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Bauland

Bundesgericht stützt Rückzonungen in Rickenbach

Das Bundesgericht hat die Beschwerden gegen die Rückzonung von Bauland in Rickenbach abgewiesen. Der Kanton Luzern sieht sich in seiner Strategie bestätigt.
Rickenbach muss die Bauzonen stärker verkleinern als von der Bevölkerung beschlossen.
Bild: Boris Bürgisser

Im Streit um die Rückzonung von Bauland in der Luzerner Gemeinde Rickenbach hat das Bundesgericht einen Entscheid gefällt. Es weist die Beschwerden von Betroffenen vollumfänglich ab, wie der Kanton Luzern mitteilt. Das Gericht habe die Rückzonung als raumplanerisch recht- und zweckmässig beurteilt. Zum selben Schluss war bereits das Kantonsgericht gekommen. Der Regierungsrat sieht sich durch das Urteil bestätigt.

Rickenbach gehört zu 21 Gemeinden im Kanton Luzern, die über zu grosse Bauzonen verfügen und deshalb verpflichtet sind, diese zu verkleinern. An der Gemeindeversammlung im Herbst 2021 entschieden die Rickenbacherinnen und Rickenbacher über die Rückzonungen. Sie hiessen Einsprachen gut, was dazu führte, dass die Bauzone zu wenig stark verkleinert wurde. Der Regierungsrat sprach daher ein Machtwort und ordnete die Rückzonungen trotzdem an.

Nun hält der Kanton Luzern fest, das Bundesgericht stütze die Rückzonungsstrategie «auch in den Fällen, bei denen die Gemeinde abweichende Beschlüsse getroffen hat». (cgl)

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