Landrat

Das Nidwaldner Parlament schickt das Hilfsfondsgesetz zurück an den Regierungsrat

Die Mehrheit im Landrat möchte den Nidwaldner Hilfsfonds nicht in die Nidwaldner Sachversicherung integrieren.
Der Hilfsfonds unterstützt bei Elementarschäden an Kulturboden und Wald, die nicht versichert werden können.
Foto: zvg

Der Nidwaldner Hilfsfonds zur Entschädigung von Elementarschäden (NHF) ist heute eine eigenständige öffentlich-rechtliche Anstalt. Der NHF unterstützt Grundeigentümer bei Elementarschäden an Kulturboden und Wald, die nicht versichert werden können.

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