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Zentralschweizer

Schulterschluss bringt neue Regeln für Solarstrom ab 2026

Die Energieversorger der Zentralschweiz führen gemeinsam eine neue Einspeiseregel ein. Damit wollen sie das Stromnetz stabilisieren und den Solarboom besser bewältigen.
Eine Solaranlage auf einem Scheunendach liefert Strom.
Bild: Boris Bürgisser (Buttisholz, 15. 1. 2025)

Der Ausbau der Solarenergie stellt die Stromnetzbetreiber vor Herausforderungen. So begründet zum Beispiel der Zentralschweizer Stromversorger CKW die neuste Tariferhöhung explizit mit dem Solarboom. Der Solarausbau verursache zunehmend Schwankungen im Stromnetz, was zu höheren Kosten führe, die den Energietarif verteuern. Vor allem an sonnigen Tagen entstehen zur Mittagszeit, wenn alle Solaranlagen gleichzeitig Strom ins Netz einspeisen, Belastungsspitzen, die das Netz stark beanspruchen.

Nun gibt es aber Lösungen, um das Netz zu entlasten. Das neue Stromgesetz schafft dafür die Grundlage. Eine zentrale gesetzliche Massnahme ist die neue Regelung zur Solarstromeinspeisung, die die Zentralschweizer Energieversorger nun per 1. Januar 2026 einführen. Das ist einer gemeinsamen Mitteilung von CKW, EBS Energie, Elektrizitätswerk Nidwalden, Elektrizitätswerk Obwalden, Energie Uri, EW Ursern, EWS, Gemeindewerk Beckenried, Gemeindewerke Erstfeld, GWA, Wasser- und Elektrizitätswerk Steinhausen und WWZ zu entnehmen.

Einbusse muss nicht entschädigt werden

Solaranlagen müssen ab dem 1. Januar 2026 so geplant und in Betrieb genommen werden, dass maximal 70 Prozent der Modulleistung (DC-Nennleistung) ins Netz eingespeist werden. Die Vorgabe gilt auch, wenn bei einer bestehenden Anlage ein neuer Wechselrichter installiert wird. Dies kann entweder am Wechselrichter eingestellt oder im Energiemanagementsystem (EMS) konfiguriert werden. Die Regelung wird in den kommenden Jahren bei den allermeisten Energieversorgern auch auf bestehende Anlagen ausgeweitet.

Die Massnahme reduziere die Leistungsspitzen und entlaste damit das Netz. Das Netz müsse somit nicht auf diese Leistungsspitzen ausgelegt werden,die zu Zeiten auftreten, wenn zu viel Energie im System ist. Zudem werde Kapazität für tausende zusätzliche Solaranlagen geschaffen. Der einzelne Solaranlagenbesitzer sei davon kaum betroffen, weil er bei einer reduzierten Einspeiseleistung von 70 Prozent maximal 3 Prozent seines Jahresertrags einbüsse. Für die meisten Anlagen werde der Verlust allerdings deutlich tiefer liegen. Die Einbusse muss gemäss Stromgesetz nicht entschädigt werden. (mim)

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