Nidwalden

Kein genereller Anstieg bei Graffitis und Vandalismus feststellbar

Graffitis und Vandalismus bei öffentlichem Eigentum und an touristischen Infrastrukturen stehen im Fokus einer Interpellation. Der Regierungsrat hält in seiner Antwort auf den Vorstoss fest, dass sichtbare Sachbeschädigungen zwar eine erhebliche Wirkung entfalten können, im Kanton Nidwalden jedoch kein Anstieg von Vorfällen festzustellen ist.
Die versprayte Fassade eines Hauses in Basel: In Nidwalden ein eher seltenes Bild.
Bild: Symbolbild: Georgios Kefalas/Keystone

Landrat Roland Blättler (SVP, Kehrsiten) und Mitunterzeichnende ersuchen den Regierungsrat mit einer Interpellation um Auskunft zu Sachbeschädigungen durch Graffitis und Vandalismus auf öffentlichem Eigentum und an touristischen Infrastrukturen. Ihrer Meinung nach haben sich solche Delikte gehäuft. Neben den Kosten entstehe ein Signal der Duldung, wenn die Schäden nicht behoben würden.

In seiner Antwort auf den Vorstoss versichert der Regierungsrat, dass er das Anliegen ernst nehme. Sachbeschädigungen an öffentlicher Infrastruktur verursachen Aufwand, beeinträchtigen das Erscheinungsbild und können gar sicherheitsrelevant sein. Gleichzeitig betont er, dass Nidwalden kein spezifisches Problem aufweise mit Sprayereien und Vandalismus. Die Fallzahlen bewegen sich zwischen 15 und 20 pro Jahr und zeigen keinen linearen Anstieg, sondern übliche jährliche Schwankungen, wie es in einer Medienmitteilung des Kantons heisst. Einzig im Jahr 2024 gab es einen Ausreisser nach oben (32 Fälle), was mehrheitlich mit der Ausrichtung der Ukraine-Friedenskonferenz auf dem Bürgenstock im Zusammenhang steht.

Schäden konsequent behandeln

«Dennoch können sichtbare Sachbeschädigungen eine erhebliche Wirkung entfalten. So ist nicht auszuschliessen, dass entfernte oder unleserliche Wegweiser die Orientierung erschweren und damit sicherheitsrelevant sein können. Daher behandeln wir erkannte Schäden jeweils konsequent», wird Justiz- und Sicherheitsdirektorin Karin Kayser-Frutschi zitiert. Die Zuständigkeit für Reinigung, Instandstellung oder Ersatz beschädigter Anlagen liege grundsätzlich bei jener Stelle, die für Eigentum, Betrieb oder Unterhalt verantwortlich ist. Das können Gemeinden, der Kanton oder bei der Nationalstrasse der Bund sein. Die zuständigen Stellen kommen auch für entsprechende Kosten auf. Eine Gesamtschau der Ausgaben für die Behebung von Sachbeschädigungen durch Graffitis oder Vandalismus gibt es jedoch nicht.

Die Justiz- und Sicherheitsdirektorin versichert, dass die Kantonspolizei auch bei Sachbeschädigungen Massnahmen ergreift, um die Täterschaft zu ermitteln. «Bei einer erfolgreichen Fahndung wird eine strafrechtliche Beurteilung vorgenommen und geprüft, ob zivilrechtliche Forderungen zu den verursachten Kosten geltend gemacht werden können», so Kayser-Frutschi. Jedoch seien die Erfolgschancen bei solchen Delikten eher gering, zumal bei Graffitis niemand allein aufgrund einer erkennbaren Symbolik haftbar gemacht werden kann. Nur eindeutig nachgewiesene Verfehlungen seien rechtlich haltbar. In Nidwalden bewegte sich die Aufklärungsquote zuletzt zwischen 6 und 19 Prozent. Tiefe Werte seien schweizweit zu beobachten.

Prävention an Schulen wirkt

Die Kantonspolizei thematisiert Vandalismus und Sprayereien regelmässig an ihren Veranstaltungen an den Oberstufenschulen. Dabei werden auch strafrechtliche und gesellschaftliche Folgen solcher Handlungen aufgezeigt. «Diese Prävention zeigt Wirkung», ist Kayser-Frutschi überzeugt und ergänzt: «Auch wenn Graffiti und Vandalismus im öffentlichen Raum nicht verharmlost werden dürfen, so hält sich die Problematik in Nidwalden in Grenzen und sieht der Regierungsrat aktuell keinen Handlungsbedarf für zusätzliche Massnahmen.» (rwi/zvg)

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