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Nidwalden

Kanton will als Arbeitgeber attraktiver werden

Der Nidwaldner Regierungsrat ist an einer Teilrevision der Personalverordnung. Ziel ist es, mehrere Faktoren wie den Mindestferienanspruch heutigen Standards anzugleichen, um die Attraktivität als Arbeitgeber zu steigern. Die Vorlage geht nun in die externe Vernehmlassung.

Die Arbeitswelt sei im Umbruch, schreibt der Nidwaldner Regierungsrat in einer Mitteilung. Einerseits etablierten sich neue Arbeitsformen, andererseits sei es anspruchsvoller geworden, qualifizierte Arbeitskräfte zu gewinnen. Zudem hätten jüngere Mitarbeitende eine andere Erwartungshaltung.

Das Regierungsgebäude Nidwalden in Stans.
Bild: Matthias Piazza (Stans, 10. 6. 2022)

Der Kanton reagiere auf diese Entwicklung, indem er die Personalgesetzgebung etappenweise modernisiere um seine Arbeitgeberattraktivität zu steigern.

In einem weiteren Schritt soll nun der Ferienanspruch des Verwaltungspersonals auf fünf Wochen angehoben werden. «Dies entspricht mittlerweile dem Standard sowohl bei vielen öffentlichen Arbeitgebern als auch in der Privatwirtschaft», wird Finanzdirektorin Michèle Blöchliger in der Mitteilung zitiert. Der Mindestferienanspruch betrage heute vier Wochen, womit das gesetzliche Minimum eingehalten weder.

Im Weiteren sei eine Anpassung bei der Familienzulage vorgesehen, die als Ergänzung zur Kinder- und Ausbildungszulage dient. Statt wie bisher pro Familie soll der Betrag von 100 Franken in Zukunft pro Kind ausbezahlt werden.

Beitrag an Abo für öffentlichen Verkehr

Der Kanton wolle zudem die Nutzung des öffentlichen Verkehrs für berufliche Fahrten fördern. «Die Regelungen bei den Reiseentschädigungen fürs Personal sind mittlerweile über 20 Jahre alt und entsprechen nicht mehr dem Zeitgeist. Daher ist neu vorgesehen, dass die Kosten für ein Halbtax-Abo für alle vergütet werden, die ein Arbeitspensum von mindestens 40 Prozent leisten», so Michèle Blöchliger. Neuregelungen und Vereinheitlichungen erfolgen zudem bei Verpflegungs- und Übernachtungsspesen oder bei Beiträgen an Teamaktivitäten.

Die geplanten Anpassungen erfordern eine Teilrevision der Personalverordnung. Der Regierungsrat hat die Vorlage nun in die externe Vernehmlassung geschickt. Die Verordnung soll laut Plan auf den 1. Januar 2026 in Kraft treten. (mu/zvg)

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