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Wirtschaft

Nidwalden stärkt Attraktivität als Arbeitgeber

Ab 2026 treten im Kanton Nidwalden Änderungen in der Personalverordnung in Kraft, die den Mindestferienanspruch und die Familienzulagen erhöhen. Dies soll die Position als familienfreundlicher Arbeitgeber stärken.

Der Kanton Nidwalden will mit Massnahmen – mehr Ferien, höhere Familienzulagen – auf den Fachkräftemangel und die veränderten Erwartungen von Mitarbeitenden reagieren, wie die Staatskanzlei Nidwalden in einer Mitteilung schreibt. Die Teilrevision der Personalverordnung wurde in der Vernehmlassung grossmehrheitlich begrüsst und verursacht jährliche Mehrkosten von rund 475'000 Franken.

Neu beträgt der minimale Ferienanspruch für Mitarbeitende 25 Tage, für Lernende 30 Tage. «Mit dem bisherigen Mindestanspruch von vier Wochen sind wir auf dem Arbeitsmarkt nicht mehr konkurrenzfähig», betont Finanzdirektorin Michèle Blöchliger. Die Familienzulage wird künftig pro Kind statt pro Familie ausbezahlt, was die Position als familienfreundlicher Arbeitgeber stärken soll.

Zusätzlich werden Beiträge an Halbtax-Abos für Mitarbeitende mit einem Pensum von 40 Prozent oder mehr eingeführt. «Damit wollen wir die Benützung von Bahn und Bus attraktiver machen», so Blöchliger. Diese und weitere Massnahmen gelten auch für Angestellte der Gemeinden. (rwi/zvg)

Der Kanton Nidwalden soll als Arbeitgeber attraktiv bleiben.
Bild: Florian Pfister (11. 4. 2024)

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