Altbüron ist eine jener Luzerner Gemeinden, die über zu grosse Bauzonen verfügen. Sie wehrt sich jedoch seit Jahren gegen die Rückzonungen – trotz mehrfacher Aufforderungen des Kantons hat sie diese nicht selber vorgenommen. Der Regierungsrat ermächtigte daher 2022 das Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement, die Rückzonungen mit einer Teilrevision der Nutzungsplanung ersatzweise vorzunehmen.
Wie er nun in einer Mitteilung schreibt, hat er die vom BUWD beantragten Rückzonungsflächen auf insgesamt acht Grundstücken und die Anpassung des Bau- und Zonenreglements der Gemeinde Altbüron angeordnet. Die Planungsunterlagen seien zwei Mal öffentlich aufgelegen. Die Einsprachen hätten entweder erledigt werden können oder seien abgewiesen worden. (fmü)
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