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Kanton Nidwalden

Nidwaldner Hilfsfonds verzichtet 2026 auf Abgabe durch die Eigentümerschaft

Der Nidwaldner Hilfsfonds wird im Jahr 2026 keine Abgaben von Grundstückseigentümern erheben. Dies hat die Verwaltungskommission beschlossen.
Der Hilfsfonds unterstützt Grundeigentümer bei Elementarschäden an Kulturboden und Wald, die nicht versichert werden können.
Bild: Getty

Der Nidwaldner Hilfsfonds (NHF) ist eine selbstständige öffentlich-rechtliche Anstalt, der die Eigentümerschaft von Grundstücken bei Elementarschäden an Kulturboden, Gartenland und Wald basierend auf dem Gesetz über die Vergütung nicht versicherbarer Elementarschäden – Hilfsfondsgesetz (HiFG) – unterstützt. Der NHF wird durch Beiträge der Eigentümerschaft finanziert. Die Höhe der Beiträge wird jährlich durch die Verwaltungskommission festgelegt, wie es in einer Mitteilung des NHF heisst.

Revision des Hilfsfondsgesetzes

Das HiFG ist aktuell in Überarbeitung. Ziel der Überarbeitung ist die Anpassung des Gesetzes an die aktuellen Gegebenheiten sowie die Modernisierung des Gesetzes in Wort und Struktur. Eine erste Gesetzesvorlage, die zu den vorgenannten Zielen noch die Integration des NHF in die Nidwaldner Sachversicherung (NSV) vorgesehen hätte, wurde im Herbst 2025 vom Landrat zurückgewiesen. Eine überabeitete Vorlage ohne Integration in die NSV wird dem Landrat im Verlauf des Jahres 2026 vorgelegt.

Verzicht auf eine Abgabe der Eigentümerschaft für das Jahr 2026

Dank mehrerer schadenarmer Jahre bei gleichzeitig guter Lage an den Anlagemärkten sind die Reserven des NHF ausreichend gefüllt, um auch grössere Ereignisse stemmen zu können. Die Verwaltungskommission geht davon aus, dass im mehrjährigen Durchschnitt die Finanzierung der jährlich zu erwartenden Schäden und Verwaltungskosten durch die Einnahmen aus den Finanzanlagen gedeckt sein werden.

Die Verwaltungskommission habe daher beschlossen, für das Jahr 2026 auf eine Einforderung der gesetzlichen Abgabe zu verzichten. Ob in den nächsten Jahren wieder eine Abgabe erhoben werden muss, hänge im Wesentlichen mit der zukünftigen Schadenlast sowie der Entwicklung der Finanzmärkte zusammen. (rwi)

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