anwälte zu Beginn seines Plädoyers. Da könne ein Bergsturz eben auch aus heiterem Himmel kommen.
Alle Vertreter der fünf Beschuldigten griffen das Gutachten des Geologen Thierry Oppikofer an, auf dem die Anklage fusst. Dieses sei schlicht falsch, lautete einer der Vorwürfe. So hätten die Sturzaktivitäten nicht schon zwei Wochen vor dem Unglück zugenommen, sondern erst 15 Minuten davor. Die Lage sei vergleichbar mit anderen Jahren gewesen.
Viele Argumente wiederholten sich in den stundenlangen Plädoyers. Umso bemerkenswerter war es, dass zwischen den Beschuldigten auch Risse sichtbar wurden. Ihre Anwälte lancierten Spitzen gegen andere Angeklagte – und steckten den Zuständigkeitsbereich des eigenen Klienten ab.
Externer Geologe: «Er nahm eine untergeordnete Rolle ein»
Deutlich wurde das bei der Garantenstellung – also bei der Frage, wer verpflichtet war, die Wanderer vor der Gefahr zu schützen. Der Anwalt des Geologen, der für den Kanton Messungen durchführte, kritisierte: Die Anklageschrift werfe «alle Angeklagten in einen Topf». Sein Mandant habe eine «untergeordnete Rolle» eingenommen. In seinem Vertrag seien keine Schutzpflichten gegenüber Wanderern festgehalten. Vielmehr habe er dem kantonalen Amt für Wald und Naturgefahren (AWN) geholfen, das bei der Gefahrenbeurteilung «im Lead» gewesen sei.
Kantonale Experten: «Sicherheit ist Aufgabe der Gemeinde»
Der Kanton im Lead? Die Verteidiger der beiden Kantonsangestellten erklärten, das AWN habe die Gemeinde beraten. Dazu habe das Amt auch eine Risikoeinschätzung vorgenommen, an der nichts zu beanstanden sei, und diese der Gemeinde übermittelt.
Wenn die damalige Gemeindepräsidentin Anna Giacometti sage, sein Mandant habe die Offenhaltung des Tals empfohlen, müsse er widersprechen, sagte der Anwalt des kantonalen Naturgefahrenexperten. In dessen E-Mail vom 14. August heisse es, das Restrisiko für Personen liege «gemäss unserer Einschätzung» für die Gemeinde im tragbaren Rahmen. Gleichzeitig stehe darin, dass sich die Gemeinde des Restrisikos mit allfälligen Personenschäden bewusst sein müsse. Der Entscheid, ein Restrisiko zu tragen, liege nie beim AWN, betonte der Verteidiger des zweiten Beschuldigten. «Die Sicherheit ist Aufgabe der Gemeinde.»
Naturgefahrenberater: «Nur ein Bindeglied»
Damit rückte die Gemeinde in den Fokus. Sie hatte einen Förster angestellt, der sich in einem viertägigen Kurs zum Naturgefahrenberater weitergebildet hatte. Sein Mandant habe kein geologisches Fachwissen, sagte sein Verteidiger. Gerade deshalb sei der Kanton beigezogen worden. Ihm zufolge war der Beschuldigte «nur ein Bindeglied» zwischen den kantonalen Experten und dem Gemeindevorstand unter der Leitung Giacomettis. Dieses Gremium habe bei der Sperrung eines Wanderweges die «finale Entscheidkompetenz».
Anna Giacometti: «Was die Experten besprachen, war ihr nicht bekannt»
Zuletzt spielte der Verteidiger der früheren Gemeindepräsidentin von Bregaglia den Ball zum Kanton zurück. Als Laie könne Giacometti die Gefahr eines Bergsturzes unmöglich beurteilen. «Was die Experten konkret miteinander besprachen, war meiner Klientin nicht bekannt.» Sie sei darauf angewiesen gewesen, dass die kantonalen Experten und der externe Geologe ihr sagen, was die Gemeinde tun müsse.
Aus einer Aktennotiz gehe zudem hervor, dass das AWN empfohlen habe, das Tal nicht zu sperren, so Giacomettis Anwalt. Nun zu behaupten, das Amt habe keine Empfehlung abgegeben und sei dazu auch nicht verpflichtet gewesen, sei «befremdlich». Er frage sich, ob das Amt für Wald und Naturgefahren noch «der richtige Ort für den Schutz vor Naturgefahren» sei oder ob es besser wieder in das Amt für Wald umbenannt werden sollte. So hiess es bis 2011. Wie alle anderen Verteidiger forderte auch er für seine Mandantin einen Freispruch.

Man kann die Plädoyers so deuten, dass die Beschuldigten die Verantwortung aufeinander abschieben. Oder man kann nach dem Hin und Her zum Schluss kommen, dass niemand strafrechtlich verantwortlich ist – weil sich die Gefahr in den Bergen nie komplett kontrollieren lässt. Ein Anwalt drückte es so aus: «Niemand in diesem Saal trägt die Verantwortung dafür, dass das Restrisiko eingetreten ist.» Oder anders formuliert: Den Schwarzen Peter, den man zuvor herumgereicht hat, gibt es eigentlich gar nicht.
Wie das Gericht entscheidet, verkündet es am 4. September.


