Die SVP Nidwalden hat im Dezember eine Interpellation im Landrat eingereicht, welche die Umsetzung der Ausschaffungs-Initiative und insbesondere die Anwendung der Härtefallklausel im Kanton Nidwalden hinterfragt. Die schreibt die Partei in einer Mitteilung. Hintergrund seien die neuesten Zahlen des Staatssekretariats für Migration (SEM), die zeigen, dass viele ausländische Straftäter trotz zwingender Landesverweise weiterhin in der Schweiz bleiben dürfen. Zudem bestünden zwischen den Kantonen erhebliche Unterschiede in der Vollzugsquote – Nidwalden liegt mit 66,7 Prozent «deutlich» unter dem schweizerischen Spitzenwert von 100 Prozent (Appenzell, Zug, Glarus).
Im Kanton Nidwalden lag die Zustimmung zur Ausschaffungs-Initiative bei 60,8 Prozent. Für die SVP ist daher klar: «Kriminelle Ausländer müssen konsequent ausgeschafft werden.» Die Härtefallklausel dürfe nicht zur Regel werden.
Die Partei stellt daher dem Regierungsrat folgende Fragen: Wie viele von der Ausschaffungs-Initiative betroffene Straftäter erhielten in den letzten neun Jahren im Kanton Nidwalden einen Landesverweis und wie viele wurden tatsächlich ausgeschafft? Aufgrund welcher Straftatbestände geschah dies? Wie viele Anträge auf Landesverweis sind durch die Staatsanwaltschaft gestellt worden, und wie viele davon wurden von den Gerichten abgelehnt? In wie vielen Fällen wurde aufgrund eines Härtefalls von einem Landesverweis bzw. einer Ausschaffung abgesehen und was für Delikte hatte der jeweilige Täter begangen? Was sind die Gründe, warum unser Kanton im Jahr 2024 eine Vollzugsquote von lediglich 66,7 Prozent hat?
«Die Nidwaldner Bevölkerung hat mit deutlicher Mehrheit Ja gesagt. Jetzt erwarten wir, dass die Ausschaffungen auch konsequent umgesetzt werden. Sicherheit darf nicht von der Postleitzahl abhängen», werden die Landräte Markus Walker und Beat Risi in der Mitteilung zitiert. (rwi)




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