Der Regierungsrat hat das überarbeitete Gesetz zum Nidwaldner Hilfsfonds (NHF) an den Landrat verabschiedet. Der Hilfsfonds soll entgegen der ursprünglichen Vorlage als selbstständige öffentlich-rechtliche Anstalt bestehen bleiben
Der Regierungsrat hatte dem Landrat ursprünglich beantragt, den NHF organisatorisch in die Nidwaldner Sachversicherung (NSV) zu integrieren. Der Landrat wies die Vorlage im Herbst 2025 jedoch an den Regierungsrat zurück. Er verlangte, dass der Hilfsfonds weiterhin als selbstständige Anstalt geführt wird. Der Regierungsrat hat die Vorlage nun dahingehend überarbeitet.
Die Gesetzgebung wird modernisiert. Für die anspruchsberechtigten Personen ändern sich die Leistungen im Kern nicht. Der Hilfsfonds leistet weiterhin subsidiäre Unterstützung bei nicht oder nicht vollständig versicherbaren Elementarschäden. Neu geregelt wird insbesondere die Kostenübernahme bei Schäden in Hochwasserentlastungsgebieten. Der Hilfsfonds übernimmt weiterhin die ersten 100'000 Franken. Darüberhinausgehende Schäden werden bis zum gesetzlich festgelegten Entschädigungsmaximum von 2 Millionen Franken pro Jahr hälftig durch den Hilfsfonds und den Kanton getragen. (zvg)



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