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Kanton Luzern

Regierungsrat ordnet Rückzonung in Zell an

Den Verzicht auf die Rückzonung im Gebiet Meiberg beurteilt die Regierung nicht als rechts- und zweckmässig.

Die Gemeinde Zell hat zu grosse Bauzonen und muss daher gut zwei Hektaren rückzonen. An der Gemeindeversammlung vom 22. August 2024 haben die Stimmberechtigten jedoch nicht alle beantragten Grundstücke zur Rückzonung beschlossen. Wie der Regierungsrat nun mitteilt, stuft er den Verzicht auf jene im Gebiet Meiberg nicht als recht- und zweckmässig ein. Er ordnet deshalb die Rückzonung der knapp 1,5 Hektaren grossen Fläche in die Landwirtschaftszone an. Damit genehmigt er die Gesamtrevision der Ortsplanung.

Das Genehmigungsverfahren für die Festlegung des Gewässerraums entlang der Luthern hat ausgesetzt – wegen eines hängigen Verfahrens, in dem die Rechtmässigkeit der auch in der Gemeinde Zell angewendeten Baulinienlösung geprüft wird. (fmü)

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