Der Bund verpflichtet die Kantone, geeignete Gebiete und Gewässerstrecken für erneuerbare Energien festzulegen und im Richtplan festzulegen. So lassen sich Projekte frühzeitig planen und mit anderen Nutzungen und Interessen abstimmen.
Mit der Anpassung des kantonalen Richtplans 2019 tut der Kanton Obwalden dies nun. Gemäss einer Mitteilung des Kantons sollen so die Voraussetzungen für eine sichere Energieversorgung und den Ausbau der einheimischen, erneuerbaren Energie geschaffen werden. Im Mittelpunkt steht die Überarbeitung des Kapitels «Erneuerbare Energie». Dort werden geeignete Gebiete für freistehende Photovoltaikanlagen von nationalem Interesse und Gebiete für Windenergieanlagen festgelegt. Zusätzlich werden Gewässer nach ihrer Eignung für die Wasserkraftnutzung kategorisiert.
Energiedirektor Josef Hess wird in der Medienmitteilung zitiert «Die Eignungsgebiete schaffen eine wichtige Grundlage für den Ausbau der erneuerbaren Energien in Obwalden, insbesondere für die Winterstromversorgung.»
Umfassende Abwägung der Interessen
Die Richtplananpassung basiert auf einer umfassenden Potenzialstudie. Der Kanton berücksichtigt darin Schutzinteressen wie Landschafts- und Biotopschutz, Walderhaltung sowie die Anliegen der Landwirtschaft, insbesondere den Schutz der Fruchtfolgeflächen. Ebenso gewichtet er das Interesse am Ausbau der erneuerbaren Energien.
Die Vorbereitung für die Richtplananpassung erfolgte in Zusammenarbeit mit den direktbetroffenen kantonalen Fachstellen sowie dem Elektrizitätswerk Obwalden (EWO).
Informationsveranstaltungen in Engelberg und Kerns
Die öffentliche Mitwirkung dauert vom Montag, 17. August, bis Montag, 30. November 2026. Die Unterlagen zur Anpassung des Richtplans sind elektronisch abrufbar unter www.vernehmlassung.ow.ch und können beim Amt für Raumentwicklung und Energie an der Flüelistrasse 1 in Sarnen eingesehen werden.
Zum Beginn der öffentlichen Mitwirkung wird in der Gemeinde Kerns am 1. September und in der Gemeinde Engelberg am 2. September je eine Informationsveranstaltung zur Richtplananpassung erneuerbare Energie stattfinden. Die betroffenen Grundeigentümer wurden bereits vorgängig vorinformiert. (mka)


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