
Im Kantonsratssaal wurden am Donnerstag Blumensträusse verteilt. Zum Beispiel als der langjährige Zuger Landschreiber Tobias Moser für die Amtsdauer 2027 bis 2030 wiedergewählt wurde. Oder als Ombudsfrau Bernadette Zürcher nach vorne trat, um den Amtseid abzulegen. Auch sie, seit 2019 im Amt, wurde erneut gewählt. Die Justizprüfungskommission (JPK) hatte dies zuvor entsprechend beantragt. Eine Auswahl präsentierte sie dem Parlament nicht, obwohl es zahlreiche Bewerbungen auf die Stelle gegeben hatte.
Für Yvonne Jöhri gab es keinen Blumenstrauss. Zwar wollte auch sie als Datenschutzbeauftragte des Kantons Zug wiedergewählt werden, die Funktion hat sie seit 2019 inne. Anders als die Ombudsfrau musste sich die Datenschutzbeauftragte aber einer Kampfwahl stellen. Denn die JPK hatte neben ihr zwei weitere Kandidierende vorgeschlagen.
Und die Amtsinhaberin hatte das Nachsehen, per Ende 2026 muss sie aufhören. Jöhri erhielt gerade einmal fünf Stimmen. Gewählt wurde stattdessen mit 43 Stimmen Ann-Kathrin Biagioli, aktuell beim Steueramt der Stadt Zürich angestellt. Der dritte Kandidat, Jens Apel, erhielt immerhin 28 Stimmen – obwohl im Rat zuvor eine kurze Kontroverse über seine Mitgliedschaft bei der SVP Stadt Zug aufgekommen war.
Yvonne Jöhri war vom Kantonsrat demgegenüber mit keinem kritischen Wort bedacht worden. Auch im Bericht und Antrag der JPK findet sich kein solches.
Kritik an der Regierung
Weshalb also blieb Yvonne Jöhri die Wiederwahl verwehrt? Die amtierende Datenschutzbeauftragte selbst war für eine Stellungnahme nicht erreichbar.
Öffentlich geäussert hatte sie sich indes im letzten Sommer gegenüber dem Portal Zentralplus. Dabei sparte sie nicht mit Kritik an die Adresse der Zuger Regierung: Jöhri klagte über fehlende Ressourcen der Datenschutzstelle. Auch würden ihre Empfehlungen teils ignoriert, in wichtige Projekte sei sie gar nicht erst einbezogen worden.
Ein Kantonsratsmitglied meinte hinter vorgehaltener Hand, dass diese Kritik und die allgemein schwierige Position der Datenschutzbeauftragten mit dazu beigetragen hätten, dass Yvonne Jöhri sich in den letzten Jahren im Zuger Politbetrieb nicht nur Freunde gemacht habe.
Ein anderes Parlamentsmitglied sagte, dass die Zusammenarbeit mit der Datenschutzbeauftragten im Tagesgeschäft fraktionsübergreifend als «sehr schwierig» wahrgenommen worden sei. Jöhri sei vor allem deshalb und nicht wegen ihrer kritischen Haltung nicht wiedergewählt worden.
Ruf nach mehr Gewaltentrennung
Dass das Thema Datenschutz durchaus zu Grundsatzdiskussionen führen kann, zeigte an diesem Morgen ein anderes Traktandum. Unmittelbar nach der Wahl der Datenschützerin diskutierte der Kantonsrat über eine Änderung des Datenschutz- und des Ombudsgesetzes.
Im Zentrum stand die Frage, wie viel der Regierungsrat künftig noch beim Budget von Datenschutz- und Ombudsstelle zu sagen haben soll. Aktuell können diese Stellen zwar ihr eigenes Budget erstellen. Der Regierungsrat kann dem Kantonsrat aber einen abweichenden Antrag vorlegen.
Mit einer Motion hatten Kantonsratsmitglieder mehrerer Fraktionen eine Abkehr von dieser Praxis gefordert – im Sinne einer «konsequenten Umsetzung der Gewaltenteilung». Künftig sollen die Budgets der erweiterten Justizprüfungskommission vorgelegt werden, also einem parlamentarischen Gremium.
Der Regierungsrat kam dem Anliegen der Motionäre entgegen. In Zukunft soll er zum Budget der Fachstellen keinen eigenen Antrag mehr stellen können, jedoch ein Äusserungsrecht behalten. Auch eine Mehrheit der vorberatenden Kommission hielt diese Lösung für «den richtigen Mittelweg».
Eine Minderheit wollte die Einflussmöglichkeiten der Regierung noch weiter einschränken. Ombuds- und Datenschutzstelle müssten ihre Erkenntnisse «ungefiltert und eigenständig» dem Parlament unterbreiten können – sprich ohne dass der Regierungsrat ein Wörtchen mitredet.
«Äpfel und Birnen»
In der Debatte gab Thomas Werner im Namen der SVP-Fraktion noch eine weitere Sichtweise zu Protokoll: Jene, wonach es gar keine Änderung des geltenden Rechts brauche. Das aktuelle System funktioniere reibungslos, das vorgesehene «Äusserungsrecht» hingegen sei schwammig. Auch würden die Fachstellen mit der neuen Regelung gegenüber Ober- und Verwaltungsgericht bessergestellt. Zu deren Budgets könne die Regierung nämlich weiterhin eigene Anträge stellen.
Für Beni Wattenhofer (ALG) kein tauglicher Vergleich: Gerichte seien Teil der Judikative, Ombuds- und Datenschutzstelle hingegen Vertreter der Legislative mit der Funktion, die Verwaltung zu kontrollieren. Auch Alois Gössi sprach namens der SP-Fraktion von einem Vergleich zwischen «Äpfel und Birnen». Die linken Fraktionen waren gegen ein Äusserungsrecht der Regierung.
Anders FDP-, Mitte- und GLP-Fraktion, die sich mehrheitlich dafür aussprachen. Verschiedentlich wurde dabei betont, dass man die Haltung der Regierung durchaus hören wolle.
In ihrer Stellungnahme für den Regierungsrat bezeichnete dann auch Sicherheitsdirektorin Laura Dittli (Mitte) die Lösung mit dem Äusserungsrecht als «ausgewogen». Es gäbe künftig keine regierungsrätliche Einflussnahme mittels eines formellen Antrags mehr, aber weiterhin Transparenz über die Position der Regierung und eine politische Einordnung durch diese.
49 Kantonsratsmitglieder stimmten schliesslich der Variante mit dem Äusserungsrecht zu, lediglich 22 votierten für die Lösung ohne. Jene, die überhaupt keine Änderung und somit gar nicht erst auf das Geschäft eintreten wollten, waren bereits zuvor unterlegen. Eine zweite Lesung folgt.
Die neu gewählte Datenschutzbeauftragte Ann-Kathrin Biagioli wird sich vom Regierungsrat künftig also zumindest ein bisschen weniger reinreden lassen müssen. Wobei das politische Klein-Klein für sie ohnehin noch ein gutes Stück weg ist. Erst einmal durfte sie im Kantonsratssaal einen Blumenstrauss entgegennehmen.


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